ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » Sa 14. Apr 2012, 23:13

Wenn der Angriff auf deine Leben oder Deine Gesundheit stattfindet und Du keine andere Möglichkeit hast, diesen Angriff abzuwehren, dann kannst Du auf den Verbrecher schießen. Wahrscheinlich hast Du aber andere Möglichkeiten zB Drohgebärden und Warnschuss, wenn das nichts nutzt, und Du wirklich keine andere Möglichkeit hast, ist es okay.

MichaelN
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 94
Registriert: Mo 5. Sep 2011, 20:11

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von MichaelN » Sa 14. Apr 2012, 23:30

servus,

ich meinte ja nicht mit dem satz "von der ffw gebracht machen" dass ich jetzt gleich das ganze magazin abfeuere, ich wollte eigentlich nur wissen, ob es einen rechtlichen unterschied zwischen garten und haus/wohnung in bezug auf den sv waffengebrauch gibt.

MichaelN

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » So 15. Apr 2012, 01:18

nein, es gibt vom notwehraspekt keinen unterschied wo du dich verteidigst. also ob bei dir zuhause, im garten, im wald oder im kindergarten. für etwaige verletzte die es nicht treffen sollte, wird dann gesondert verhandelt.

Gumbar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1049
Registriert: Mi 13. Jul 2011, 08:24
Wohnort: Kärnten

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von Gumbar » Mo 16. Apr 2012, 06:51

Ein interessanter Artikel aus den USA zum Thema:
http://www.bloomberg.com/news/2012-04-1 ... cmpid=yhoo

rubylaser694
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2671
Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von rubylaser694 » Mi 25. Apr 2012, 13:45

In Deutschland ist es besser sich gleich ausrauben und sich von den Räubern erschießen zu lassen damit man nicht von der Justiz zerrissen wird!
Nach den tödlichen Schüssen eines Rentners auf einen flüchtenden Räuber hat die Staatsanwaltschaft Stade nun doch Anklage wegen Totschlags gegen den 78-Jährigen erhoben. Nach erneuten Zeugenbefragungen habe sich eine andere rechtliche Bewertung ergeben, sagte Staatsanwalt Burkhard Vonnahme am Dienstag.

Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt. Alle Zeugen seien deshalb nochmals angehört worden, sagte Vonnahme. Die Aussagen seien erneut mit den Spuren am Tatort und mit den Angaben des Rentners verglichen worden. "Daraufhin hat sich die Waage zum Nachteil des 78-Jährigen geneigt", sagte Vonnahme. Eine Notwehrsituation sei "objektiv und subjektiv fraglich". Somit sei der Schuss in den Rücken des Jugendlichen nicht gerechtfertigt gewesen und müsse als Totschlag bewertet werden.

Das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnet wird. Der Rentner bleibt vorerst auf freiem Fuß. "Es besteht kein Haftgrund", betonte Vonnahme.

http://regionales.t-online.de/doch-ankl ... 6804/index
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von KGR84 » Mi 25. Apr 2012, 14:00

therion hat geschrieben:...
zB Drohgebärden und Warnschuss,
...


Wohin mach im Garten einen Warnschuss?

In die Erde? Besteht da nicht eine zu große Gefahr von Geller?

In die Luft? Wie gefährlich ist ein Geschoss, dass sich dem Erdkern mit 9,80665*0,01*?1500? J nähert?
Bild

Armalito
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 956
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 07:30

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von Armalito » Mi 25. Apr 2012, 14:06

therion hat geschrieben: Drohgebärden


???

Bild
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

Benutzeravatar
pointi2009
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5545
Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
Wohnort: PL

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von pointi2009 » Mi 25. Apr 2012, 14:08

im Garten in den Boden, klar besteht die Möglichkeit auf einen Stein zu treffen und dadurch Geller zu verursachen, aber NIEMALS in die Luft... what goes up, must come down... :D
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch

Beitrag von therion » Mi 25. Apr 2012, 22:23

Schräg in den Boden.

Antworten