Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn

Naja, Griffstücke sind zwar keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und damit grundsätzlich wie Kaugummis für jedermann frei zu erwerben. Das sind 50 Tonnen Gartendünger aber auch.Papa Bär hat geschrieben: ↑Mi 27. Jan 2021, 08:53Ich find wir diskutieren an den Tatsachen vorbei. Wenn was frei zu kaufen ist, warum soll ich dann rechtfertigen müssen, warum ich es mir kaufe?
Das is doch absurd.
Jeder, der diesem Händler zujubelt, dem wünsch ich mal, dass er dort beim Kauf von 2 "Kaugummis" nach 2 Wochen Besuch von der Behörde bekommt....
Dann sehehn wir ja, wie toll das ist.
Also das is doch Irrsinn![]()
Das wäre sicher interessant
Ist nach § 139 Abs. 2 Z. 5 ("das Gravieren und Ziselieren von Schusswaffen") ein freies Gewerbe, dennoch benötigt man dafür eine Gewerbeberechtigung - auch wenn Graveure nicht erfreut sein mögen, wenn man stippeln auf die gleiche Stufe wie sie stellt.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Jan 2021, 11:22Das wäre sicher interessant![]()
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Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Das wäre zumindest eine etwas plausiblere Erklärung, nur ob für jemandem mit aufrechtem Waffenverbot ein Nebenverdienst im Waffengewerbe das Richtige ist will ich doch stark anzweifeln - auch wenn er nur freie Waffenteile veredeln würde.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Jan 2021, 11:22Ich hätt aber z.B. an "stippeln" (oder wie heißt das, wo man mit der heißen Ahle Löcher ins Griffstück schmilzt?) und dann teurer weiter verkaufen. In der derzeitigen Situation suchen sich sicher genug Leute irgeneinen Nebenverdienst. Illegal wird's erst, wennst die potentiellen Gewinne nicht versteuerst...
Macht das eigentlich irgendein echter Graveur oder sind das immer nur "Externisten"? Bzw. von denen die das machen... hat da irgendwer die entsprechende Gewerbeberechtigung? Rein aus Neugier gefragt; Antworten gerne per PN bevor der Thread hier abdriftet.
Genaueres sieht er nicht und müsste sich den Akt kommen lassen,der vielleicht aus 500 Seiten besteht.Joewood hat geschrieben: ↑Mi 27. Jan 2021, 12:19
Zur HD: was mich interessieren würde: wenn die Polizistei/Staatsanwaltschaft da recherchiert... sehen die da nur "Waffenverbot" groß rot aufblinken oder stehen da Details dahinter? Weil wenn ja, wäre die HD auch in dem Fall massiv überzogen für Trümmer, die man sich frei legal und jederzeit - so wie ich das verstanden habe - auch mit aufrechtem Waffenverbot besorgen kann.