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die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bud Spencer

Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Di 18. Feb 2014, 13:33

hjgj
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rubylaser694
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von rubylaser694 » Di 18. Feb 2014, 14:47

Ich stimm dir zu, nur hat es das Ministerium nicht aus Humanität und Menschenliebe gemacht. Man ist einfach (wie bei uns im Unionsrecht üblich) den Weg des geringsten Widerstands gegangen.
So ala: Nur ned zuviel arbeiten und bloß keine Strafe riskieren...
Tja,...
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von W.Page » Di 18. Feb 2014, 15:16

Ich bin überrascht wir hartnäckig sich das mit der Waffensteuer hält. Da haben die Deutschen das selbe Problem wie in Österreich. Das ist Verfassungsrechtlich so gar nicht machbar.

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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von rubylaser694 » Di 18. Feb 2014, 15:26

W.Page hat geschrieben:Ich bin überrascht wir hartnäckig sich das mit der Waffensteuer hält. Da haben die Deutschen das selbe Problem wie in Österreich. Das ist Verfassungsrechtlich so gar nicht machbar.
Eine Bundessteuer ist nicht leicht machbar aber eine "Kontrollgebühr" oder eine "Kontrollabgabe" für die Waffenkontrolle schon!
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von savage3000 » Di 18. Feb 2014, 16:52

kann der staat eigentlich die kontrollen outsourcen? Sprich zb eine andere Institution damit beauftragen? Polizei alleine hat doch niemals die Zeit um zu den B-KOntrollen auch noch C und D zu kontrollieren? (und schon gar ned aufgrund der angaben die im zwr stehen...)

Bud Spencer

Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Di 18. Feb 2014, 17:01

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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von loksi67 » Di 18. Feb 2014, 17:02

summa summarum ist der sinn die kontrolle und nichts anderes

der bund ist verzweifelt bemüht bundesweite register aufzustellen (zmr, epidemie, suchtgift, etc. etc) sie sind zwar auf unterschiedlichen servern gelagert aber endziel ist es mit sicherheit per knopfdruck alle daten über eine person abrufen zu können. basta.

die besteuerung ist so eine sache. darum werden sich dann die juristen bemühen. denn beim erstantrag hab ich den antrag auf ausübung des schießsports gestellt, dh antrag auf ein gerät, womit man das schießsport ausüben kann = genehmigungspflichtiges sportgerät. auch die spätere erweiterung wurde auf ausübung des schießsports gestellt, da ich ja regelmäßig bewerbe besuche und diese auch belegen kann.

frage ist ob man ein sportgerät besteuern kann? was wäre ein sportgerät per definiton? wenn der lederkugel ein sportgerät ist müsste ich quasi auch alle fußballen besteuern, etc. etc.
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von loksi67 » Di 18. Feb 2014, 17:06

vollziehung der bundesgesetze ist bundessache. hat der bund dafür aber keine einrichtungen, so können sie die vollziehung den ländern übertragen
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Di 18. Feb 2014, 17:10

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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von loksi67 » Di 18. Feb 2014, 17:32

ausnahmen bestätigen die regel
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Re: die Sinnhaftigkeit eines ZWR

Beitrag von Bud Spencer » Di 18. Feb 2014, 17:36

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