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Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Di 13. Jul 2010, 23:43
von Steirer
quildor82 hat geschrieben:ähhh wie sicher seids euch bei der Gschicht mit den aufmunitionierten Mags, im Koffer NEBEN der Pistole ?
Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.
Also was stimmt jetzt ??
Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren" und das bedeutet: UNGELADEN und in einem verschließbaren Behälter, ob dein volles Magazin daneben liegt ist genauso wie bei der sicheren Verwahrung egal! Waffe und Munition muss nicht getrennt aufbewahrt werden - Für den SV-Fall auch nicht sinnvoll, oder?
Im Fall eines Revolvers (Wer hat schon eine Ersatztrommel?) sehe ich eher den Speedloader in Position eines Magazins.
Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 00:01
von wolf
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Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 00:06
von gewo
quildor82 hat geschrieben:Mir wurde am Sonntag erklärt das darf man nur mit WP, wenns mich so "erwischen" ist die WBK weg.
hallo
es gibt immer wieder leut`die bloedsinn erklaeren
tatsache ist:
transport von A nach B (was auch immer A und B ist) nicht mit geladenem magazin IN DER WAFFE
wenn die mags neben der waffe liegen und voll geladen sind ist das kein problem
lg
g
Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 00:26
von Steirer
wolf hat geschrieben:Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren"
Oder von A nach B. Von Schießplatz steht nirgendwo was.
Richtig! Könnte damit ja auch zum BüMa oder Treffen mit einem Käufer fahren.
Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 00:52
von gewo
Steirer hat geschrieben:wolf hat geschrieben:Mit WBK darfst du deine Pistole sowieso nur zum und vom Schießplatz "Transportieren"
Oder von A nach B. Von Schießplatz steht nirgendwo was.
Richtig! Könnte damit ja auch zum BüMa oder Treffen mit einem Käufer fahren.
hallo
oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..
lg
g
Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 00:55
von Steirer
gewo hat geschrieben:oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..
gewo - wie üblich perfekt!
Re: Verwahrung Muni
Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 01:03
von gewo
Steirer hat geschrieben:gewo hat geschrieben:oder ohne wesentliche fahrtunterbrechung zwischen zwei eigenen wohnsitzen unterwegs sein an denen er die waffe nutzen moechte..
gewo - wie üblich perfekt!
geh, hoer auf ...
was magst denn trinken ...?
lg
g