Seite 2 von 5

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:00
von hungarus_old
Stimmt ging um was anderes, trozdem ist es auch wichtig fehl/falschinformation auszu- bzw aufzu-bessern ;)

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:02
von Noldi
Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...


Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.

Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.

Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:04
von MeanMachine
hungarus hat geschrieben:Stimmt ging um was anderes, trozdem ist es auch wichtig fehl/falschinformation auszu- bzw aufzu-bessern ;)


Dann hätte er das vermutlich auch selber tun können, anstatt meinen Namen falsch zu schreiben, und einfach so rüpelhaft zu Fragen... ;)

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:07
von andishp
Ich denke da eher an sowas wie das Massaker in Columbine.
Sagen wir die 2 maskierten beschiessen die Polizei. Man hat zufällig sein Zeug dabei und verschanzt sich hinter einer Deckung,
die Bösen wissen nix von einem sondern schiessen in die andere Richtung.

Wenn Man(n) jetzt die Möglichkeit hat einen der Bösen auszuknipsen und quasi der Polizei zu helfen stellt sich die Frage ob sie
einem danach einen Orden umhängen oder einen Strick draus drehen...

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:09
von MeanMachine
Noldi hat geschrieben:
Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...


Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.

Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.

Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.


Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:09
von wanda72
andishp hat geschrieben:Ich denke da eher an sowas wie das Massaker in Columbine.
Sagen wir die 2 maskierten beschiessen die Polizei. Man hat zufällig sein Zeug dabei und verschanzt sich hinter einer Deckung,
die Bösen wissen nix von einem sondern schiessen in die andere Richtung.

Wenn Man(n) jetzt die Möglichkeit hat einen der Bösen auszuknipsen und quasi der Polizei zu helfen stellt sich die Frage ob sie
einem danach einen Orden umhängen oder einen Strick draus drehen...



.. in US wirst wahrscheinlich einen Orden kriegen, nachdem's dich erschossen haben.
in so einer situation als zusätzlicher Schütze aufzutreten ist selbstmord.
woher sollen die uniformierten wissen warum du da auch noch herumschießt?

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:15
von MeanMachine
Jup, wenn ein Einsatzorgan mal die Waffe heraußen hat, vor allem die bei solchen Einsätzen gern mal gerufenen sondereinheiten, würde ich weder mit meiner Waffe hantieren, noch durch hektische, schnelle Bewegungen den instinktiven Zielvorgang eines der schützen auf mich ziehen... :)

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:17
von neuwertig
MeanMachine hat geschrieben: ... Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...


Ja, meistens bestimmt, aber es kann sicher auch anders passieren.
Die Waffe aus dem Rucksack/Behälter zu holen und zu laden dauert Sekunden. Das kann ich sogar machen während ich davon laufe (und sie dann verwenden, falls man doch eingeholt werden sollte).
Außerdem hat ja nicht jeder immer ein Handy mit dabei um die Polizei zu rufen und es gibt auch Gegenden wo es keine weiteren Passanten gibt.
Und wie bitte soll man Notwehr oder Nothilfe leisten, wenn man zb. zahlenmäßig/körperlich eindeutig unterlegen :hand: bzw. der Bösewicht bewaffnet (vom Schraubenzieher bis zur Axt usw.) ist oder wenn eben tatsächlich Gefahr im Verzug ist.

Also meiner Meinung nach kann es schon vorkommen, dass man
- keine Möglichkeit/Zeit hat um Hilfe zu rufen
- dennoch die paar Sekunden hat um die Waffe einsatzbereit zu machen un
- diese auch verwenden muß, weil man eben sonst keine Chance (Unterlegenheit/Notwendigkeit) hat.

Nicht jeder ist Chuck Norris und Baseballschläger kugeln ja auch nicht so am Straßenrand rum.
Mir ist aber schon auch klar, dass "mein Szenario" nicht die häufigste Variante darstellt - zum Glück :)

lg,
Franz

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:19
von Noldi
MeanMachine hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:
Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...


Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.

Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.

Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.


Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.


Das hier ist die Unterabteilung "WaffenRECHT". Hier geht es darum was man rechtlich tun und lassen darf, nicht darum dass du Gründe suchst wieso jemandem bei Waffeneinsatz ein Strick gedreht werden sollte.

Lies meine Posts noch einmal und zwar was Notwehr überhaupt ist. "Notwendig" zb. Wenn du mit dem Auto wegfährst dann wird ja kein wirklicher Angriff vorliegen. Und noch einmal: du brauchst dich überhaupt nicht entziehen. Wo sind wir denn jetzt wenn wir schon Ausreden für Kriminelle suchen?!
Dass man zb. einen Alki auf der Straße nicht erschießt weil der einen ein wenig anrempelt ist ja klar. Nur wäre hier ja auch noch nicht unbedingt eine Notwehrsituation entstanden.

Und noch einmal: Wo die Waffe her ist ist eine andere Baustelle als die Notwehr!

Du suchst Möglichkeiten und Argumente GEGEN einen "legalen" Waffeneinsatz in Notwehr. Finde ich in einem Waffenforum schon strange.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:24
von Bud Spencer
Waffeneinsatz in der Öffentlichkeit kommt immer auf die Situation an. Werde ich oder unmittelbar das Leben anderer gefährdet werde ich Maßnahmen setzen.
Es gilt, zumindest für mich:
"Better to be judged by 12 than carried by 6"
Über rechtliche Schritte kann man sich in so einer Situation sowieso nicht Gedanken machen.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:25
von MeanMachine
@neuwertig:

Wenn mir nichts anderes bleibt, natürlich nehme ich dann die herzensgute kleine schwarze in die Hand und wehre mich meiner haut. Ist ja selbstverständlich. Wenn ich aber, wie gesagt, mich entziehen kann, entziehe ich mich. Und wenn's nur in die nächste Deckung ist... ich rede da jetzt nicht von davonlaufen oder wegschauen, aber wenn ich z.b. in der dunklen Seitengasse weiter vorne ein Messer blinken sehe, werden ich mal die Straßenseite wechseln. Vermutlich auch m im Rucksack die Positionierung meiner Ausrüstung checken, könnte ja während des Transport was verrutscht sein, aber ich werde nicht gerade drauf los gehen und sagen, so den hol ich mir, ist ja Notwehr...

Das meine ich...

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:27
von Noldi
MeanMachine hat geschrieben:@neuwertig:

Wenn mir nichts anderes bleibt, natürlich nehme ich dann die herzensgute kleine schwarze in die Hand und wehre mich meiner haut. Ist ja selbstverständlich. Wenn ich aber, wie gesagt, mich entziehen kann, entziehe ich mich. Und wenn's nur in die nächste Deckung ist... ich rede da jetzt nicht von davonlaufen oder wegschauen, aber wenn ich z.b. in der dunklen Seitengasse weiter vorne ein Messer blinken sehe, werden ich mal die Straßenseite wechseln. Vermutlich auch m im Rucksack die Positionierung meiner Ausrüstung checken, könnte ja während des Transport was verrutscht sein, aber ich werde nicht gerade drauf los gehen und sagen, so den hol ich mir, ist ja Notwehr...

Das meine ich...


Ok, so unterschreibe ich das sogar.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:29
von MeanMachine
Noldi hat geschrieben:
MeanMachine hat geschrieben:
Noldi hat geschrieben:
Aber es ging ja auch nicht um den Transport, sondern um die rechtmäßigkeit eines eventuellen Einsatz. Und da habe ich angemerkt, dass in der Zeit die notwendig ist, um Waffe und Munition zu vereinen, vermutlich andere Abwehrmittel auch anwendbar wären...


Wie kommst du darauf? Die Frage ist einzig und allein ob ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf ein Notwehrfähiges Recht vorliegt.

Mit was die Abwehr gemacht wird kann und darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Selbst wenn du in Notwehr jemanden mit einer illegalen Waffe erschießt bleibt es Notwehr.

Das Problem wo die Waffe her ist, ist eine andere Baustelle.


Ja, und wenn ich die Zeit habe, mit dem Auto umzudrehen und wegzufahren, werd ichs trotzdem tun. Das war gemeint. Gibt immer Gesetzestext und Hausverstand. Wenn ich Zeit habe meinen Rucksack aufzumachen, meine Waffe zu laden und zum Einsatz zu bringen, steht der vermutlich nicht mit der Waffe an meinem Fenster. Also kann ich mir aussuchen, ob ich mit waffengewalt den Angriff beende, oder mich ihm einfach entziehe. Kann ihn auch überfahren, wenn mir unbedingt daran liegt, den Angriff zu beenden.


Das hier ist die Unterabteilung "WaffenRECHT". Hier geht es darum was man rechtlich tun und lassen darf, nicht darum dass du Gründe suchst wieso jemandem bei Waffeneinsatz ein Strick gedreht werden sollte.

Lies meine Posts noch einmal und zwar was Notwehr überhaupt ist. "Notwendig" zb. Wenn du mit dem Auto wegfährst dann wird ja kein wirklicher Angriff vorliegen. Und noch einmal: du brauchst dich überhaupt nicht entziehen. Wo sind wir denn jetzt wenn wir schon Ausreden für Kriminelle suchen?!
Dass man zb. einen Alki auf der Straße nicht erschießt weil der einen ein wenig anrempelt ist ja klar. Nur wäre hier ja auch noch nicht unbedingt eine Notwehrsituation entstanden.

Und noch einmal: Wo die Waffe her ist ist eine andere Baustelle als die Notwehr!

Du suchst Möglichkeiten und Argumente GEGEN einen "legalen" Waffeneinsatz in Notwehr. Finde ich in einem Waffenforum schon strange.


Jetzt wirst schon ein wenig interpretativ... ich suche nach gar nichts. Ich habe die Frage desjenigen der den thread eröffnet hat, so beantwortet, wie ich das sehe. Und es klar, als KEINE Rechtsmeinung definiert.

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:30
von MeanMachine
Noldi hat geschrieben:
MeanMachine hat geschrieben:@neuwertig:

Wenn mir nichts anderes bleibt, natürlich nehme ich dann die herzensgute kleine schwarze in die Hand und wehre mich meiner haut. Ist ja selbstverständlich. Wenn ich aber, wie gesagt, mich entziehen kann, entziehe ich mich. Und wenn's nur in die nächste Deckung ist... ich rede da jetzt nicht von davonlaufen oder wegschauen, aber wenn ich z.b. in der dunklen Seitengasse weiter vorne ein Messer blinken sehe, werden ich mal die Straßenseite wechseln. Vermutlich auch m im Rucksack die Positionierung meiner Ausrüstung checken, könnte ja während des Transport was verrutscht sein, aber ich werde nicht gerade drauf los gehen und sagen, so den hol ich mir, ist ja Notwehr...

Das meine ich...


Ok, so unterschreibe ich das sogar.



Ok, dann verstehen wir uns eh... :)

Re: Notwehr auf offene Straße

Verfasst: Mo 1. Okt 2012, 14:49
von Noldi
Zum Prinzip mit der Polizei spricht man nicht (der Artikel ist zwar aus Deutschland, die Prinzipien die dahinter stehen gelten aber auch bei uns):

http://www.jochim-schiller.de/site/32/W ... h_an_.html