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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 25. Feb 2020, 23:20
von gewo
Also das mit der Munition scheint ein Bug zu sein den du „entdeckt“ hast.
Wahrscheinlich wurde vor Jahren der munitionsbezug immer dann automatisch mit aufgedruckt wenn mind. Eine kat B Waffe genehmigt wurde.
Tja
Du hast jetzt zwei kat A

Ich darf dir mit dieser WBK keine Munition kat B Verkaufen vermute ich.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Di 25. Feb 2020, 23:55
von Wilhelmshoehe
gewo hat geschrieben:
Di 25. Feb 2020, 23:20
Ich darf dir mit dieser WBK keine Munition kat B Verkaufen vermute ich.
Geh bitte, steht doch in Paragraph 24 glasklar, dass dies zulässig ist.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 00:16
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 25. Feb 2020, 23:55
gewo hat geschrieben:
Di 25. Feb 2020, 23:20
Ich darf dir mit dieser WBK keine Munition kat B Verkaufen vermute ich.
Geh bitte, steht doch in Paragraph 24 glasklar, dass dies zulässig ist.
Bin ned überzeugt

Es gibt auch WBKs fuer teaser und schwerter und so kram

Ich denke ich darf munition fuer FFW nur abgeben wenn es auch draufsteht ...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 00:23
von martin
gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:16
Ich denke ich darf munition fuer FFW nur abgeben wenn es auch draufsteht ...
wo im Gesetz steht das?

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 00:28
von gewo
martin hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:23
gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:16
Ich denke ich darf munition fuer FFW nur abgeben wenn es auch draufsteht ...
wo im Gesetz steht das?
Also ich bin bisher ned auf die idee gekommen jemanden mit einer §17 WBK fuer einen faustdolch oder eine pumpgun auf wunsch 9x19mm munition zu ueberlassen ...

Wenn ich dran denk klaere ich es morgen ...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 08:14
von Burgenlandy
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 08:52
von combatmiles
Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 08:14
Altbestand (ehemals Kat B) haben und deswegen keine Munition mehr kaufen dürfen :doh:
wär auch a kreative Möglichkeit uns das Leben schwer zu machen..

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 09:18
von KjK
Par 24 WaffG verlangt nur, dass der, der Munition für Faustfeuerwaffen erwirbt eine wbk, einen wp oder eine passende Registierungsbestätigung (bei Kat C) hat.
Im Grunde ist das was am Dokument steht (Bescheid) bzw nicht steht egal, da es im Gesetz steht. So darf man zB mit einem WP der für eine Kat B Waffe ausgestellt ist, auch Kat C Waffen führen, da es laut Gesetz (par 35 WaffG) erlaubt ist. Ob der Eintrag (führen Kat C) am WP vorhanden ist oder nicht, ist egal.
Daraus folgt (bzw sehe ich das so): auch jemand nur mit einer Magazin-wbk oder einem wp nur für C Waffen darf Munition für FFW kaufen und für den gilt auch nicht die drei Tage Wartefrist beim Kauf von C Waffen.
Weil Näheres (nur für Waffen die man hat usw steht ja niergenst). Es steht nur: Innhaber wbk darf FFW Munition haben. punkt

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 09:40
von Joewood
gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:16

Es gibt auch WBKs fuer teaser und schwerter und so kram
Ich dachte ich hätte das Waffengesetz vollständig gelesen aber von Schwertern in Zusammenhang mit WBK ist mir aber noch nie was untergekommen. Schließlich hatte ich sehr lange bevor ich eine WBK hatte, ein scharf geschliffenes, geschmiedetes (Also kein reines Dekoobjekt) Katana daheim und beim Kauf hat man nicht mal meinen Ausweis verlangt (ich war auch schon offensichtlich über 18)...

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 09:53
von combatmiles
Joewood hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:40
gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:16

Es gibt auch WBKs fuer teaser und schwerter und so kram
Ich dachte ich hätte das Waffengesetz vollständig gelesen aber von Schwertern in Zusammenhang mit WBK ist mir aber noch nie was untergekommen. Schließlich hatte ich sehr lange bevor ich eine WBK hatte, ein scharf geschliffenes, geschmiedetes (Also kein reines Dekoobjekt) Katana daheim und beim Kauf hat man nicht mal meinen Ausweis verlangt (ich war auch schon offensichtlich über 18)...
dann hast halt kein Foll Auto Schwert... :D :D

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:03
von Paddy91
combatmiles hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:53
Joewood hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:40
gewo hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 00:16

Es gibt auch WBKs fuer teaser und schwerter und so kram
Ich dachte ich hätte das Waffengesetz vollständig gelesen aber von Schwertern in Zusammenhang mit WBK ist mir aber noch nie was untergekommen. Schließlich hatte ich sehr lange bevor ich eine WBK hatte, ein scharf geschliffenes, geschmiedetes (Also kein reines Dekoobjekt) Katana daheim und beim Kauf hat man nicht mal meinen Ausweis verlangt (ich war auch schon offensichtlich über 18)...
dann hast halt kein Foll Auto Schwert... :D :D
:D :D

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:18
von Promo
"Schwerter und so Kram" WBK kenne ich auch - ist für Grabenkampfdolch mit integriertem Schlagring und daher eine verbotene Waffe.

Der Vermerk hinsichtlich Munition fehlt, da bei § 17 eben auch nicht-Schusswaffen umfasst sind, und daher diese nicht zwangsweise Schusswaffen im FFW-Kaliber sein müssen und daher nicht immer diese Ergänzung notwendig bzw. richtig ist.

Die gegenständliche WBK ist mE nicht korrekt, da jedem Bürger per Gesetz 2 Plätze Kat.B zustehen - diese sind auf der WBK nicht vermerkt. Dies sollte nachgetragen werden, die WBK auf eine mit diesen Ergänzungen getauscht werden, dann sollte auch wieder die Formulierung hinsichtlich Munition mit dabei sein, selbst wenn es per Gesetz nicht notwendig ist.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:23
von KjK
gewo kann durchaus recht haben:
Par 17 WaffG zählt gewisse Sachen/Waffen auf die verboten sind: große Magazine, aber zB auch Schlagringe, Totschläger usw.
Hat man nun den super Bedarf bekommt man zB eine wbk für einen Schlagring. Das es sich um keine Schusswaffe handelt ist egal (siehe zB reine Magazin-WBKs.)
Also kann es durchaus sein, dass wer mit wp und Totschläger durch Österreich geht. Auch wenn ich keinen Fall je gehört hätte.
aber auch mit diesem Dokument dürfte er FFW Munition kaufen (siehe meinen Kommentar davor "par 24...")
Ein Waffendokument nur für Taser wäre auch möglich: für einen Taser bei dem vorne die Drähte schnell auswechselbar sind, sodass man zum Führen eine JK oder WP braucht (wird im Grunde wie Kat C behandelt) wird ein WP ausgestellt. Dieser wird, weil nur so der Bedarf ist auf einen Taser eingeschränkt.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:25
von Davomon1979
KjK hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:18
Par 24 WaffG verlangt nur, dass der, der Munition für Faustfeuerwaffen erwirbt eine wbk, einen wp oder eine passende Registierungsbestätigung (bei Kat C) hat.
Im Grunde ist das was am Dokument steht (Bescheid) bzw nicht steht egal, da es im Gesetz steht. So darf man zB mit einem WP der für eine Kat B Waffe ausgestellt ist, auch Kat C Waffen führen, da es laut Gesetz (par 35 WaffG) erlaubt ist. Ob der Eintrag (führen Kat C) am WP vorhanden ist oder nicht, ist egal.
Daraus folgt (bzw sehe ich das so): auch jemand nur mit einer Magazin-wbk oder einem wp nur für C Waffen darf Munition für FFW kaufen und für den gilt auch nicht die drei Tage Wartefrist beim Kauf von C Waffen.
Weil Näheres (nur für Waffen die man hat usw steht ja niergenst). Es steht nur: Innhaber wbk darf FFW Munition haben. punkt
§ 24 Abs. 1 verlangt einen Waffenpass oder eine WBK und verweißt auf § 20 Abs. 1 (B Waffen). -> Ohne B Platz auf der WBK nach Gesetz keine Faustfeuerwaffenmunition (WBK für Schlagring reicht da nicht).

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 10:39
von KjK
Davomon1979 hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 10:25
KjK hat geschrieben:
Mi 26. Feb 2020, 09:18
Par 24 WaffG verlangt nur, dass der, der Munition für Faustfeuerwaffen erwirbt eine wbk, einen wp oder eine passende Registierungsbestätigung (bei Kat C) hat.
Im Grunde ist das was am Dokument steht (Bescheid) bzw nicht steht egal, da es im Gesetz steht. So darf man zB mit einem WP der für eine Kat B Waffe ausgestellt ist, auch Kat C Waffen führen, da es laut Gesetz (par 35 WaffG) erlaubt ist. Ob der Eintrag (führen Kat C) am WP vorhanden ist oder nicht, ist egal.
Daraus folgt (bzw sehe ich das so): auch jemand nur mit einer Magazin-wbk oder einem wp nur für C Waffen darf Munition für FFW kaufen und für den gilt auch nicht die drei Tage Wartefrist beim Kauf von C Waffen.
Weil Näheres (nur für Waffen die man hat usw steht ja niergenst). Es steht nur: Innhaber wbk darf FFW Munition haben. punkt
§ 24 Abs. 1 verlangt einen Waffenpass oder eine WBK und verweißt auf § 20 Abs. 1 (B Waffen). -> Ohne B Platz auf der WBK nach Gesetz keine Faustfeuerwaffenmunition (WBK für Schlagring reicht da nicht).
Das das so zu verstehen ist, glaube ich nicht. Das würde ja heißen:
Eine Wbk (2 Plätze, beide belegt mit einer Glock) wird umgeschrieben, weil für beide Waffen große Magazine vorhanden sind. Daraus folgt eine wbk nur mit Einträgen nach par 17 .
Hättest du also recht wäre für jeden der das hat plötzlich der Besitz und der Kauf von passender Munition verboten.
oder auch nicht, da man ja die Waffen gemeldet (registriert) hat und deshalb eine Registrierungsbestätigung hat mit der man passende FFW Munition haben darf (par 24). Aber halt nur die passende.
Weil der Absatz macht bei der Registrierungsbestätigung ja keinen Unterschied ob die Waffe Kat C ist oder nicht