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Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 21:34
von Simon80
Wird eh darauf hinauslaufen ;) die nette Dame bei der BH kennt mich eh schon besser. War gefühlt schon 10 mal dort um irgendwie mit der Begründung Jäger an einen WP zu kommen (weil nur dieser ab 18 austellbar ist) 😂
Wurde aber immer mit Geduld und freundlich behandelt, dass muss man lobend erwähnen!

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 21:48
von Simon80
Ich weiß schon das ich das einfach nächstes Jahr melden kann, mich interessiert nur was ihr dazu meint wie das Funktionieren würde :) Bin gespannt wie es dann wirklich umgesetzt wird zwecks Altbestand etc.

Als "Sportschütze" wird man die Magazine ja weiterhin kaufen dürfen, oder? Reicht da die Mitgliedschaft im Verein schon aus oder muss man dann die regelmäßige Teilnahme an Bewerben nachweisen? Ich bin aus dem Gesetz bei dem Punkt nicht 100% schlau geworden.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:00
von Steppenwolf
Du wirst dich, wie wir alle, in Geduld üben müssen. Spätestens am 14.12 wissen wir es schwarz auf weiß was Sache ist.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:15
von Yukon
woolf hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 21:37
Für Magazine alleine ist im Gesetz nicht die Rede von einer WBK, nur von einer Bewilligung. Muss also nicht unbedingt eine WBK sein, könnte auch genausogut ein Bescheid sein, oder sonst irgendwas. Wird man sehen müssen.
Naja, die Ausstellung einer WBK wäre aber ableitbar:
Wenn jemand seinen Altbestand gemäß §58 Z13 meldet, tut dies im Rahmen des §58 Z20, und dort wird festgehalten, dass diese Meldung "als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung" gilt. Auf die Gache würde mir keine andere Form der Besitzberechtigung für Kat A (Kat B natürlich auch) einfallen, als eine WBK oder ein WP. Ich hätte im WaffG nichts gefunden, in welcher Form sonst die Bewilligung zum Besitz von Kat A schriftlich ausgefertigt werden könnte als die Plastikkarte, die reine Ausstellung eines Bescheids auf einem Blatt Papier wäre in diesem Fall nicht vorgesehen, ansonsten hätten wir alle ja statt WBK/WP aus Plastik papierene Bescheide.

Wird dem Simon nix helfen, weil in seinem Fall die BH ja die Ausstellung so lange "verzögern" kann, bis er 21 ist und sich die BH elegant aus der Affäre ziehen kann.
Interessant wird's, wenn ein heute 17jähriger seine Magazine melden geht....

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:22
von Simon80
Genau das hab ich mich nämlich auch schon gefragt, die Magazine sind ja bisher überhaupt nicht reguliert. Heißt auch ein 15 Jähriger kann sich diese rechtmäßig kaufen, da reicht dann die 2 Jahres Frist nicht mal zur Volljährigkeit.....

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:26
von Yukon
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:00
Du wirst dich, wie wir alle, in Geduld üben müssen. Spätestens am 14.12 wissen wir es schwarz auf weiß was Sache ist.
Optimist :D
Bei der Novelle 2013 (oder wars 2012?) haben nach Inkrafttreten die SB meiner BH nicht einmal gewusst, dass es eine Novelle gegeben hat

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:30
von Simon80
Yukon hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:26
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:00
Du wirst dich, wie wir alle, in Geduld üben müssen. Spätestens am 14.12 wissen wir es schwarz auf weiß was Sache ist.
Optimist :D
Bei der Novelle 2013 (oder wars 2012?) haben nach Inkrafttreten die SB meiner BH nicht einmal gewusst, dass es eine Novelle gegeben hat
Wär mir eh recht, dann sag ich einfach Waffe samt Magazine sind Altbesitz hehe 😁 Vielleicht sollte ich das Sig schon mal vorbestellen damits dann schnell geht 😂 Ausstellung der WBK ist ja dank Jagdkarte mehr als nur einfach und unkompliziert. Gerade vor kurzem bei meiner Freundin gesehen- Formular ausgefüllt, JK hergezeigt und bezahlt. 1,5 Wochen später war sie da.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:33
von AUG-andy
Yukon hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:26
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:00
Du wirst dich, wie wir alle, in Geduld üben müssen. Spätestens am 14.12 wissen wir es schwarz auf weiß was Sache ist.
Optimist :D
Bei der Novelle 2013 (oder wars 2012?) haben nach Inkrafttreten die SB meiner BH nicht einmal gewusst, dass es eine Novelle gegeben hat
Nicht alles gelesen?
Diesmal gibt es für die Sachbearbeiter/Beamten eine Unterweisung/Schulung was ab 14.12 zu machen ist . Findet Mitte November statt. Ebenso für den Handel .

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:47
von Yukon
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:33
Yukon hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:26
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:00
Du wirst dich, wie wir alle, in Geduld üben müssen. Spätestens am 14.12 wissen wir es schwarz auf weiß was Sache ist.
Optimist :D
Bei der Novelle 2013 (oder wars 2012?) haben nach Inkrafttreten die SB meiner BH nicht einmal gewusst, dass es eine Novelle gegeben hat
Nicht alles gelesen?
Diesmal gibt es für die Sachbearbeiter/Beamten eine Unterweisung/Schulung was ab 14.12 zu machen ist . Findet Mitte November statt. Ebenso für den Handel .
Sicher hab ich alles gelesen, aber ich schließe nicht aus der Ankündigung einer Schulung, dass nach dem 14.12. alle wissen was zu tun ist und alle offene Fragen geklärt sind.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Mi 23. Okt 2019, 22:53
von Steppenwolf
Yukon hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:47
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:33
Yukon hat geschrieben:
Mi 23. Okt 2019, 22:26

Optimist :D
Bei der Novelle 2013 (oder wars 2012?) haben nach Inkrafttreten die SB meiner BH nicht einmal gewusst, dass es eine Novelle gegeben hat
Nicht alles gelesen?
Diesmal gibt es für die Sachbearbeiter/Beamten eine Unterweisung/Schulung was ab 14.12 zu machen ist . Findet Mitte November statt. Ebenso für den Handel .
Sicher hab ich alles gelesen, aber ich schließe nicht aus der Ankündigung einer Schulung, dass nach dem 14.12. alle wissen was zu tun ist und alle offene Fragen geklärt sind.
Leider richtig...eine Schulung ist kein Garant, dass alle wissen was zu tun ist und alle Fragen geklärt sind. Bin neugierig was uns die BüMa's sagen werden ab mitte November (nach der Schulung)

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 09:07
von Alaskan454
Da hat der Gewo schon was interessantes dazu geschrieben wie ich nach dem Oa GZR gefragt habe. Der hat ja auch ein 30iger Magazin bei einer C Waffe.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 09:09
von Nordi
Auch wenn es ein wenig Off-Topic ist hätte ich ne kurze Frage :

Bilde ich mir das ein oder kann ich ab dem 14.12 keine relativ kurzen AR Systeme mehr kaufen? Weil ich hab im Kopf das ich nach dem 14.12 zum Beispiel keine kurzen ARs wie die SIG 516 CBQ ( 10 Zoll ) kaufen darf, egal ob als Gesamtwaffe oder Wechselsystem.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 09:18
von KjK
Ich denke, wenn wer noch keine 21 ist und Magazine meldet, dass die Behörde zwar eine wbk ausstellt, diese aber nur auf Magazine einschränkt.
Ähnlich wie bei den Pumpguns wo die wbk auch auf diese beschränkt worden ist, wobei bei so einer Waffe musste man mindestens 18 Jahre sein (wbk kann mit guter Begründung (zB jagd, Beruf) ja ab 18 ausgestellt werden.
wobei fraglich ist, was so ein Grund ist (Berufssoldat geht mal nicht, da darf man dann zwar eine Dienstwaffe haben, aber keine private(warum auch immer))
Interessant wird es auch, wenn wer zB erst 15 Jahre alt ist und Magazine hat.

Re: Highcap Magazine im Jahre 2020

Verfasst: Do 24. Okt 2019, 09:28
von rupi
Nordi hat geschrieben:
Do 24. Okt 2019, 09:09
Auch wenn es ein wenig Off-Topic ist hätte ich ne kurze Frage :

Bilde ich mir das ein oder kann ich ab dem 14.12 keine relativ kurzen AR Systeme mehr kaufen? Weil ich hab im Kopf das ich nach dem 14.12 zum Beispiel keine kurzen ARs wie die SIG 516 CBQ ( 10 Zoll ) kaufen darf, egal ob als Gesamtwaffe oder Wechselsystem.
10.5" ARs sind über 60cm, auch mit Schubschaft