Tunfischgewo hat geschrieben:hi

Seas, Mahlzeit
das mache ich...gewo hat geschrieben: die verpflichtungen die dich als privater treffen wenn du eine kat C oder D waffe verkaufst sind erschoepfend im waffG und den verordnungen aufgezaehlt
- du musst dich vergewissern dass er 18 jahre oder aelter ist
das mache ich auch..gewo hat geschrieben: - du musst ihm in geeigneter weise die daten der kat C meldung der waffe zur verfuegung stellen
..wenn mir österreichische Dokumente zur Identitätsprüfung vorgelegt weden.gewo hat geschrieben: basta
danke für den Hinweisgewo hat geschrieben: es gibt auch keine erlaesse oder OGH urteile die mir bekannt waren die darueber hinausgehen

nein, darauf war meine Frage nicht gemünzt..gewo hat geschrieben:naja ...gipflzipfla hat geschrieben: @gewo, was macht eigentlich der Händler während de Abkühlphase?
alles moegliche..
falls deine frage draus rauslaeuft ob ich eine meldeabfrage mache:
nein, das kann und darf ich ja gar nicht (datenschutz)
sondern darauf:
die so genannte Abkühlphase ist nur eine Phrase.. letztendlich dient die gewonne Zeit zu eben jener Abbfrage bezüglich möglicherrweise verhängtem Waffenverbotes gegen den Käufer.gewo hat geschrieben: das einzige dass ich als haendler zusaetzlich zur anfrage wegen waffenverbot und zur abkuehlphase machen muss ist dass ich den kaeufer darauf aufmerksam machen muss dass er laut WaffG zur meldung dieser waffe innerhalb der frist von einigen wochen verpflichtet ist
.....
Da kein Privatverkäufer so etwas durch ziehen kann, bleibt für den Verkauf an z.B. deutsche Staatsbürger nur die Vorlage der Einfuhrerlaubnis.
Diese wird wohl hoffentlich nur erteilt, wenn der Käufer "sauber" ist.
Ob man es als Privatverkäufer haben muss, keine Ahnung.. es ist mir persönlich aber im eigenen Interesse sicherer!