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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Noldi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 15:25

Ich glaube eher dass das mit ihrer verkorksten Deaktivierungsverordnung zusammenhängt. Die Frist dafür dürfte ja bis 2015 verschoben worden sein, also auf "nach" der Wahl. Ich glaube eher dass die ein wenig Angst bekommen haben das genau kurz vor der Wahl das Thema hochkommt, während eh Öst. gerade in Richtung von mehr Verständnis für Notwehr etc. schlittert ... Und gerade vor einer Wahl hätte dieses Thema schnell für die Regierung außer Kontrolle geraten können, vor allem da erste Jäger gerade erst anfangen zu verstehen dass die Registrierung auch sie betrifft ...

Und wer verliert schon gerne Stimmen. Dass das Theme Deaktivierungsverordnung dann halt in 2 Jahren "gelöst" werden "muss" dürfte den Herren dann Wurscht sein. Wahl ist geschlagen, Thema gegessen.

Es gab ja zuletzt vermehrt Stimmen dass die Deaktivierungsverordnung rechtlich nicht haltbar ist. Auch dürften die geschnallt haben dass sie real fast niemand "nachträglich" umsetzt. Also kurz vor der Wahl massenhaft Menschen zu kriminalisieren und dann erst wieder das Sicherheitsthema am Tapet ...

Die wollten einfach Ruhe und das war halt die billigste Variante. ABER es ist eine Chance. Denn stellt sich in ein paar Jahren heraus, dass eine Liberalisierung der Stückzahl die öffentliche Sicherheit "nicht" gefährdet, dann haben wir es dann leichter für eine Abschaffung zu plädieren. Also ein 1. positiver Zwischenschritt, der uns aktive Sportschützen kurzfristig nicht viel bringt, aber langfristig durchaus positives bedeuten kann.

Edit: Bitte keine Parteien nennen, ich möchte hier noch weiter diskutieren.

gewo
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von gewo » Di 23. Jul 2013, 15:28

kemira hat geschrieben:Vielleicht hab ich was verpaßt, aber was wäre da jetzt genau der Grund zum Jubeln gewesen?
Bisher waren 8+ Plätze bei halbwegs normalen Behörden absolut möglich; nunmehr is generell bei 5 Schicht - und da soll man sich freuen auch noch, oder wie darf ich das verstehen?


naja
du darfst ned vom westen ausgehen

ich kenn hier faelle in wien wo von 2 auf 4 plaetze trotz der bekannten begleitmusik (vereinsmitgleidschaft, OSM bestaetigung ueber regelmaessigs training, ausreichend ergebnisslisten fuer die bessenene waffen und auch fuer die gewuenschten waffen) antraege bis an den rand der devolution gezogen werden...
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von yoda » Di 23. Jul 2013, 15:33

Stickhead hat geschrieben:Unglaublich, aber anscheinend wirklich eine Liberalisierung. Das hätte ich nicht erwartet :o


Ich seh nur eine Verschlechterung, wo siehst du eine Liberalisierung ??

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kemira
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kemira » Di 23. Jul 2013, 15:40

@Gewo: Ja, war ein Mißverständnis meinerseits - ich hatte es so interpretiert, daß man zwar jetzt leichter auf 5 kommt, dort aber dann aus ist (was ja, wie ich mittlerweile aufgeklärt wurde, nicht so ist).

Für solche verk... Behörden wie in Wien ist es sicher eine deutliche Verbesserung.
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 15:40

@Yoda: Wo siehst du eine Verschlechterung?
Real wird die bisherige Stückzahlbeschränkung ja von 2 auf 5 angehoben. Das ist für mich eine Liberalisierung. Für jene die Bewerbe schießen etc. und damit eh was vorlegen können, ändert sich ja nichts. Der Absatz 2 bleibt ja bestehen.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » Di 23. Jul 2013, 15:50

Ohne Grund zum "Spaßschießen" auf 5 erweitern können, ist kein Nachteil. Der Noldi hats gut erklärt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Varminter » Di 23. Jul 2013, 15:56

Stickhead hat geschrieben:Ohne Grund zum "Spaßschießen" auf 5 erweitern können, ist kein Nachteil. Der Noldi hats gut erklärt.



Freuen würde ich mich, wenn man ohne Grund auf 10, 20, 30 erweitern könnte, sofern die Aufbewahrung/Verwendung sicher ist... das wäre eine Liberalisierung.

Wir wissen alle, dass von Legalwaffen keine besondere Gefahr ausgeht.

Sie legal erwerben zu dürfen, ohne jedesmal einem womöglich politisch feindlich gesinntem Amtsbüttel in den @rsch kriechen zu müssen, das wäre liberal.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von yoda » Di 23. Jul 2013, 15:56

Stickhead hat geschrieben:Ohne Grund zum "Spaßschießen" auf 5 erweitern können, ist kein Nachteil. Der Noldi hats gut erklärt.


"...so ist ihm für die Ausübung des Schießsports..."

Spaßschießen ist lt. Vwgh kein Schießsport, von daher sehe ich nur eine Verschlechterung, man wird sehen wie das Ganze in Zukunft gehandhabt wird.

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Di 23. Jul 2013, 16:27

Mich wunderts, dass es anscheinend von allen Parteien im BR einheitlich beschlossen wurde. :think:
Naja hätte auf mehr gehofft.... für "Vielschützen" ändert sich ja nix.

Noldi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 16:29

Ich lese aus dem Text heraus, dass sich hier trotzdem einiges ändert. Denn für die ersten 2 Plätze gibt man eh SV an. Und dann gibt man als Rechtfertigung Sportschießen an und zwar ohne einen "Nachweis". Was sie verlangen steht ja dort.

1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an


... so ist ihm ... zu bewilligen ...


Und vor allem der Sachbearbeiter hat keine Wahl mehr. Er "muss" sie genehmigen. Ein Widerspenstiger kann das Ganze halt 15 Jahre lang rauszögern. Jedesmal einfach nur um einen Platz erweitern lassen. Dann muss der Antragsteller, wenn er nichts vorweisen kann, wieder 5 Jahre warten.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 16:31

Bud Spencer hat geschrieben:Mich wunderts, dass es anscheinend von allen Parteien im BR einheitlich beschlossen wurde. :think:
Naja hätte auf mehr gehofft.... für "Vielschützen" ändert sich ja nix.


Glaubst du wirklich dass sich das von den Abgeordneten wer durchgelesen hat? Das ist ein Sammelgesetz. Wenn man sich die 1. Seite anschaut, dann gehts da nur darum halt Gesetze an die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte anzupassen. Deswegen überall dieses Wort "ordentliche". Dass da tatsächlich auch "Inhalte" von Gesetzen geändert wurden ... Also wenn man die Abgeordneten befragt, bin ich mir sicher dass so gut wie niemand mitgekriegt hat, dass auch inhaltliches dabei war.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 16:36

Als Stückzahlbegrenzung (wenn man es schon nicht abschafft) hätte mir gefallen:
Jedes Jahr 2 zusätzliche Plätze, wenn man sie beantragt und zwar ohne wenn und aber. Keine Bedürfnisprüfung oder sonstiger Blödsinn wie Vereinsbestätigungen, Bewerbslisten oder was auch immer. Das nächste Jahr können weitere 2 Plätze beantragt werden wenn die Plätze bereits belegt wurden. Wurde nur 1 belegt, kann halt nur ein zusätzlicher in diesem Jahr beantragt werden.
Die Möglichkeit darüberhinaus zu erweitern nach dem bisherigen § 23 Absatz 2. Also falls ein Sportschütze zb. was anderes mitschießen will und schnell mehr brauchen sollte ...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Fangschuss » Di 23. Jul 2013, 16:48

Varminter hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Ohne Grund zum "Spaßschießen" auf 5 erweitern können, ist kein Nachteil. Der Noldi hats gut erklärt.



Freuen würde ich mich, wenn man ohne Grund auf 10, 20, 30 erweitern könnte, sofern die Aufbewahrung/Verwendung sicher ist... das wäre eine Liberalisierung.

Wir wissen alle, dass von Legalwaffen keine besondere Gefahr ausgeht.

Sie legal erwerben zu dürfen, ohne jedesmal einem womöglich politisch feindlich gesinntem Amtsbüttel in den @rsch kriechen zu müssen, das wäre liberal.


+1

Liberalisierung sehe ich auch keine. Es ist eine Reglementierung, und zwar kriegt man nun rasch keine mehrfachen Erweiterungen mehr durch. Somit wirkt wieder mal die Hoffnung, dass der Waffenbesitzer nach Jahren an Warten irgendwann damit aufhört...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von cowroper » Di 23. Jul 2013, 16:51

Sch...... euch net immer gleich ins Hemd!

Was für den Einen eine Liberalisierung ist für den Anderen ein Verschlechterung und wer aus Hühnerinnereien lesen kann (wie weiland Kaiser Neros Ratgeber) liest sich seine eigene Version daraus.
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.

Bud Spencer

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Bud Spencer » Di 23. Jul 2013, 16:53

Fangschuss hat geschrieben:+1

Liberalisierung sehe ich auch keine. Es ist eine Reglementierung, und zwar kriegt man nun rasch keine mehrfachen Erweiterungen mehr durch. Somit wirkt wieder mal die Hoffnung, dass der Waffenbesitzer nach Jahren an Warten irgendwann damit aufhört...


Richtig, die Befürchtung habe ich auch :roll:
Behörde wimmelt einfach ab ala:"Geh, wartens einfach ein bisserl ab dan geb ich ihnen einen Platz dazu" und Sportschützen die von 4 auf 8 erweitern wollen haben den A... offen.
Behördenpraxis halt. :shhh:

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