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die Sinnhaftigkeit eines ZWR
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
hjgj
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
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- .50 BMG
- Beiträge: 2671
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
Tja,...Ich stimm dir zu, nur hat es das Ministerium nicht aus Humanität und Menschenliebe gemacht. Man ist einfach (wie bei uns im Unionsrecht üblich) den Weg des geringsten Widerstands gegangen.
So ala: Nur ned zuviel arbeiten und bloß keine Strafe riskieren...
http://de.wikiquote.org/wiki/Jean-Claude_Juncker" onclick="window.open(this.href);return false;"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." Jean Claude Junker - zitiert von Dirk Koch: Die Brüsseler Republik. Der SPIEGEL 52/1999 vom 27. Dezember 1999, S. 136
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
Ich bin überrascht wir hartnäckig sich das mit der Waffensteuer hält. Da haben die Deutschen das selbe Problem wie in Österreich. Das ist Verfassungsrechtlich so gar nicht machbar.
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- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
Eine Bundessteuer ist nicht leicht machbar aber eine "Kontrollgebühr" oder eine "Kontrollabgabe" für die Waffenkontrolle schon!W.Page hat geschrieben:Ich bin überrascht wir hartnäckig sich das mit der Waffensteuer hält. Da haben die Deutschen das selbe Problem wie in Österreich. Das ist Verfassungsrechtlich so gar nicht machbar.
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
kann der staat eigentlich die kontrollen outsourcen? Sprich zb eine andere Institution damit beauftragen? Polizei alleine hat doch niemals die Zeit um zu den B-KOntrollen auch noch C und D zu kontrollieren? (und schon gar ned aufgrund der angaben die im zwr stehen...)
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
dfgjdgj
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:30, insgesamt 4-mal geändert.
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
summa summarum ist der sinn die kontrolle und nichts anderes
der bund ist verzweifelt bemüht bundesweite register aufzustellen (zmr, epidemie, suchtgift, etc. etc) sie sind zwar auf unterschiedlichen servern gelagert aber endziel ist es mit sicherheit per knopfdruck alle daten über eine person abrufen zu können. basta.
die besteuerung ist so eine sache. darum werden sich dann die juristen bemühen. denn beim erstantrag hab ich den antrag auf ausübung des schießsports gestellt, dh antrag auf ein gerät, womit man das schießsport ausüben kann = genehmigungspflichtiges sportgerät. auch die spätere erweiterung wurde auf ausübung des schießsports gestellt, da ich ja regelmäßig bewerbe besuche und diese auch belegen kann.
frage ist ob man ein sportgerät besteuern kann? was wäre ein sportgerät per definiton? wenn der lederkugel ein sportgerät ist müsste ich quasi auch alle fußballen besteuern, etc. etc.
der bund ist verzweifelt bemüht bundesweite register aufzustellen (zmr, epidemie, suchtgift, etc. etc) sie sind zwar auf unterschiedlichen servern gelagert aber endziel ist es mit sicherheit per knopfdruck alle daten über eine person abrufen zu können. basta.
die besteuerung ist so eine sache. darum werden sich dann die juristen bemühen. denn beim erstantrag hab ich den antrag auf ausübung des schießsports gestellt, dh antrag auf ein gerät, womit man das schießsport ausüben kann = genehmigungspflichtiges sportgerät. auch die spätere erweiterung wurde auf ausübung des schießsports gestellt, da ich ja regelmäßig bewerbe besuche und diese auch belegen kann.
frage ist ob man ein sportgerät besteuern kann? was wäre ein sportgerät per definiton? wenn der lederkugel ein sportgerät ist müsste ich quasi auch alle fußballen besteuern, etc. etc.
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
vollziehung der bundesgesetze ist bundessache. hat der bund dafür aber keine einrichtungen, so können sie die vollziehung den ländern übertragen
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:30, insgesamt 2-mal geändert.
Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR
ausnahmen bestätigen die regel