Re: Waffen und Alkohol
Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 21:59
Also das StGB sagt:
StGB§ 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft
Das hieße, dass man, wenn man so surzbetrunken ist, dass man gut von böse nicht unterscheiden kann (wann ist das?) schuldfrei wäre, ABER:
ABGB § 1307. Wenn sich jemand aus eigenem Verschulden in einen Zustand der Sinnesverwirrung oder in einen Notstand versetzt hat, so ist auch der in demselben verursachten Schaden seinem Verschulden zuzuschreiben. Eben dieses gilt auch von einem Dritten, der durch sein Verschulden diese Lage bei dem Beschädiger veranlaßt hat.
Das heißt, das ein Rauschzustand (eigenes Verschulden der Sinnesverwirrung!! - es hat Dich ja niemand zum Saufen gezwungen) NICHT strafmindernd ist!
Habe eineige OGH Urteile dazu gelesen, die alle in diesem Sinne waren: Saufen=kein Strafminderungsgrund
Grüße
Sandman
StGB§ 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft
Das hieße, dass man, wenn man so surzbetrunken ist, dass man gut von böse nicht unterscheiden kann (wann ist das?) schuldfrei wäre, ABER:
ABGB § 1307. Wenn sich jemand aus eigenem Verschulden in einen Zustand der Sinnesverwirrung oder in einen Notstand versetzt hat, so ist auch der in demselben verursachten Schaden seinem Verschulden zuzuschreiben. Eben dieses gilt auch von einem Dritten, der durch sein Verschulden diese Lage bei dem Beschädiger veranlaßt hat.
Das heißt, das ein Rauschzustand (eigenes Verschulden der Sinnesverwirrung!! - es hat Dich ja niemand zum Saufen gezwungen) NICHT strafmindernd ist!
Habe eineige OGH Urteile dazu gelesen, die alle in diesem Sinne waren: Saufen=kein Strafminderungsgrund
Grüße
Sandman