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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .50 BMG
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- Registriert: Di 5. Nov 2013, 20:21
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Die Magazinfrage sollte sich als Sportschütze nicht stellen, die Umbaufrage wird heikel...
Aber prinzipiell waren die L1A1 semiauto...
Aber prinzipiell waren die L1A1 semiauto...
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Gerade als Sportschütze (so viele wird es nicht geben) sollte sich diese Frage stellen, weil eben die Definition noch offen ist:
Wenn Du mit der Glock 19 33er Bewerbe hast und keine Bewerbe mit HA, gilt das? Man sagt"Ja, logisch", aber definiert ist es nicht.
Man verbindet Sportschütze mit Sportwaffen: was wenn es keine Bewerbe für die .308 gibt?
Muß ich 12x pro Jahr mit jeder einzelnen Waffe trainieren oder wird dann überprüft, mit welcher Waffe trainiert wurde?
Ich weiß tlw Hirngespinste, aber was wissen wir schon.
Umbau ... laut Wiki: Wichtigster Unterschied des Lizenzprodukts ist, dass es zwar als Selbstlader funktioniert, aber im Gegensatz zum FN FAL keine Dauerfeuereinrichtung besitzt. Die praktische Feuergeschwindigkeit liegt dennoch bei bis zu 40 Schuss/min.
"Lizenzprodukt" gibt mir halt zu denken.
Wenn Du mit der Glock 19 33er Bewerbe hast und keine Bewerbe mit HA, gilt das? Man sagt"Ja, logisch", aber definiert ist es nicht.
Man verbindet Sportschütze mit Sportwaffen: was wenn es keine Bewerbe für die .308 gibt?
Muß ich 12x pro Jahr mit jeder einzelnen Waffe trainieren oder wird dann überprüft, mit welcher Waffe trainiert wurde?
Ich weiß tlw Hirngespinste, aber was wissen wir schon.
Umbau ... laut Wiki: Wichtigster Unterschied des Lizenzprodukts ist, dass es zwar als Selbstlader funktioniert, aber im Gegensatz zum FN FAL keine Dauerfeuereinrichtung besitzt. Die praktische Feuergeschwindigkeit liegt dennoch bei bis zu 40 Schuss/min.
"Lizenzprodukt" gibt mir halt zu denken.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
bino71 hat geschrieben:Nur das diese im Gesetz nicht stehen, aber sonst OKWünschen kann man sich halt viel.
Vorallem, gibt es für jede "sabber" HA solche Magazine?
Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.
@L1A1 als Beispiel. LuxDefTec hat Lauf und noch ein Teil, vermutlich Verschlußkopf, neu in die sonst surplus Waffen reinfertigen lassen. Da werden schon Unterschiede in den Maßen eingebaut werden sein damit das dann nicht mehr kompatibel ist.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Mich würde echt interessieren, wie es mit der CZ Scorpion Evo 3 S1? Wäre das ein Kandidat der erlaubt werden könnte? Gewo?
- Black Rifles Matter -
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Gesamtlänge: 610-660 mm ... zusammengeklappt 410 mm ... also nein.
Vielleicht wenn diese verstiftet wird (aber wer importiert eine verstiftete Waffe)
Vielleicht wenn diese verstiftet wird (aber wer importiert eine verstiftete Waffe)
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
brausi hat geschrieben:bino71 hat geschrieben:Nur das diese im Gesetz nicht stehen, aber sonst OKWünschen kann man sich halt viel.
Vorallem, gibt es für jede "sabber" HA solche Magazine?
Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.
Kann man auch leicht wieder rückgängig machen, eben weil es technisch immer noch ein 30 Schuss Mag ist
Hier wird gezeigt wie: https://www.youtube.com/watch?v=0ClxpR8Igg4
Bitte nicht falsch verstehen, ich hoffe das man so etwas wie 10/30 haben darf, aber sicher bin ich mir nicht.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Stimmt woolf, den Satz schon wieder vergessen ... Kat A bleibt immer Kat A.
Das wäre schön, wird es meiner Meinung nicht spielen.
Ein Importeur wird ja die Waffe mit einem 10 Schuss Magazin liefern. Wenn es keine vom Hersteller oder Magpul gibt, wird er sagen, na das tue ich mir nicht an.
Wenn Du kein Sportschütze bist, kannst Dir möglicherweise kanadische Magazine besorgen, weil es gut ausschaut, aber ich glaube nicht, daß sich Einer das antut, so viele HA werden in Österreich auch nicht gebraucht.
brausi hat geschrieben:Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.
Das wäre schön, wird es meiner Meinung nicht spielen.
Ein Importeur wird ja die Waffe mit einem 10 Schuss Magazin liefern. Wenn es keine vom Hersteller oder Magpul gibt, wird er sagen, na das tue ich mir nicht an.
Wenn Du kein Sportschütze bist, kannst Dir möglicherweise kanadische Magazine besorgen, weil es gut ausschaut, aber ich glaube nicht, daß sich Einer das antut, so viele HA werden in Österreich auch nicht gebraucht.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
eXistenZ hat geschrieben:brausi hat geschrieben:bino71 hat geschrieben:Nur das diese im Gesetz nicht stehen, aber sonst OKWünschen kann man sich halt viel.
Vorallem, gibt es für jede "sabber" HA solche Magazine?
Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.
Kann man auch leicht wieder rückgängig machen, eben weil es technisch immer noch ein 30 Schuss Mag ist
Hier wird gezeigt wie: https://www.youtube.com/watch?v=0ClxpR8Igg4
Bitte nicht falsch verstehen, ich hoffe das man so etwas wie 10/30 haben darf, aber sicher bin ich mir nicht.
Kann man rückgängig machen aber dann ist es ein Magazin das mehr als 10 Schuß faßt. Verstiftet und ohne mit Werkzeug daran herumzumanipulieren ist es das eben nicht. Wir werden sehen.
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- .50 BMG
- Beiträge: 1126
- Registriert: Di 3. Aug 2010, 20:21
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Atheki hat geschrieben:M1 Garand .... komm in meine Arme!
und auch in meine....
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Bdave hat geschrieben:Mich würde echt interessieren, wie es mit der CZ Scorpion Evo 3 S1? Wäre das ein Kandidat der erlaubt werden könnte? Gewo?
Die in den USA erhältliche Carbine Version könnte was werden http://cz-usa.com/product/cz-scorpion-evo-3-s1-carbine/
So wie ich das lese, gehen sich die 60 cm mit zusammengeklapptem Schaft ganz knapp aus.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Die Carbine Version hab ich noch gar nicht gekannt, danke!
- Black Rifles Matter -
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Wie schauts eigentlich mit der MR308 aus? Die sollte doch eigenltich als reinrassiger HA dann erlaubt sein, oder? =/
Byebye Austria
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Laut Spezifikation ja.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.