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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 18:17
von oJo
Fangschuss hat geschrieben:
Dieser Vergleich hinkt. Stell Dir vor, da spielt wer einen Angriff wie neulich, ich glaub in der Türkei, und Du ballerst herum. Die sind dort perfekt verkleidet als IS-Kämpfer aufgetreten mit Sturmgewehr!

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Das ist ja genau was ich meinte, dass sein Vergleich überhaupt nicht passt, weil man mit einem Feuerlöscher sehrwohl helfen geht.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 18:39
von zeroflow
Fangschuss hat geschrieben:Dieser Vergleich hinkt. Stell Dir vor, da spielt wer einen Angriff wie neulich, ich glaub in der Türkei, und Du ballerst herum. Die sind dort perfekt verkleidet als IS-Kämpfer aufgetreten mit Sturmgewehr!

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Das alleine schon wäre ein interessantes Szenario - denn auch ohne WP könnte man einem vermeintlichen Terroristen genug zusetzen.
Vor Gericht wird das sicher "lustig". Man hätte ja wahrscheinlich erkennen müssen das es nur Schauspieler sind...

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 20:46
von Pirker
Die ganzen was wäre wenn Szenarien sind eigentlich unnötig. Ich glaube niemand will wirklich in eine derartige Situation kommen, denn wenn man eine Waffe zieht, dann nur wenn man sie auch verwendet, also der letzte Schritt, wenn man sich nicht mehr anders zu helfen weiß. Den allermeisten Waffenpassbesitzern ist das bewußt und dementsprechend eskalationsvermeidend verhalten sie sich im Vorhinein. Das Klischee, ich bin der Gute mit einer Waffe in der Hand, also wird alles in Ordnung, funktioniert vielleicht in Hollywood aber das wars dann schon.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 20:49
von Glock1768
Und wie bringen wir das jetzt noch in die Köpfe der awn????

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 21:59
von Fangschuss
Glock1768 hat geschrieben:Und wie bringen wir das jetzt noch in die Köpfe der awn????

Indem es faktisch keine Vorfälle gibt. Das muss im Waffenführerschein richtig geschult werden. Leider ist die rechtliche Situation für viele WP-Inhaber ein spanisches Dorf.

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: Sa 2. Jun 2018, 23:09
von gewo
Fangschuss hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Und wie bringen wir das jetzt noch in die Köpfe der awn????

Indem es faktisch keine Vorfälle gibt. Das muss im Waffenführerschein richtig geschult werden. Leider ist die rechtliche Situation für viele WP-Inhaber ein spanisches Dorf.


sinnlos
hier gibts a halbes dutzend anwaelte im forum
und nicht mal die sind sich einigermaszen einig

und du glaubst ein waffenbesitzer der meist nach lange hin und her von der behoerde einen WP bekommen hat der hoert einen waffenhaendler zu wenn der ihm zitiert was im ris, in der erlaessen und verordnungen steht?

da friert vorher die hoelle zu bevor das passiert ....

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 09:00
von DerDaniel
Ich habe ein bisschen das Gefühl einige vergessen hier, was der Sinn des (zivilen) WP ist. Er berechtigt eine besonders gefährdete Person zum Tragen einer Waffe zum Eigenschutz und ist nicht dazu gedacht ein paar Hilfssherrifs auf den Straßen zu haben.
Wenn man es aus dem Blickwinkel beleuchtet, ist weder das aktive Eingreifen bei Terrorlagen, noch die Aktion von dem Vater bei dem Bub mit der Spielzeugpistole (gesetz dem Fall, dass der Bub nicht aktiv gedroht hat) anhand des WP gerechtfertigt und ein Entzug nur konsequent. In beiden Fällen wäre eine umgehende Flucht und Verständigung der Polizei der richtige Schritt.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 09:27
von Musashi
gewo hat geschrieben:hier gibts a halbes dutzend anwaelte im forum
und nicht mal die sind sich einigermaszen einig


Naja, Anwalt gut und schön.... sollte schon ein Spezialist ala Raoul Wagner sein. Und der kommuniziert eigentlich recht klar.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 10:43
von LordHelmchen
DerDaniel hat geschrieben:Ich habe ein bisschen das Gefühl einige vergessen hier, was der Sinn des (zivilen) WP ist. Er berechtigt eine besonders gefährdete Person zum Tragen einer Waffe zum Eigenschutz und ist nicht dazu gedacht ein paar Hilfssherrifs auf den Straßen zu haben.
Wenn man es aus dem Blickwinkel beleuchtet, ist weder das aktive Eingreifen bei Terrorlagen, noch die Aktion von dem Vater bei dem Bub mit der Spielzeugpistole (gesetz dem Fall, dass der Bub nicht aktiv gedroht hat) anhand des WP gerechtfertigt und ein Entzug nur konsequent. In beiden Fällen wäre eine umgehende Flucht und Verständigung der Polizei der richtige Schritt.

Richtig, somit ist alles gesagt.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 11:26
von Neurologe44
Besonders gefährdete Person stimmt schon, aber heißt es im Notwehrparagraphen nicht Gewalt von sich oder jemand anderem abwehren?

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 11:49
von Glock1768
Es gibt hier keine klare scharfe Trennlinie.

Das muss jeder für sich beurteilen und ob es richtig war entscheidet sowieso der Richter

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 12:32
von Maddin
DerDaniel hat geschrieben:Ich habe ein bisschen das Gefühl einige vergessen hier, was der Sinn des (zivilen) WP ist. Er berechtigt eine besonders gefährdete Person zum Tragen einer Waffe zum Eigenschutz und ist nicht dazu gedacht ein paar Hilfssherrifs auf den Straßen zu haben.
Wenn man es aus dem Blickwinkel beleuchtet, ist weder das aktive Eingreifen bei Terrorlagen, noch die Aktion von dem Vater bei dem Bub mit der Spielzeugpistole (gesetz dem Fall, dass der Bub nicht aktiv gedroht hat) anhand des WP gerechtfertigt und ein Entzug nur konsequent. In beiden Fällen wäre eine umgehende Flucht und Verständigung der Polizei der richtige Schritt.


Naja das ist ja so auch nicht ganz eindeutig. Flucht und Vertständigung der Polizei...

Einerseits gibts die gerechtfertigte und erlaubte Nothilfe nach StGB (Ein Dritter übt das Notwehrrecht statt/gemeinsam mit dem Opfer aus) und auf der anderen Seite das Anhalterecht nach StPO. Tatenlos zusehen wie jemand ernsthaft zu schaden kommt ist bei Zumutbarkeit des Einschreitens genauso wenig ok wie sich auf der anderen Seite als "Hilfssherrif" aufzuspielen.

Wer die Möglichkeit hat zu helfen sollte alles ausschöpfen was in seiner Macht steht um den Opfern zu helfen. Es wird sich kein Richter in Österreich finden der einem das ernsthaft negativ auslegen wird. Wenn dadurch zB. ein Terrorangriff etc. verhindert werden konnte.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 14:39
von DerDaniel
WP und Nothilfe sind zwei völlig getrennte paar Schuhe und genau die Vermischung ist das was ich mit "Hilfssherrifs" meine.
Der WP ist zum Eigenschutz und die Nothilfe zur Hilfe Anderer. Damit ist das Thema geklärt.

PS: Und falls es doch noch etwas mehr Erläuterung braucht. Das Führen einer Waffe im Rahmen der Nothilfe setzt keinen WP voraus, denn die Nothilfe entschuldigt das widerrechtliche Führen.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 17:18
von Maddin
DerDaniel hat geschrieben:WP und Nothilfe sind zwei völlig getrennte paar Schuhe und genau die Vermischung ist das was ich mit "Hilfssherrifs" meine.
Der WP ist zum Eigenschutz und die Nothilfe zur Hilfe Anderer. Damit ist das Thema geklärt.

PS: Und falls es doch noch etwas mehr Erläuterung braucht. Das Führen einer Waffe im Rahmen der Nothilfe setzt keinen WP voraus, denn die Nothilfe entschuldigt das widerrechtliche Führen.


Es heißt aber nicht automatisch, dass man den WP im Falle des Einschreitens verliert oder nicht mit der Waffe einschreiten darf. Dass man ihn dafür nicht ausgestellt bekommt ist eine andere Frage. Aber den bekommt sowieso nichtmal mehr eine "gefährdete" Person bei der aktuellen Rechtsprechung so ohne weiteres.

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?

Verfasst: So 3. Jun 2018, 17:22
von Glock1768
Genau das ist ja das Problem