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Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 12:16
von chris34G4
Fangschuss hat geschrieben:
savage3000 hat geschrieben:kanns mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, bei dem wissen welches heute so leicht zugänglich ist übers netz könnt sich jeder profi was bauen...i glaubs eher nicht, dass das soo einfach geht



Einen Laufrohling kriegst ja leicht. Das Patronenlager ausdrehen und reiben...

Und der Verschluss kann ja so einfach sein...Oder Altteile verwenden.

Dürfte nicht so schwer sein.



ahh, jetzt erklärt sich dein name von selbst

edit sollte fürn heimwerker sein

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 12:30
von savage3000
@heimwerker OK. :o

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 14:00
von Floody
mercury hat geschrieben:kann es sein, dass sich cisty7 auf Deutschland bezieht?

Ja. Auch möchte ich da gleich darauf hinweisen: Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 17:30
von Cisty7
Leute - Ihr macht einem die Sache nicht leicht, aber hiermit zitiere ich:

wer in Österreich Waffen herstellt, bearbeitet oder instandsetzt, hat einzuhalten die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (Waffengewerbe-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 100/2003 ÄnderungidF: BGBl. II Nr. 399/2008 Quelle RIS

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet:

1. Zugangsvoraussetzungen

Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen

und nichtmilitärischer Munition (einschließlich der Tätigkeit der Büchsenmacher)



§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition (einschließlich der Tätigkeit der Büchsenmacher) nachzuweisen:


1.
das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder

2.
Zeugnisse über die Erfüllung der Befähigungsnachweisvoraussetzungen für das Gewerbe der Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung militärischer Waffen und militärischer Munition (§ 5) oder

3.
Zeugnisse über eine ununterbrochene sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) oder

4.
Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist, oder

5.
Zeugnisse über eine ununterbrochene vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist, oder

6.
Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger, wenn für die betreffende Tätigkeit eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbstständiger nachgewiesen wird, oder

7.
Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist.


(2) Die im Abs. 1 Z 3 und 6 geregelten Tätigkeiten dürfen vom Zeitpunkt des Einlangens der Gewerbeanmeldung an gerechnet nicht vor mehr als zehn Jahren beendet worden sein.

(3) Ausbildungen nach Abs. 1 Z 4, 5 und 7 sind die vorher erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen nach Abs. 4 Z 1 und Abs. 5, die erfolgreich durch die Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf Büchsenmacher, Waffenmechaniker oder Werkzeugmacher oder eine andere vorher erfolgreich abgeschlossene staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung.

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 17:42
von impact
savage3000 hat geschrieben:kanns mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, bei dem wissen welches heute so leicht zugänglich ist übers netz könnt sich jeder profi was bauen...i glaubs eher nicht, dass das soo einfach geht


und ich schätze mal dass die zahl dieser profis sehr gering ist. Und von diesen paar leuten fallen nochmal 90% weg da sie weder die mittel noch die zeit und lust dazu haben.


@Cisty: es geht ja nicht um das gewerbliche herstellen von waffen.

mfg

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 18:00
von Coburn
@cisty: wenn ich gewerblich was herstellen will brauch ich in ösistan immer irgendwelche Berechtigungen.
Aber ich will die schleuder ja nicht in serie produzieren und verkaufen sondern nur für den eigenbedarf sozusagen
nachdem man das sogar mit autos darf war es naheliegend dass es mit Waffen auch möglich ist.
Deshalb der Thread hier.
Nachdem wir hier mit heimwerker jemanden haben ders schon gemacht hat sehe ich die Frage als beantwortet.

Danke allen Teilnehmern

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 18:21
von Floody
>Gewerbe
da hammas ;)

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 20:41
von heimwerker
@Coburn,

ergänzend noch Folgendes:
Alle Stempelungen müssen so angebracht werden, daß sie von außen sofort sichtbar sind.
Also nicht irgendwo unter der Schäftung versteckt.
Persönlich mache ich es immer so:
Am Lauf oben Vorname, Familienname, Wohnort
Auf der linken Laufseite, knapp über der Schaftkante Stahlsorte, Kaliber, Waffennummer
Auf der linken Hülsenkopfseite knapp über der Schaftkante die Waffennummer
Am Kammergriff unten knapp neben dem Kammergehäuse die Waffennummer

@impact,

daß das Herstellen einer Büchse natürlich entsprechende Maschinen und Werzeuge sowie einige handwerkliche Fähigkeiten erfordert ist logisch. Kann man aber, wenn man es wirklich will (wie alles im Leben) und mit etwas Geduld lernen.

heimwerker

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 22:00
von Promo
Um unter die Gewerbeordnung zu fallen, muss erst ein Gewerbe nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen dafür siehe GewO § 1 Abs. 2:
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.


Übersetzt gesagt: wenn du sie für dich selbst (und niemand anderen) baust, dann ist die Gewerbeordnung nicht anzuwenden.

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 22:14
von impact
heimwerker hat geschrieben:
@impact,

daß das Herstellen einer Büchse natürlich entsprechende Maschinen und Werzeuge sowie einige handwerkliche Fähigkeiten erfordert ist logisch. Kann man aber, wenn man es wirklich will (wie alles im Leben) und mit etwas Geduld lernen.

heimwerker


Darum gings mir. "Wenn man wirklich will".
Mein Standpunkt war nur es es trotz all der informationen im internet weitaus schwieriger ist aks es sich die meisten vorstellen. Bis man die Informationen und Literatur zusammengetragen und VERSTANDEN hat die erforderlich sind um solche projekte professionell über die bühne zu bringen, bis man die Fertigkeite erlangt hat um mit gewissen maschienen und werkzeugen umgehen zu können, und bis man sich alles benötigte (spezial)werkzeug angeschafft hat vergeht dann doch ein bisschen sehr viel mehr zeit als es braucht um ein paar "gunsmithing" beiträge in populäreren foren durchzulesen.

Mich persönlich reizt es auch extrem, aber vor allem meine zeit und mittel sind stark begrenzt. Ne 1911er hab ich vor einiger zeit angefangen, die verbraucht kapazitäten genug...

mfg

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 23:19
von thisdan
Promo hat geschrieben:Um unter die Gewerbeordnung zu fallen, muss erst ein Gewerbe nachgewiesen werden. Die Voraussetzungen dafür siehe GewO § 1 Abs. 2:
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.


Übersetzt gesagt: wenn du sie für dich selbst (und niemand anderen) baust, dann ist die Gewerbeordnung nicht anzuwenden.

SO IST ES!!! Der Eigenbau für den Eigenbedarf ist keine GEWERBERECHTLICHE Angelegenheit, sondern eine PRIVATE.

Du darfst Dir selbst gerne einen Hubschrauber bauen, oder ein Auto, oder eine Rakete wenn du willst. Nur verbotene oder reglementierte Gegenstände darfst du nur mit Genehmigung bauen, also z.B. eine Handgranate oder eine Pistole, und weilst die eh nie kriegen wirst: gar nicht.

BENÜTZEN, darfst du diese Dinge dann aber nicht zwangsläufig!
So müsste das selbstgebaute Auto erst (straßen)zugelassen werden oder das selbstgebaute Gewehr muss beschossen (quasi "zugelassen") werden.
Wann, dann wirds in den allermeisten Fällen auch daran scheitern. Wenn der TÜV, das Beschussamt, die Fernmeldebehörde, oder wer auch immer für die spezielle Sache zuständig ist, nein sagt, dann hast halt ein teures Schaustück.

Damit wird das Ganze aber immer noch nicht zum verbotenen Gegenstand. Wie gesagt benützen darf man Ihn dann halt nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit.

Offtopic:
Als Jurist tut es immer wieder weh, was für einen (entschuldigts bitte) Scheiß manche Leute hier als "Rechtsauskünfte" posten.
Das mindeste ist, dass man keine fremden (z.B. deutschen) Rechtslagen in einem österreichischen Forum postet. Generell, wenn man keine Ahnung von einem Thema oder wie hier vom Rechtssystem hat, sollte man einfach auf solche Fragen nicht antworten! Postingscounter hin oder her :evil:

@Cisty7:
Man schnappt sich nicht einfach ein Gesetz und reisst wahllos einen Paragraphen heraus!! Du musst das GANZE Gesetz durchlesen. Von vorne (Anwendungsbereich & Gültigkeitsdatum) bis ganz nach hinten (Appendizes).
So definiert z.B. meist der 1. Paragraph für wen oder was das Gesetz anzuwenden ist. Hättest du den gelesen würdest du draufkommen, dass die ganze Gewerbeordnung und damit auch der 18§ hier nicht anzuwenden ist. Davon abgesehen: Ein dezenter Hinweis wär auch gewesen, dass in der von Dir zitierten Passage ungefähr tausend mal von "gewerbsmäßig" die Rede ist.

Sorry, das hat sich aufgestaut.
Auskünfte erteilt man nicht nach 10min Googlen, sondern nach intensiver Erfahrung/Arbeit mit dem Thema. In diesem Fall dem Gesetz, den dazugehörigen Verordnungen, Erlässen und nicht zuletzt (und eigentlich fast am wichtigsten) der entsprechenden Judikatur.
Was für einen Sinn macht sonst ein Forum? 10min googlen kann ich selber auch...

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Do 6. Dez 2012, 23:29
von impact
thisdan hat geschrieben:[...]
Was für einen Sinn macht sonst ein Forum? 10min googlen kann ich selber auch...


Na foren sind dazu da um andere für sich googeln zu lassen
:D

Re: KK Repetierer im Eigenbau- Rechtlich möglich??

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 20:20
von Promo
Die Weisheit hat hier keiner mit den Löffeln gefressen, also immer mal langsam. Er hat seinen Kenntnisstand dargestellt, mehr auch nicht. Ich bin ja auch in den Foren unterwegs um noch was dazu zu lernen, sonst müsste ich ja sowieso allwissend sein. Und wenn es eine verbindliche Rechtsauskunft sein sollte, dann soll man zum Rechtsanwalt und nicht ins Forum gehen.