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Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 08:38
von Stickhead
Was das mit dem Thema zu tun hat? Ganz einfach: Man würde nicht mehr mutmaßen müssen, wann was und warum Kategorie A oder B ist, sondern hätte alles Schwarz auf Weiß, wenn es irgendwo kundgemacht werden würde.

Jimmy hat geschrieben:Gewo das BMI schreibt den Schriftzug nicht gesetzlich vor. Keine Ahnung wieso sich das hier etabliert hat.
Jimmy hat geschrieben:Es ist definitiv kein Teil der Zulassung.
Wenn du bitte so freundlich wärst und uns mitteilst, woher du dein Wissen nimmst.

Forumsregeln hat geschrieben:Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Also bitte, lass es uns wissen. Und vor allem, wer ist der Zweite der beim BMI nachgefragt hat?

Im Übrigen werde ich mich nicht auf dein Niveau herablassen und dir irgendwelche "Probleme" unterstellen. Wenn du dich in Zukunft nicht an die Boardregeln halten solltest, werde ich dich aber dementsprechend maßregeln.

Am Besten, sniffer klärt uns auf.

Re: OA-15 austira schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 08:43
von sniffer
gewo hat geschrieben:
sniffer hat geschrieben:habe heute von BMI-III-3 wie von gewo empfohlen eine ordentliche aussage zu meiner anfrage bekommen die wie folgt lautet:
Eine gesetzliche Bestimmung betreffend den von Ihnen angeführten Schriftzug findet sich nicht im WaffG.


hi

prima
dann hat das AB wien mist erzaehlt

gut so

ist der teilsatz
"..somit kann man den schriftzug ohne folgen entfernen.:."
aus der antwort der III/3 ?

und darf ich trotzdem der ordnung halber fragen wonach GENAU du gefragt hast?

denn die antwort ist eigentlich sehr schwammig
wir alle wissen dass die bestimmung betreffend des schriftzuges nicht im waffengesetz steht

dazu haetten wir keine auskunft der III/3 benoetigt
sie steht - wenn sie wo steht - im einstufungsbescheid der jeweiligen waffe ...

hast du wirklich sinngemaess danach gefragt ob
".... der schriftzug "genehmigt vom BMI" (oder so)" auf einer mit bescheid ausnahmegenehmigten selbstladebuechse wie zb OA-15 oder SIG-550 kaempf vom besitzer von der waffe entfernt werden darf?"

wenn die frage in die richtung gegangen ist dann ist das thema tatsaechlich vom tisch ..

ich schick's dir per mail gewo.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 08:45
von Jimmy
Stickhead hat geschrieben:Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Dann entschuldige ich mich, ich habe das vorher nicht gelesen und wusste nicht, dass ich zu meiner Aussage das Schreiben dazu veröffentlichen muss. Ich werde das in Zukunft, bevor ich irgendwas poste, bedenken.

Stickhead hat geschrieben:Und vor allem, wer ist der Zweite der beim BMI nachgefragt hat?


Sniffer der Threadstarter.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 09:30
von BigBen
Jimmy hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.


Dann entschuldige ich mich, ich habe das vorher nicht gelesen und wusste nicht, dass ich zu meiner Aussage das Schreiben dazu veröffentlichen muss. Ich werde das in Zukunft, bevor ich irgendwas poste, bedenken.

Stickhead hat geschrieben:Und vor allem, wer ist der Zweite der beim BMI nachgefragt hat?


Sniffer der Threadstarter.


Es reicht, wenn du die Maßstäbe die du bei anderen anlegst einfach auch bei dir selber anwendest. Und nein, du musst nicht alles schlucken was ein Moderator sagt, aber du musst einem Mod auch nicht gleich öffentlich Probleme unterstellen.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 09:47
von Jimmy
BigBen hat geschrieben:Es reicht, wenn du die Maßstäbe die du bei anderen anlegst einfach auch bei dir selber anwendest.


Ich habe weder jemandem was auferlegt, noch habe ich behördliche Schreiben von jemandem verlangt.

Das Einzige was ich gerne sehen würde sind Erfahrungen und daran halte ich mich selber.

Ich habe die Vorgaben jetzt verstanden und werde mich wie gesagt daran halten.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 09:56
von sniffer
Stickhead hat geschrieben:Am Besten, sniffer klärt uns auf.

warum nicht für alle - ich stell das mal hier ein!

meine anfrage per mail 1:1 (gewo hat das original per mail erhalten)
sehr geehrter herr renner,

sie kennen sicherlich die oberlandarms OA-15 austria selbstladebüchse. auf dieser österreichischen version steht am lower "durch bmi zum verkauf in österreich freigegeben".

zu meiner frage: darf man diesen schriftzug entfernen, den lower (da kein waffenrelevantes teil) ersetzten bzw. lackieren oder muss dieser schriftzug für die beamten klar erkennbar bleiben?

herzlichen dank für die information

hier die antwort:
Bild

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 10:15
von sponsi
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Das Blattl ist fürn Altpapiercontainer.

sponsi

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 10:57
von sniffer
sponsi hat geschrieben::lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Das Blattl ist fürn Altpapiercontainer.
sponsi

dann schreib das mal bitte den guten herrn vom BMI.

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 12:48
von sponsi
nicht notwendig, die lesen hier mit :at1:


aber zur sicherheit leite es selbst weiter, oben rechts steht die mailadressse der bearbeiterin


sponsi

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 12:57
von Teal'c
manch einer fragt sich wohl, was hier für ein riesen Trara wegen nem kleinen Schriftzug veranstaltet wird?! :roll:
Ist doch scheissegal was da oben steht, das sieht man eh fast nicht, hauptsache man darf ein AR15 besitzen.

OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 14:07
von Doberman
Teal'c hat geschrieben:manch einer fragt sich wohl, was hier für ein riesen Trara wegen nem kleinen Schriftzug veranstaltet wird?! :roll:
Ist doch scheissegal was da oben steht, das sieht man eh fast nicht, hauptsache man darf ein AR15 besitzen.

+1


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Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 14:12
von Bud Spencer
ausserdem ist es nicht bei jedem OA in weiss, bei manchen ist es nur gefräst

Da würde mich die Werbung durch den import eines Wiener Waffengeschäftes mehr stören, dass bei bestimmten OAs eingestanzt ist. :lol:

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 15:06
von Stickhead
Notfalls kann man ja ein Isolierbandl drübergeben :lol:

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 15:35
von sponsi
Teal'c hat geschrieben:manch einer fragt sich wohl, was hier für ein riesen Trara wegen nem kleinen Schriftzug veranstaltet wird?! :roll:
Ist doch scheissegal was da oben steht, das sieht man eh fast nicht, hauptsache man darf ein AR15 besitzen.



So denke ich und wohl die Mehrheit auch.

Aber wenn wer durch den Scheiss beeinträchtigt ist, soll er das auch ändern dürfen


sponsi

Re: OA-15 austria schriftzug entfernen

Verfasst: Mi 20. Jun 2012, 16:33
von Teal'c
Leute, mal was anderes.

Hab vorhin nen Bekannten vom Schiesstand getroffen. Als wir zufällig ins Gespräch übers OA gekommen sind, hat sich herausgestellt, dass bei seinem GAR KEIN weisser Schriftzug oben ist. Aber es scheint trotzdem die AT Version zu sein, weil eine Verschlusswarze abgeschliffen ist, der Stift drin im Verschluss, und der Mündungsfeuerdämpfer ist auch "zu".
Kann es wirklich sein, dass manche OA gar keine weisse BMI Beschriftung haben, oder muss er sich jetzt Sorgen machen? :think: