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Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von yoda » Mo 6. Jan 2014, 16:55

Selber schuld wer sich die Alteisenumbauerei antut oder um Ausnahmegenehmigung ansucht ehrlich gesagt.... Selbst wenn man "erwischt" werden würde stehen die Chancen beim Vwgh sicher nicht schlecht, das Kriegsmaterial hat seine Waffeneigenschaft verloren und wurde rückwirkend wieder zu Kriegsmaterial erklärt obwohl die neuen Umbaumaßnahmen eine Reparatur sogar teilweise erleichtern...

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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von spareribs » Mo 13. Jan 2014, 13:28

kleine Zwischenfrage an die Experten hier :

wie ist es mit sogenannten "Schnittmodellen" von Kriegswaffen , wie z.B.: Ak-47 oder was weiss ich ........., die werden hin und an bei E-Grunz angeboten....

fallen solche "Schnittmodelle" auch unter das neue blö....inge Gesetz ??
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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von yoda » Mo 13. Jan 2014, 13:59

spareribs hat geschrieben:kleine Zwischenfrage an die Experten hier :

wie ist es mit sogenannten "Schnittmodellen" von Kriegswaffen , wie z.B.: Ak-47 oder was weiss ich ........., die werden hin und an bei E-Grunz angeboten....

fallen solche "Schnittmodelle" auch unter das neue blö....inge Gesetz ??


Natürlich, ein AK-47 Verschluss, sei er auch noch so verstümmelt ist theoretisch Kriegsmaterial (gibt keine Vwgh Urteile) solange der Dekostempel laut Verordnung nicht drauf ist. Somit darf man keine Dekos mehr aus Deutschland importieren da diese bei uns ohne Stempel immer noch Kriegsmaterial sind, bzw. Teile davon (Verschluss und Lauf).

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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von Stickhead » Mo 13. Jan 2014, 15:58

BMI:
Ein Schnittmodell einer Schusswaffe entsteht, wenn bei einer Schusswaffe die wesentlichen
Funktionselemente (Patronenlager, Lauf, Verschluss, Verriegelung, Gasdruckeinrichtung) von
außen deutlich sichtbar geschnitten und soweit geschwächt wurden, dass sie für eine
Verwendung in scharfen Schusswaffen unbrauchbar sind.
Schnittführung
a) Die Schnittführung hat generell durch den Verschluss im Bereich des
Stoßbodens/Patronentellers, sowie durch das Patronenlager und den Lauf zu erfolgen.
b) Bei verriegelten Schusswaffen hat die Schnittführung im Bereich der Verriegelung zu
erfolgen, wobei eine Schwächung der Verriegelung um mindestens 30% zu erfolgen hat.
c) Bei Gasdruckeinrichtungen hat die Schnittführung im Bereich der Gasentnahme oder im
Bereich der Gaskolben oder Gaszylinder zu erfolgen.
d) Bei Schussaffen mit Wechsellauf hat die Schnittführung im Bereich der Laufhalterung oder
Lauffixierung zu erfolgen.
e) Bei Revolvern hat die Schnittführung über mindestens drei Kammern der Trommel und Lauf
im Bereich Rahmen oder des Übergangskonus zu erfolgen.
f) Bei Schalldämpfern, die eine Einheit mit einer Schusswaffe bilden, hat der Schnitt
mindestens über zwei Drittel der Länge und ein Viertel der Querschnittfläche bis zur
Geschossdurchtrittsöffnung oder Laufseelenachse zu erfolgen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von spareribs » Mo 13. Jan 2014, 17:14

Frage ist aber:

ob bei diesen "Schnittmodellen" wenn sie eh ordentlich verstümmelt und unbrauchbar für den scharfen Schuss sind, was sie ja auch normalerweise sind............

( ausser man ist sö blöd und glaubt, man könnte damit schiessen ? :tipphead: )

der Verschluss und Lauf auch den Stempel für die Dekos braucht ?

lt. Stickhead gibt es ja den Unterschied zwischen Dekos und Schnittmodellen............
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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von yoda » Mo 13. Jan 2014, 17:58

spareribs hat geschrieben:Frage ist aber:

ob bei diesen "Schnittmodellen" wenn sie eh ordentlich verstümmelt und unbrauchbar für den scharfen Schuss sind, was sie ja auch normalerweise sind............

( ausser man ist sö blöd und glaubt, man könnte damit schiessen ? :tipphead: )

der Verschluss und Lauf auch den Stempel für die Dekos braucht ?

lt. Stickhead gibt es ja den Unterschied zwischen Dekos und Schnittmodellen............


Theoretisch, laut dem neuen Gesetz, braucht man den Stempel auch auf Verschluss und Lauf, da diese Teile alleine auch Kriegsmaterial sind.

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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von titan » Di 14. Jan 2014, 18:54

Ein Rat von mir, schau am besten, dass du den Krempel los wirst. An der rechtswidrigen Waffenrechtsentwicklung und den kranken Fantasien von der Malmström kannst du lesen in welche Richtung der Zug fährt, da brauchst nicht mal den Fahrplan kennen. Das ganze ist eine Schweinerei und mit Personen wie Frau Ploner würde ich kein Wort wechseln.

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Re: Neue Dekowaffenbestimmungen 2013/14 ??

Beitrag von rhodium » Di 14. Jan 2014, 19:59

@stickhead

Zu den Blödheiten des Waffengesetzes: du brauchst selbst für eine alte Lafette eine Genehmigung. Ist nämlich KM, auch ohne PAK oder was auch immer.

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