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zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Nun ja, Problem ist für mich nur.....
Wo kann ich IPSC machen und
Auch mal Fun schießen auf Scheibe machen (keine 25m, nicht nur 2 x die Woche)
Ist auch das Problem, dass zb der HSV absolut keine Infos auf der hp hat oder ich hab's nicht gefunden.
Wo kann ich IPSC machen und
Auch mal Fun schießen auf Scheibe machen (keine 25m, nicht nur 2 x die Woche)
Ist auch das Problem, dass zb der HSV absolut keine Infos auf der hp hat oder ich hab's nicht gefunden.
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Hat er doch geschrieben dass er was in Graz sucht...
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
In Graz gibts genug Vereine für IPSC, min 4
"Je korrupter der Staat, desto zahlreicher die Gesetze"
Publius Cornelius TACITUS (~ 55 - ~ 120)
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
hey
mein update zu der sache gleich hier:
nach der vorläufigen zusage des AB nach etwa 4 wochen, wonach ich die erweiterung gemäß novelle bekommen hätte, habe ich soeben einen anruf bekommen, indem erfragt wird, wieso ich keine ergebnislisten angefügt habe und dass ich eine frist von 3 wochen zur nachreichung dieser erhalte. soviel zur novelle. zum glück habe ich eine rs versicherung
mein update zu der sache gleich hier:
nach der vorläufigen zusage des AB nach etwa 4 wochen, wonach ich die erweiterung gemäß novelle bekommen hätte, habe ich soeben einen anruf bekommen, indem erfragt wird, wieso ich keine ergebnislisten angefügt habe und dass ich eine frist von 3 wochen zur nachreichung dieser erhalte. soviel zur novelle. zum glück habe ich eine rs versicherung
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Polaris hat geschrieben:hey
mein update zu der sache gleich hier:
nach der vorläufigen zusage des AB nach etwa 4 wochen, wonach ich die erweiterung gemäß novelle bekommen hätte, habe ich soeben einen anruf bekommen, indem erfragt wird, wieso ich keine ergebnislisten angefügt habe und dass ich eine frist von 3 wochen zur nachreichung dieser erhalte. soviel zur novelle. zum glück habe ich eine rs versicherung
hast du nach §23 2 oder nach §23 2b eingereicht?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
2b, der passus mit "nach 5 jahren ..."
zuerst hats schlecht ausgesehen, weil die dame keine ahnung von dieser novelle hatte (gut, bin auch am 2.8. beantragen gegangen.). 4 wochen später bei einem anruf hieß es "ja alles ok, müssen nur noch das verkehrsamt abwarten"
doch jetzt plötzlich.. "wo sind die ergebnislisten?". ich werd halt meine ergebnislisten hintragen, was solls, obs reicht is eh ne andere frage.
zuerst hats schlecht ausgesehen, weil die dame keine ahnung von dieser novelle hatte (gut, bin auch am 2.8. beantragen gegangen.). 4 wochen später bei einem anruf hieß es "ja alles ok, müssen nur noch das verkehrsamt abwarten"
doch jetzt plötzlich.. "wo sind die ergebnislisten?". ich werd halt meine ergebnislisten hintragen, was solls, obs reicht is eh ne andere frage.
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
hast du nach §23 2 oder nach §23 2b eingereicht?Polaris hat geschrieben:hey
mein update zu der sache gleich hier:
nach der vorläufigen zusage des AB nach etwa 4 wochen, wonach ich die erweiterung gemäß novelle bekommen hätte, habe ich soeben einen anruf bekommen, indem erfragt wird, wieso ich keine ergebnislisten angefügt habe und dass ich eine frist von 3 wochen zur nachreichung dieser erhalte. soviel zur novelle. zum glück habe ich eine rs versicherung
frag mal nach ob sie den erlass vom 12.9. schon kennen
der text beginnt mit:
"...Am 1. August 2013 ist u.a. der (neu geschaffene) § 23 Abs. 2b WaffG in
Kraft getreten. In Ergänzung zum Informationsschreiben vom 2. August 2013, GZ
BMI-VA1900/0173-III/3/2013 wird dazu nachstehende Rechtsansicht mitgeteilt:.."
der text von GZ BMI-VA1900/0173-III/3/2013 wurde aso mit 12.9. praezisiert
und dort steht ziemlich eindeutig drinnen dasss der sportschuetzenausweis (hast du den?) ausreichen muss
doubleaction OG, Wien
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Also so ganz versteh ich das jetzt aber nicht...
gasti357 will doch nach der neuen Novelle einfach einen Platz mehr haben und das ohne Sportklub-Zugehörigkeits-Nachweis.
Und das "sollte" doch einwandfrei funktionieren, vorrausgesetzt den Vorgaben entsprechend:
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.“
Ihr schreibt erm alle er soll da Sportschützenclub beitreten (ansich ja nix falsches dran, ist nur Vorteilhaft wenn man das Hobby hat) jedoch gehts doch hier jetzt rein nur darum das er nach der neuen Novelle einfach um 1 Platz erweitern will und das sollte doch jetzt ohne Probleme gehen.
Und wenn die Behörden diese Novelle nicht kennen, dann kann man sie doch darauf hinweisen, die sollten dann nachschaun und Recht geben...
gasti357 will doch nach der neuen Novelle einfach einen Platz mehr haben und das ohne Sportklub-Zugehörigkeits-Nachweis.
Und das "sollte" doch einwandfrei funktionieren, vorrausgesetzt den Vorgaben entsprechend:
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.“
Ihr schreibt erm alle er soll da Sportschützenclub beitreten (ansich ja nix falsches dran, ist nur Vorteilhaft wenn man das Hobby hat) jedoch gehts doch hier jetzt rein nur darum das er nach der neuen Novelle einfach um 1 Platz erweitern will und das sollte doch jetzt ohne Probleme gehen.
Und wenn die Behörden diese Novelle nicht kennen, dann kann man sie doch darauf hinweisen, die sollten dann nachschaun und Recht geben...
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Und das weisst man am einfachsten durch die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein nach...o ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen,
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Genau!
Runderlass des BMI, BMI-VA1900/0215-III/3/2013Für den Nachweis der Ausübung des Schießsportes wird im Anwendungsbereich des Abs. 2b im Regelfall der Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Schießsportverein ausreichend sein.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
genau lesen lieber Krausergasti357 hat geschrieben:Hallo, Also ich hab mal eine Erweiterung um 2 in Wien beantragt.

Die Sachbearbeiter legen sich die Dinge so zurecht wie sie es laut Erlass verstehen zu glauben

Habe dies erst kürzlich in einem netten Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter genau
so vermittelt bekommen. Durch meine verschiedenen Nachfragen bzw. Einwände zu seiner
Auffassung hat sich das letztenendes so heraus kristallisiert.
Bedeutet für mich das die eigene Vorgehensweise bei kommender Erweiterung daran angepasst wird

Dabei befragte ich ihn auch betreffend der Eintragung von Zubehör wo ich der Meinung war wenn nun
mal Zubehör hinten vermerkt wäre dies für mehrere gilt. Er sagte mir das es da auch eine Eintragung
z.B. 2 oder 3 Zubehör geben würde je nachdem.
War mir jetzt komplett neu

lg sepp

Zuletzt geändert von sepp am Do 19. Sep 2013, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
„(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn bla bla bla
Asoooo meint ihr das, verstehe...Ich muss nachweisen das ich den Schießsport ausübe und deshalb geht das quasi am besten mit Verein (Vereinmitgliedskarte).
Ok, kenn mich jetzt aus
Hmm, d.h. für mich dann eigentlich auch das ich FIX zu einem Verein joinen sollte/muss/darf/kann weil ich mir eigentlich fest vorgenommen habe aufgrund dieser (von mir etwas falsch interpretierten) neuen Novelle nach 5 Jahren einen Platz zu erweitern ohne Stress oder Zugehörigkeit.
Wer will mich?
PS: Danke Jungs für die Richtigstellung!
PS2: gasti357, tja gschissn grennt würd ich sagen...dann müssen wir beide schaun wo wir demnächst in einem Verein unterkommen!
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn bla bla bla
Asoooo meint ihr das, verstehe...Ich muss nachweisen das ich den Schießsport ausübe und deshalb geht das quasi am besten mit Verein (Vereinmitgliedskarte).
Ok, kenn mich jetzt aus

Hmm, d.h. für mich dann eigentlich auch das ich FIX zu einem Verein joinen sollte/muss/darf/kann weil ich mir eigentlich fest vorgenommen habe aufgrund dieser (von mir etwas falsch interpretierten) neuen Novelle nach 5 Jahren einen Platz zu erweitern ohne Stress oder Zugehörigkeit.
Wer will mich?

PS: Danke Jungs für die Richtigstellung!
PS2: gasti357, tja gschissn grennt würd ich sagen...dann müssen wir beide schaun wo wir demnächst in einem Verein unterkommen!
Papa was ist Fraunlogik?
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
Wurstsalat
Geh sofort auf dein Zimmer, du hast Hausarrest!
Aber wieso?
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Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Runderlass des BMI, BMI-VA1900/0215-III/3/2013[/quote]Für den Nachweis der Ausübung des Schießsportes wird im Anwendungsbereich des Abs. 2b im Regelfall der Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Schießsportverein ausreichend sein.
Wenn du zB 20 Ergebnislisten hast, aber keine Vereinszugehörigkeit nachweisen kannst, wäre es unter Umständen auch möglich - so interpretier ich das.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: zu Änderung des Waffenrechts §23 (2b)
Hallo allseits,
noch vor einem Monat hatte ich nach telefonischen Diskussionen mit meiner Sachbearbeiterin bei der BH und etlichen Mails an die handelnden Personen, die damals am 27.6. zum Thema Novellierung des WaffG im Innenausschuss abgestimmt haben, kaum Hoffnung, dass ich nach §23 Abs.2b auf vier Plätze erweitern kann, aber siehe da, der Aufschrei hat etwas genutzt.
Vergangene Woche habe ich eingereicht, morgen kann ich mir die neue und "erweiterte" WBK abholen, endlich im Geldbörserl-freundlichen Format, nimmer die Fototapete aus den frühen 90er Jahren...
Mitzubringen waren neue Passfotos, die alte WBK und der Schützenpass, der als Nachweis einer Vereinszugehörigkeit vollkommen ausgereicht hat. Die ursprünglich geforderten Ergebnislisten waren absolut keine Thema mehr....
noch vor einem Monat hatte ich nach telefonischen Diskussionen mit meiner Sachbearbeiterin bei der BH und etlichen Mails an die handelnden Personen, die damals am 27.6. zum Thema Novellierung des WaffG im Innenausschuss abgestimmt haben, kaum Hoffnung, dass ich nach §23 Abs.2b auf vier Plätze erweitern kann, aber siehe da, der Aufschrei hat etwas genutzt.
Vergangene Woche habe ich eingereicht, morgen kann ich mir die neue und "erweiterte" WBK abholen, endlich im Geldbörserl-freundlichen Format, nimmer die Fototapete aus den frühen 90er Jahren...
Mitzubringen waren neue Passfotos, die alte WBK und der Schützenpass, der als Nachweis einer Vereinszugehörigkeit vollkommen ausgereicht hat. Die ursprünglich geforderten Ergebnislisten waren absolut keine Thema mehr....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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