Mir sind im Regierungsprogramm zwei Sektionen mit Bezug zum Waffenrecht aufgefallen.
Nummer 1:
Bekämpfung des politisch und religiös motivierten Extremismus, Terrorismus
und der organisierten Kriminalität
....
Rechtliche Maßnahmen
Griffstücke werden als wesentliche Teile einer Waffe dem Waffengesetz
unterworfen. Die Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie werden umgesetzt.
Weis jemand was für überaschungen die EU-Feuerwaffenrichtlinie noch bergen kann?
Nummer 2:
Waffenrecht
* Bekämpfung des illegalen, internationalen Waffenhandels: Evaluierung und
folgliche Novellierung des Waffenrechtes, jedenfalls:
o Realisierung des „National Firearms Focal Point“ (EU)
* Einführung eines Demokratiefonds nach internationalen Vorbildern: Bündelung
des österreichischen Engagements zur Demokratieförderung sowie Prävention
des politischen und religiösen Extremismus in einer Institution, die sich spezifisch
dieser Aufgabe widmet.
Weis jemand was dieses "National Firearms Focal Point" bedeuten kann?
Der zweite Punkt macht keinen Sinn, ich vermute da hat jemand schlampig gearbeitet.