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Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Edelrost » Di 6. Mai 2014, 16:23

das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?

Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von BigBen » Di 6. Mai 2014, 16:35

Edelrost hat geschrieben:das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?

Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...


Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Stickhead » Di 6. Mai 2014, 20:09

Allgemein: § 42 Abs 2, 3, 4 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 44633.html

bzgl Strafbarkeit bei Kategorie B: § 50 Abs 3, 4 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 54798.html
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Edelrost » Mi 7. Mai 2014, 07:54

BigBen hat geschrieben:
Edelrost hat geschrieben:das Thema wird noch sehr interessant, vorallem wenn durch Erbschaften, Immobilienkäufe, Abriss von Häusern usw. noch Fundstücke in Form alter Karabiner auftauchen die deshalb noch nicht im ZWR sind.
was ist dann mit diesen? wie ist da vorzugehen wenn man den sammelwürdigen Karabiner nicht der Verschrottung zuführen möchte?

Ich fürchte das wir werden das erst 6 Wochen nach verstreichen der Meldefrist erfahren ob es eine Möglichkeit der Nachmeldung geben wird sonst wird die Zahl der Registrierungen wohl sinken...


Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.


ja ich seh es auch "unproblematisch" bzw. vermute dass die beim Waffenhändler/Büchsenmacher unter Einhaltung eines bestimmen Ablaufes nachgemeldet werden können.
Interessant nur dass dies nirgends erwähnt oder beschrieben wird, aber andererseits auch klar sonst haben nach dem 30.6. alle plötzlich Fundstücke daheim und die selbstregistrierungsmoral sinkt gegen null :lol:

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Counterstriker » Mi 7. Mai 2014, 13:02

Also das sehe ich recht unproblematisch...gefundene Kat. B Waffen können ja auch nachgemeldet und wenn die entsprechenden Voraussetzungen wie WBK oder WP gegeben sind behalten werden.

Ist angeblich nicht mehr so. Hat der Vorbesitzer die Waffen illegal besessen, dann werden sie jetzt eingezogen und vernichtet.
Hab ich allerdings nur am Schiesstand gehört. Kann das jemand bestätigen (bzw. widerlegen)?
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Raven » Mi 7. Mai 2014, 13:21

Jetzt mal ernsthaft.. :think:

Es wurde beschlossen, wir hatten jetzt n paar Jahre zeit um was dagegen zu unternehmen...
Rausgekommen ist nix dabei und nun gibts halt ne Frist..

Jetzt auf Risiko hin den Zwergenaufstand zu proben halte ich für Sinnfrei...

Registrieren und gut is...

Und beim Gebrauchtkauf - Registrierungsbestätigung zeigen lassen oder Finger weg..

Wer jetzt unbedingt meint den Kick zu brauchen eine "illegale" Waffe besitzen zu müssen.. :violin:

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Edelrost » Mi 7. Mai 2014, 15:51

es geht nicht um den Kick des Verbotenen sondern die Tatsache dass noch genug "freie" Waffen der Kategorie C in Besitz alter Leute sind die mit ZWR nicht anfangen können oder es garnicht mitbekommen haben bzw. der Ansicht sind die Waffen wären eh beim Büchsenmacher registriert.
Dann wären noch die Karabiner die seit Kriegsende in Dachböden und Heustadeln schlümmern und bei Abriss/Umbauten/Sanierungen zum Vorschein kommen.
Wär ewig Schad' um die Stücke wenn's dafür keine Regelung gäbe.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von pointi2009 » Mi 7. Mai 2014, 15:54

hab so einen Fall im Bekanntenkreis, bei Umbauarbeiten am Dach eines alten Bauernhofes wurde ein 98er gefunden, von dem keiner was gewusst hat. Wer den auch immer dort gelagert hat, lebt nicht mehr. Und laut seinen Angaben war der in rel. gutem Zustand. Es wäre ja eine Frechheit, wenn dann sowas bei einem zu Hause liegt vor der Meldung - die Überprüfung kommt - und dann weil keine Unterlagen, die Waffe eingezogen und vernichtet werden würde, und er noch eine Strafe bekommen würde :tipphead:

wenn das so gehandhabt wird, dann Danke System, etwas einführen weil es die EU so will, aber wie üblich nicht fertig denken...
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von dpool » Mi 7. Mai 2014, 16:06

Ich glaub auch das viele ihre Waffen nicht registrieren wollen weil sie Angst haben dass irgendwann Väterchen Staat kommt und die Waffen abholt. Ähnliches ist ja auch in Deutschland passiert. Und wenn man immer so mal mitbekommt was Cecilia M. für ein Süppchen am kochen ist dann bekommt man schon Angst um seine Schätzchen.

P.S.: Meine sind alle Registriert.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Stickhead » Mi 7. Mai 2014, 16:46

"habe ich gestern gefunden"

§ 42 Abs 2 WaffG
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 44633.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Edelrost » Mi 7. Mai 2014, 20:06

danke für die suche.

d.h. nach einem jahr und 2 tagen darf er die erworbene kat c waffe im zwr (warscheinlich über einen händler) registrieren lassen?

(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1.
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;


(8) Den Finder von Schusswaffen der Kategorien C und D trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 mit dem Erwerb des Eigentums (§ 395 ABGB).


???

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von yoda » Mi 7. Mai 2014, 20:08

Sicher, dann holt man sich das Ding und registrierts, so einfach ist das.

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Edelrost » Mi 7. Mai 2014, 20:29

wird ein langes jahr :D

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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)

Beitrag von Undertaker » Fr 9. Mai 2014, 17:04

Wurde eigentlich bei der Umsetzung der ZWR-Registrierungspflicht an die Möglichkeit einer unbürokratischen Entsorgung von Waffen und relevanten Teilen (vor Ablauf der Frist) gedacht?
Ich weiß da gibt’s ein Verzichtformular und die (theoretische) Möglichkeit zur Abgabe bei einer Polizeidienststelle, aber das kanns doch nicht sein bei der Unmenge von Waffen die im Umlauf sind und von denen wahrscheinlich viele einfach nur Schrott sind.
Ich stell mir gerade die blöden Augen vor, wenn ich mit Verzichtformularen, meinem rostigen KK-Einzellader, einem verbogenen Flobertgewehr und den Fragmenten eines Mosin-Nagant bei unserem Wachzimmer auftauche........ :dance:
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Grüße vom Undertaker

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