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Transport zum Schießplatz wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sandman
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von sandman » Mi 10. Apr 2013, 08:38

mr_bene hat geschrieben:sicher gehts...wenns zu ist
Wie Stickhead schon geschrieben hat: Nein geht gar nicht.

Es gibt dazu sogar irgendwo eine Durchführungsverordnung, in der (sogar logisch & nachvollziehbar) erklärt wird, dass es in erster Linie um die Einfachheit des Zugriffs geht. Da wird explizit erwähnt, dass, auch wenn es ein geschlossenes Behältnis ist, der Beifahrersitz ein no-go ist.

Grüße

Sandman
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Apr 2013, 09:52

Andererseits gilt aber die Originalverpackung (zB Glock Koffer bei Glock Pistole) jedenfalls als ausreichend, sodass kein Führen vorliegt. Das heisst, den Glockkoffer kann man auf jeden Fall am Beifahrersitz liegen haben. Wie wäre es sonst möglich vom Auto zum Schießstand zu gelangen? ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Mi 10. Apr 2013, 10:01

Stickhead hat geschrieben:Andererseits gilt aber die Originalverpackung (zB Glock Koffer bei Glock Pistole) jedenfalls als ausreichend, sodass kein Führen vorliegt. Das heisst, den Glockkoffer kann man auf jeden Fall am Beifahrersitz liegen haben. Wie wäre es sonst möglich vom Auto zum Schießstand zu gelangen? ;)
Sicher auch am Beifahrersitz?

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Apr 2013, 10:12

Wenn du den Glockkoffer nicht am Beifahrersitz liegen haben darfst, wirst du ihn wohl kaum im Freien in der Hand halten dürfen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Hausmasta » Mi 10. Apr 2013, 10:46

Waffe im Originalkoffer am Beifahrersitz --> geht
Waffe in einer Tasche (geschlossen, z.B. Reissverschluss) am Beifahrersitz --> geht nicht
Der original Glockkoffer hat nicht mal einen Reissverschluss...
Diese Bestimmung ist für mich jetzt unlogisch, aber Logik darf man vom Gesetzgeber ohnehin nicht erwarten - besonders wenn's ums Waffenrecht geht.

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Mi 10. Apr 2013, 11:02

Stickhead hat geschrieben:Wenn du den Glockkoffer nicht am Beifahrersitz liegen haben darfst, wirst du ihn wohl kaum im Freien in der Hand halten dürfen.

Ja, aber die Tasche darf ich auch in der Hand halten, aber nicht am Beifahrersitz liegen haben. :think:

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 11:30

Bei einem versperrbaren Handschuhfach könnte man die Pistole also theoretisch ohne irgendein Behältnis mitnehmen?

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 11:40

Deshalb schrieb ich theoretisch :wink:.
Das Handschuhfach natürlich versperrt, und nur solange ich im Auto bin.
Housenbund natürlich, aber nur hinten, wie die Gansta.

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Mi 10. Apr 2013, 12:01

RR1000 hat geschrieben:Deshalb schrieb ich theoretisch :wink:.
Das Handschuhfach natürlich versperrt, und nur solange ich im Auto bin.
Housenbund natürlich, aber nur hinten, wie die Gansta.

Besser in die Unterhose, genau im Schritt, da ist es dann kein Führen, weil man die Waffe net so schnell rauskriegt :)

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 12:05

Dann hätt ich ja 2 Waffen im Schritt. :wink:

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von gogomobue » Mi 10. Apr 2013, 12:13

a plastiksackl mit an knopf is a ein gechlossenes behältnis :headslap:
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von Fangschuss » Mi 10. Apr 2013, 12:16

RR1000 hat geschrieben:Dann hätt ich ja 2 Waffen im Schritt. :wink:

Die mit dem zwei Zoll Lauf gilt als mindergefährlich und ist nicht WBK-pflichtig ;)

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Re: AW: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von RR1000 » Mi 10. Apr 2013, 12:20

Fangschuss hat geschrieben:
RR1000 hat geschrieben:Dann hätt ich ja 2 Waffen im Schritt. :wink:

Die mit dem zwei Zoll Lauf gilt als mindergefährlich und ist nicht WBK-pflichtig ;)
Die Mamba hat an 4" Lauf, die andere kannst net meinen, de würd aufgrund der Lauflänge scho fast als Langwaffe durchgehen, und aufgrund des Kalibers Kat. A :roll::wink:
Zuletzt geändert von RR1000 am Mi 10. Apr 2013, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Transport zum Schießplatz wie?

Beitrag von KGR84 » Mi 10. Apr 2013, 12:20

sandman hat geschrieben:
mr_bene hat geschrieben:sicher gehts...wenns zu ist
Wie Stickhead schon geschrieben hat: Nein geht gar nicht.

Es gibt dazu sogar irgendwo eine Durchführungsverordnung, in der (sogar logisch & nachvollziehbar) erklärt wird, dass es in erster Linie um die Einfachheit des Zugriffs geht. Da wird explizit erwähnt, dass, auch wenn es ein geschlossenes Behältnis ist, der Beifahrersitz ein no-go ist.

Grüße

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Das würde ich gerne genauer wissen. Hast nen Link?

Ich habe meinen Rucksack immer am Beifahrersitz/im Fußraum vom Beifahrer liegen.

Es ist für mich auf keinen Fall sicher, wenn ich den Rucksack auf die Rückbank oder in den Kofferraum lege, da da jederzeit alle möglichen Menschen darauf zugriff haben. Ich brauche nur bei der Ampel stehen bleiben, und es kommt einer dahergelaufen, und reißt die hintere Türe/den Kofferaum auf, und der Rucksack mitsamt dem Inhalt ist weg. Sage nur Stichwort Carjacking.
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