Wie Stickhead schon geschrieben hat: Nein geht gar nicht.mr_bene hat geschrieben:sicher gehts...wenns zu ist
Es gibt dazu sogar irgendwo eine Durchführungsverordnung, in der (sogar logisch & nachvollziehbar) erklärt wird, dass es in erster Linie um die Einfachheit des Zugriffs geht. Da wird explizit erwähnt, dass, auch wenn es ein geschlossenes Behältnis ist, der Beifahrersitz ein no-go ist.
Grüße
Sandman