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Re: Waffen und Alkohol

Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 21:59
von sandman
Also das StGB sagt:

StGB§ 11. Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft

Das hieße, dass man, wenn man so surzbetrunken ist, dass man gut von böse nicht unterscheiden kann (wann ist das?) schuldfrei wäre, ABER:

ABGB § 1307. Wenn sich jemand aus eigenem Verschulden in einen Zustand der Sinnesverwirrung oder in einen Notstand versetzt hat, so ist auch der in demselben verursachten Schaden seinem Verschulden zuzuschreiben. Eben dieses gilt auch von einem Dritten, der durch sein Verschulden diese Lage bei dem Beschädiger veranlaßt hat.

Das heißt, das ein Rauschzustand (eigenes Verschulden der Sinnesverwirrung!! - es hat Dich ja niemand zum Saufen gezwungen) NICHT strafmindernd ist!

Habe eineige OGH Urteile dazu gelesen, die alle in diesem Sinne waren: Saufen=kein Strafminderungsgrund

Grüße

Sandman

Re: Waffen und Alkohol

Verfasst: Sa 29. Mai 2010, 22:34
von Leonardo
Jsmith hat geschrieben:Waffen und Alkohol vertragen sich nicht - Punkt!




:text-bravo:

Re: Waffen und Alkohol

Verfasst: Di 1. Jun 2010, 08:36
von Freiwild
BigBen hat geschrieben:meine interpretation (nicht ganz ernst gemeint) : je besoffener du bist wenn du auf einen bewaffneten, gewaltbereiten einbrecher in notwehr schiesst, umso besser vor gericht - das ganze wird dir dann nämlich in deinem notwehr-überschreitungsprozess als verminderte schuldfähigkeit ausgelegt :lol:


falsch, vor gericht ist alkohol kein milderungsgrund. im gegenteil.

wie bigM geschrieben hat, wenn man überhaupt wach wird :D

ne, im ernst: wenns sein muss, muss es sein. gut dastehen wird man vor gericht so und so nicht.

FW

Re: Waffen und Alkohol

Verfasst: Di 1. Jun 2010, 15:59
von HS911
Wenn's ganz schlimm kommt, ist's besser schlecht vor Gericht dazustehen, als gut in der Aufbahrungshalle liegen.
Allerdings bezweifle ich, dass man rechtzeitig aufwacht.

Re: Waffen und Alkohol

Verfasst: Di 1. Jun 2010, 16:42
von eXistenZ
Zum Punkt aufwachen:
Im Szenario bin ich nicht von einem Vollrausch sondern vielmehr von leicht angeheitert ausgegangen.