Dann fang nie mit Langwaffen

80€ für 20 Schuss beim testen...
bei einem Repetierer verschießt man ned so viel in einer Sitzung...und wer kauft so muni? die S&B SPCE jagdmuni kostet unter 30€ für 20 Schuss, die Geco is auch ned so teuer und die Scheibenmuni von S&B is sowieso günstiger
Wenn du verschiedene Geschosse/Ladungen testen willst musst trotzdem ein Packerl von jeder Sorte kaufen.Nagantino hat geschrieben: ↑Sa 22. Feb 2020, 22:40bei einem Repetierer verschießt man ned so viel in einer Sitzung...und wer kauft so muni? die S&B SPCE jagdmuni kostet unter 30€ für 20 Schuss, die Geco is auch ned so teuer und die Scheibenmuni von S&B is sowieso günstiger
Was in deiner konkreten Pistole gut läuft ist nicht bloß schwierig, sondern unmöglich vorauszusagen.Nagantino hat geschrieben: ↑Sa 22. Feb 2020, 21:48Danke für die Hilfe aber ,,Keine Ahnung, probiere es aus" ist halt schwierig, wenn man von Munition spricht bei der die 20er Packung weit über 20€ kosten kann
vorallem hab ich gelesen, dass außerhalb des 115-124gr Bereichs manche 9mm Pistolen haglich werden
danke du bist der beste, also vermute ich mal, dass die abgerundeten Geco AE HS und Gold dot TMHS wohl am ehesten in haglichen FFWs funktionieren werden, bei einer Glock funktionieren die alle wahrscheinlich einwandfrei, nur a Glock hob i hoit ned :/cas81 hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 10:40Vielleicht hilft dir das zumindest mit Indizwirkung weiter, sofern du deine Pistole schon gut kennst. Bessere Qualität hab ich leider nicht auf die Schnelle zusammengebracht und Barnes hab ich keine.
Patronenlänge:
von links nach rechts:
EMB, HST124, HST147, GD124+p, GD147, Geco AE
Scharfkantigkeit:
von links nach rechts: wie oben
Größe und Durchmesser der Hohlspitze:
links von oben nach unten: EMB, HST124, HST147
rechts von oben nach unten: GD124+p, GD147, Geco AE
EMB und HST sind grds scharfkantig und HST sind selten ganz regelmäßig gebaut. Gold Dot und Action Extreme sind eher abgerundet. Bezüglich Länge sind nur die EMB und die HST124 "normal", die GD147 sind nur wenig länger, der Rest ist ziemlich hoch gebaut. Von der Hohlspitze sind die generell zuführungsfreundlicheren die mit der kleineren, also die vorne mehr zusammengehen, ergo alle außer die beiden beide 147gr und allen voran die Geco AE.
Witzig ist, dass die GD124+p höher gebaut ist als die 147 ^^ Das Ding muss ordentlich gefüllt sein...![]()
cas81 hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 12:30Nicht jedes JHP ist auf Expansion ausgelegt. Also wenn schon dann gescheit, mMn.
Ich darf die Rechtslage aber bitte nochmal zusammenfassen, weil die Wildpostings in dem Thread machen es sehr unübersichtlich:
Notwehr:
Anzudenken wäre eine Notwehrüberschreitung wegen Verwendung "böser" Munition. Das trifft aber auf JEDE böse Munition zu, also JEDES Expansivgeschoss. Das wäre aber sehr abenteuerlich, wegen den o. g. "besseren Gründen". Im Rahmen eines Schludspruchs aber könnte sich die Expansivmunition auf das Strafmaß auswirken, quasi das i-Tüpfelchen. Aber wenn Notwehr gerechtfertigt ist, dann gibt es keinen Schuldspruch und somit keine Erhöhung des Strafmaßes. Falls eine Überschreitung vorliegt, dann gibt es üblicherweise vorrangige Probleme.
Verstoß gegen WaffG:
Besitz ist reglementiert. Zweck ist letztendlich eine eingeschränkte Verwendung. Die Lagerung ist aber NICHT besonders reglementiert, wenn der Besitz gestattet ist. Dass man vielleicht in der Zukunft diese Munition entgegen des Zwecks der Reglemtierung verwenden könnte, verstößt gegen keine Bestimmung. Also selbst wenn ein spitzfindiges, waffenfeindliches Kontrollorgan versucht einen Strick daraus zu drehen, sollte das nicht haltbar sein. Die Scherereien hast du vorher halt schon, aber ob sich ein Kontrollorgan auf einen derartigen Blödsinn überhaupt erst einlässt, ist sehr fraglich. ICH kann es mir nicht vorstellen.
Ergo: ICH sehe keine realistischen Probleme.
Ja, ändert aber nichts an der geltenden Rechtslage. So ist es nun mal und ob du G2 oder Critical Defense oder FMJ geladen liegen hast, ist rechtlich völlig egal. Wenn du es verwendest, dann kommt das Gesamtblid ins Spiel und wird dann relevant, wenn die Lage nicht eindeutig ist (was es selten ist). Üblicherweise aber mögen Strafrichter keine Schwerverbrecher, idS... Und das obligatorische Gerede wie "Täterschutz, weil der ist die Treppe runter gefallen und nun muss das Opfer Schadenersatz leisten" hat exakt NULL KOMMA NICHTS mit der Straftat zu tun, ergo hat das nix mit Täterschutz zu tun. Das ist bloß die zivilrechtliche Schiene. Kommt immer nur von Leuten, die nicht verstehen, worum es da eigentlich geht. Ergo lass dich von derartigen Gerede nicht beeinflussen. So schlecht ist unsere Rechtsprechung in Summe nicht.Nagantino hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 13:45cas81 hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 12:30Nicht jedes JHP ist auf Expansion ausgelegt. Also wenn schon dann gescheit, mMn.
Ich darf die Rechtslage aber bitte nochmal zusammenfassen, weil die Wildpostings in dem Thread machen es sehr unübersichtlich:
Notwehr:
Anzudenken wäre eine Notwehrüberschreitung wegen Verwendung "böser" Munition. Das trifft aber auf JEDE böse Munition zu, also JEDES Expansivgeschoss. Das wäre aber sehr abenteuerlich, wegen den o. g. "besseren Gründen". Im Rahmen eines Schludspruchs aber könnte sich die Expansivmunition auf das Strafmaß auswirken, quasi das i-Tüpfelchen. Aber wenn Notwehr gerechtfertigt ist, dann gibt es keinen Schuldspruch und somit keine Erhöhung des Strafmaßes. Falls eine Überschreitung vorliegt, dann gibt es üblicherweise vorrangige Probleme.
Verstoß gegen WaffG:
Besitz ist reglementiert. Zweck ist letztendlich eine eingeschränkte Verwendung. Die Lagerung ist aber NICHT besonders reglementiert, wenn der Besitz gestattet ist. Dass man vielleicht in der Zukunft diese Munition entgegen des Zwecks der Reglemtierung verwenden könnte, verstößt gegen keine Bestimmung. Also selbst wenn ein spitzfindiges, waffenfeindliches Kontrollorgan versucht einen Strick daraus zu drehen, sollte das nicht haltbar sein. Die Scherereien hast du vorher halt schon, aber ob sich ein Kontrollorgan auf einen derartigen Blödsinn überhaupt erst einlässt, ist sehr fraglich. ICH kann es mir nicht vorstellen.
Ergo: ICH sehe keine realistischen Probleme.
Es ist nunmal so, dass auch Dinge, die eigentlich nichts mit dem Vorfall zu tun haben und nicht relevant sein sollten, einen Einfluss auf das Gesamtbild haben, z.b. Wie man sich kleidet, ob und welche Tattoos man hat, ob man ein Mann oder eine Frau ist, welche Waffe man hat (eine Glock mit hundert Punisher Logos wird wohl kein Vorteil sein), Wahl der Munition (H. Critical defense wird man wohl durch den Namen schon leichter rechtfertigen können als G2 RIP Munition, auch wenn es für Radically Invasive Projectile steht), etc..
Jo da hast du eh Recht, es macht aber auch einen Unterschied ob das ein Raubüberfall zuhause ist gegen den man sich wehrt oder irgendwo im nirgendwo, wo es keine Zeugen gibt und man nur glaubhaft machen kann, dass man sich nur mit der FFW wehren konntecas81 hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 13:57Ja, ändert aber nichts an der geltenden Rechtslage. So ist es nun mal und ob du G2 oder Critical Defense oder FMJ geladen liegen hast, ist rechtlich völlig egal. Wenn du es verwendest, dann kommt das Gesamtblid ins Spiel und wird dann relevant, wenn die Lage nicht eindeutig ist (was es selten ist). Üblicherweise aber mögen Strafrichter keine Schwerverbrecher, idS... Und das obligatorische Gerede wie "Täterschutz, weil der ist die Treppe runter gefallen und nun muss das Opfer Schadenersatz leisten" hat exakt NULL KOMMA NICHTS mit der Straftat zu tun, ergo hat das nix mit Täterschutz zu tun. Das ist bloß die zivilrechtliche Schiene. Kommt immer nur von Leuten, die nicht verstehen, worum es da eigentlich geht. Ergo lass dich von derartigen Gerede nicht beeinflussen. So schlecht ist unsere Rechtsprechung in Summe nicht.Nagantino hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 13:45cas81 hat geschrieben: ↑So 23. Feb 2020, 12:30Nicht jedes JHP ist auf Expansion ausgelegt. Also wenn schon dann gescheit, mMn.
Ich darf die Rechtslage aber bitte nochmal zusammenfassen, weil die Wildpostings in dem Thread machen es sehr unübersichtlich:
Notwehr:
Anzudenken wäre eine Notwehrüberschreitung wegen Verwendung "böser" Munition. Das trifft aber auf JEDE böse Munition zu, also JEDES Expansivgeschoss. Das wäre aber sehr abenteuerlich, wegen den o. g. "besseren Gründen". Im Rahmen eines Schludspruchs aber könnte sich die Expansivmunition auf das Strafmaß auswirken, quasi das i-Tüpfelchen. Aber wenn Notwehr gerechtfertigt ist, dann gibt es keinen Schuldspruch und somit keine Erhöhung des Strafmaßes. Falls eine Überschreitung vorliegt, dann gibt es üblicherweise vorrangige Probleme.
Verstoß gegen WaffG:
Besitz ist reglementiert. Zweck ist letztendlich eine eingeschränkte Verwendung. Die Lagerung ist aber NICHT besonders reglementiert, wenn der Besitz gestattet ist. Dass man vielleicht in der Zukunft diese Munition entgegen des Zwecks der Reglemtierung verwenden könnte, verstößt gegen keine Bestimmung. Also selbst wenn ein spitzfindiges, waffenfeindliches Kontrollorgan versucht einen Strick daraus zu drehen, sollte das nicht haltbar sein. Die Scherereien hast du vorher halt schon, aber ob sich ein Kontrollorgan auf einen derartigen Blödsinn überhaupt erst einlässt, ist sehr fraglich. ICH kann es mir nicht vorstellen.
Ergo: ICH sehe keine realistischen Probleme.
Es ist nunmal so, dass auch Dinge, die eigentlich nichts mit dem Vorfall zu tun haben und nicht relevant sein sollten, einen Einfluss auf das Gesamtbild haben, z.b. Wie man sich kleidet, ob und welche Tattoos man hat, ob man ein Mann oder eine Frau ist, welche Waffe man hat (eine Glock mit hundert Punisher Logos wird wohl kein Vorteil sein), Wahl der Munition (H. Critical defense wird man wohl durch den Namen schon leichter rechtfertigen können als G2 RIP Munition, auch wenn es für Radically Invasive Projectile steht), etc..
Browning high power, guter Zustand