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Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 16:05
von Bud Spencer
Raven hat geschrieben:Was darf man denn nun IN der Kanone haben wenn sie "Griffbereit" IM Tresor liegt??

Vollmantel?
Bspw Hornady First Defence HP?
Ein Rundkopf-Teilmantelprojektil??

Ohne daß es großartige Probleme gibt... ? :think:


"Probleme" hast immer :lol:

Nein das ist eigentl. volkommen Hugo wast drinnen hast.

Bei der Überprüfung jukts niemanden, da du den Beamten die Waffe hoffentlich ungeladen übergibst :shock:
Wenst in einer Notwehrsituation warst, gibts eh nur eins: Sich auf Notwehr berufen und von seinem aussageverweigerungsrecht gebrauch machen bis man die Sache mit einem Anwalt besprochen hat.

An und für sich spielen solche sachen wie Muni (ähnlich der These mit Abzugsgewicht der Waffe) sofern es sich nicht um fahrlässigkeit (Unfall) udgl. handelt keine Rolle.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 17:29
von BlackAce
Bonfire hat geschrieben:Steht das Ganze auch im Waffengesetz oder nur im erwähnten Runderlass?


Im Waffengesetz steht praktisch nur, dass das BMI per Verordnung die verbotenen Munition zu definieren hat. Mehr steht dazu nicht drinnen.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Mo 9. Dez 2013, 21:18
von Revierler_old
Im Waffengesetz steht aber auch drin, dass die Verordnung für Jagd- und Sportwaffen nicht gilt.

Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 10:16
von BlackAce
Revierler hat geschrieben:Im Waffengesetz steht aber auch drin, dass die Verordnung für Jagd- und Sportwaffen nicht gilt.

Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.


Und eben genau wegen der Bestimmung hat man ja nach einem VwGH Urteil die Sache mit dem Schützenpass bzw Jagdkarte eingeführt. Da sie ja mit der Waffendurchführungsverordnung jedes Expansivgeschoss verboten hatten, mussten sie das Verbot mit dem Waffenrecht Runderlass auf nicht Jäger/Schützen einschränken. Und offensichtlich hat das BMI nachdem es schwierigkeiten bezüglich Schützenpass und Sportschützen, welche zwar in einem Verein sind, aber eben nicht beim Landesschützenverband, die Regelung wieder leicht geändert.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:21
von Revierler_old
Das stimmt ja nicht. Nur Teilmantel/Hohlspitz wurde verboten (respektive der Nutzerkreis eingeschränkt). Monoblock zB nicht.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:25
von Bud Spencer
Richtig normale Teilmantel oder andere deformationsgeschosse wie eben das Fiocchi EMB od Federal Guard Dog respektive EFMJ od Magtech first defense fielen und fallen da nicht darunter.
Diese Geschosse sind eben vollkupfer Hohlspitz oder deformierende Vollmantel.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:51
von Barry08
Entschuldigt bitte meine Unwissenheit:

Was ist ein Schützenpass?

ich besitze einen Waffenpass, mit dem ich auch schon Munition eingekauft habe, aber nach einem Schützenpass hat mich noch nie jemand gefragt.
Obwohl ich auch Mitglied in (Jagd-)Schützenvereinen bin, war mir der Schützenpass bisher nicht bekannt.

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:52
von BlackAce
Das beantwortet die Frage eigentlich immer noch nicht. Teilmantelhohlspitz müsste doch jetzt eigentlich, soweit ich den Runderlass verstehe, für jeden Sportschützen zu haben sein. Oder übersehe ich da was?

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 12:58
von gewo
Barry08 hat geschrieben:Entschuldigt bitte meine Unwissenheit:
Was ist ein Schützenpass?


hi

der oesterreichische schuetzenbund - ÖSB - ist die dachorganisation der neun landesschuetzenverbaende

die neun landesschuetzenverbaende sind mitglieder beim ÖSB

die einzelnen schiessportvereine sind mitglieder bei ihrem landesverband (in wien zb der SSLV - Wien, der sportschuetzen landesverband wien)

ein verein MUSS aber nicht unbedingt mitglied im landesverband sein
dass muss er nur wenn er will dass seine mitglieder landes- bundes- oder internationaler ebene bewerbe bestreiten koennen
es kommt auch vor dass vereine zwar mitglied sind, aber nicht alle ihre mitglieder zum landesverband nennen sondern nur jene die auch aktiv bewerbe bestreitet
um sich den mitgliedsbeitrag von zwischen 8,- und 20,- pro person pro jahr zu sparen

jene personen, welche mitglied in einem verein sind, der mitglied im landesverband ist, und die von ihrem verein dem landesverband als schuetze gemeldet worden sind (und fuer die bezahlt wurde) bekommen einen schuetzenpass ausgestellt

bis zum runderlass 2012 war diese schuetzenpass die (zusaetzliche) voraussetzung fuer sportschuetzen expansivmunition erwerben zu koennen

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:00
von gewo
BlackAce hat geschrieben:Das beantwortet die Frage eigentlich immer noch nicht. Teilmantelhohlspitz müsste doch jetzt eigentlich, soweit ich den Runderlass verstehe, für jeden Sportschützen zu haben sein. Oder übersehe ich da was?


nein
du uebersiehst nichts

seit dem runderlass 2012 ist der schuetzenpass nicht mehr voraussetzung fuer den erwerb
es reicht eine "einfache" mitgliedschaft in einem schuetzenverein (oder die jagdkarte)

es wird sich sicher bald wo wer finden der "das fuer uns erkaempft hat" und dessen "toller erfolg" das war ...

:violin:

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:24
von Helmal
Moooment. Mit meinem Ausweis vom S...ler Plinking Club krieg ich bei dir jetzt TM-Hohlspitz?
Seit wann bitte?

Liebe Grüße, Philipp

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:36
von kemira
Helmal hat geschrieben:Moooment. Mit meinem Ausweis vom S...ler Plinking Club krieg ich bei dir jetzt TM-Hohlspitz?
Seit wann bitte?

Liebe Grüße, Philipp


gewo hat geschrieben:seit dem runderlass 2012

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 13:52
von Casull
Das wissen sicher die wenigsten Büchsenmacher und ich vermute auch Polizisten.
Könnte vielleicht zu Reibereien führen bei einer Kontrolle.

Ein Bekannter hatte Bleimassivgeschosse mit Hohlspitz und die Beamten sagen, des is aber verboten, wissens des eh? Kontrolle trotzdem Ok.

Gibts hierzu vielleicht einen Link, wo man sich diesen Absatz downloaden kann, damit solche Missverständnisse erst gar nicht entstehen?

Danke, Casull

Re: Hohlspitz doch ohne Schützenpass???

Verfasst: Di 10. Dez 2013, 14:15
von Bud Spencer
gewo hat geschrieben:
es wird sich sicher bald wo wer finden der "das fuer uns erkaempft hat" und dessen "toller erfolg" das war ...

:violin:



:lol:
Ach Gewo :D YOU MADE MY DAY :whistle: