Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Maggo
Moderator
Moderator
Beiträge: 3029
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Maggo » Mo 5. Aug 2013, 08:37

Es gibt schon ein befristetes Waffenverbot,das Vorläufige Waffenverbot ist für einen Monat befristet.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Stickhead » Mo 5. Aug 2013, 08:56

Ja, ich meinte aber das nach § 12. Eins nach § 13 wird sowieso entweder zu einem nach § 12 oder es liegt kein Grund für ein WV vor.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von trenck » Mo 5. Aug 2013, 09:47

Kapselpracker hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht warum du nicht ganz einfach in der Wasagasse vorstellig wird und bei dem/der zuständigen Beamten/in ganz einfach fragt ob vielleicht ein Waffenverbot gegen dich vorliegt.
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Bud Spencer

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Bud Spencer » Mo 5. Aug 2013, 09:53

trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck
Seine Vorstrafe ist aber getilgt
Ein solches Vorgehen seitens eines Bamten wäre dann rechtswidrig!

Benutzeravatar
sandman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3773
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:54
Wohnort: Wien

Re: AW: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von sandman » Mo 5. Aug 2013, 09:59

trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck
Man sollte auch nicht zu paranoid werden. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass sich Beamte an bestehende Gesetze halten und einem nichts Böses wollen. Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.

Bei der Behörde einfach anfragen und gut ist es.

Grüße

Sandman

Gesendet mit Tapatalk (inkl. Tippfehler)
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 5. Aug 2013, 10:03

sandman hat geschrieben:Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.
Hast sicher recht, und meistens geht es eh Korrekt zu, habe aber bei gewissen Ämtern und Behörden auch schon das Gefühl gehabt, als Büttel mit dem Kapperl in der Hand vor dem Fürsten zu stehen...... :evil:
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Bud Spencer

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Bud Spencer » Mo 5. Aug 2013, 10:09

kafkaesk...ja :think:
Leibeigener...nein :lol:




noch nicht :roll:

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: AW: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von trenck » Mo 5. Aug 2013, 10:19

sandman hat geschrieben:
trenck hat geschrieben:
Würde ich auch nicht tun, einfach um keine schlafenden Hunde zu wecken. Kann ja sein, dass der dortige Beamte dann sagt "Nein, Waffenverbot liegt dzt. keines vor, aber angesichts Ihrer Vorstrafe müssen wir das schleunigst ändern."

Man sollte immer die Goldene Grundregel beachten: "Geh nie zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht von ihm gerufen wirst".

Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.

Trenck
Man sollte auch nicht zu paranoid werden. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass sich Beamte an bestehende Gesetze halten und einem nichts Böses wollen.
Net bös sein, aber empirisch gesehen ist diese Aussage, zumindestens im Bereich Waffenrecht, nicht haltbar.

sandman hat geschrieben:Und die Zeit der Fürsten ist schon vorbei.
Adelig sind sie nicht mehr, sie herrschen aber noch genauso willkürlich wie damals.

Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von gewo » Mo 5. Aug 2013, 10:40

trenck hat geschrieben: Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich zu einem Waffenhändler gehen (aber ich tue mir da wohl leichter, weil ich einige ganz gut kenne) und ihn anfragen lassen, ob gegen mich ein Waffenverbot vorliegt.
hi

mit dem machiavelli hast du grundsaetzlich recht

aber in dem fall geht das nicht
ich darf als haendler nur nach abgeschlossenem kaufvorgang eine anfrage nach §56 (waffenverbot) machen
das anfragen nach einem allfaelligen waffenverbot ohne einem zugrunde liegenden kaufvorgang ist ein verstoss gegen das datenschutzgesetz

wenn andererseits der interessent eine waffe kauft und ich auf meine anfrage nach einem waffenverbot die info der behoerde bekomme dass ein waffenverbot vorliegt und der kauf ungueltig ist muss ich meine zustaendige waffenbehoerde von diesem kauf, der trotz bestehendem waffenverbot erfolgte, informieren.

ich weiss nicht ob nicht der versuch eine waffe zu kaufen obwohl ein waffenverbot besteht auch schon fuer sich gesehen wieder ein delikt ist ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Varminter

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Varminter » Mo 5. Aug 2013, 10:43

Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.

Damit sollte zumindest klar werden, wie die Rechtlage ist.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5472
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von trenck » Mo 5. Aug 2013, 10:49

Varminter hat geschrieben:Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.
Ja, das ist dann wohl der vernünftigste Rat.

Trenck
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Stickhead » Mo 5. Aug 2013, 10:59

Das wäre auch noch eine Möglichkeit:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Datenschut ... start.aspx" onclick="window.open(this.href);return false;

Aber ich würd einfach hingehen, den Sachverhalt kurz erklären und um Auskunft ersuchen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

Benutzeravatar
Fangschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1508
Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
Wohnort: Steiermark

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von Fangschuss » Mo 5. Aug 2013, 11:08

trenck hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:Würde weder die Behörde noch den Waffenhändler fragen, sondern zuerst einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt.

Zb. einen von der Anwaltsliste der IWOE.
Ja, das ist dann wohl der vernünftigste Rat.

Trenck
Gar net notwendig. Er hat mit Sicherheit kein Verbot. Einfach zum Händler und Anfrage machen lassen...ist unauffällig :whistle: Wenn ok, dann was kaufen, was man eben will :whistle:

Wenn keine Gewalt im Spiel war, dann ist da nichts!

00Hello00
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: Sa 3. Aug 2013, 00:14

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von 00Hello00 » Mo 5. Aug 2013, 19:59

Danke für die vielen schnellen Antworten/Meinungen wie auch Tipp's von Euch allen bzw. das Ihr mir mit Rat zur Seite steht...weiß Eure Zeit und Mühe sehr zu schätzen.

Ich habe mal vorerst ein Schreiben verfasst und an die LPD Wien abgeschickt bzw. somit angefragt...war/ist/bleibt das Vernünftigste was man tun kann wenn man sich wirklich sicher sein möchte. (hab ich schließlich eingesehen und habt's mich in dieser Hinsicht wachgerüttelt)
(werde aber dort noch diese Woche persönlich vorbeischauen -falls nötig an mehreren Anlaufstellen- und mich erkundigen) und die Heimreise nicht vorher antreten solange ich nichts konkretes weiß.

Per Waffenhändler würde ich das natürlich auch tun...(hatte ich ursprünglich auch vor) aber dieser erwartet dann natürlich davor einen Erwerb/Kauf/Bestellung seitens von meiner Person...und da ich mich noch nicht (so ganz) entschlossen habe was es eigentlich für ein Gewehr werden soll (geschweige mal das ich eventuell drauf sitzen bleiben könnte wenn's doch Probleme geben sollte) fällt das mal in's Wasser...(So wurde es mir dieser jedenfalls mitgeteilt)...leider kenne ich keinen Waffenhändler persönlich.

Das mit dem Waffenverbot's Bescheid etc. finde ich interessant bzw. das es schriftlich und Separat gehandhabt wird...mir selber ist von dem nicht's bewusst ein solches durchlaufen zu haben, aber da meine Vorstrafe doch mehr als ein Jahrzehnt zurückliegt ist man sich dann doch auch nicht mehr ganz so sicher bzw. was man da hin und wieder unterschrieben hat...oder das ein solches eventuell auch mal -automatisch- einhergeht.

Wie dem auch sei,...ich schätze das ich schon bald mehr weiß...(beim Waffenhändler dauert's drei Tage)...mal schauen wie lange die LPD dafür benötigt...(diese werden davor wahrscheinlich erst ihre Schnitzer'l zam-essen :think: )

Ich werde Euch natürlich weiter auf dem laufendem halten da ihr jetzt bestimmt auch so neugierig geworden seid wie ich was bei dieser Angelegenheit sich entpuppt.

gruss - Martin

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Kat. C Waffen (bei getilgter Vorstrafe)

Beitrag von rupi » Mo 5. Aug 2013, 20:11

00Hello00 hat geschrieben:Per Waffenhändler würde ich das natürlich auch tun...(hatte ich ursprünglich auch vor) aber dieser erwartet dann natürlich davor einen Erwerb/Kauf/Bestellung seitens von meiner Person...und da ich mich noch nicht (so ganz) entschlossen habe was es eigentlich für ein Gewehr werden soll (geschweige mal das ich eventuell drauf sitzen bleiben könnte wenn's doch Probleme geben sollte) fällt das mal in's Wasser...(So wurde es mir dieser jedenfalls mitgeteilt)...leider kenne ich keinen Waffenhändler persönlich.
es gibt doch genug Händler die alte gammlige .22LRs um 50€ herumkugeln haben die keiner mehr will

das würd sich doch anbieten find ich
member the old PD design ? oh I member

Antworten