Ronco hat geschrieben:also wenn ich sv angebe, dann klappts mit der wbk auf jeden fall?
ja, denn das nimmt der behörde den ermessensspielraum - die anderen erforderlichen dokumente wie waffenführerschein und psychologisches gutachten vorausgesetzt
Ronco hat geschrieben:wie schauts denn mit dem waffentresor aus? muß ich den schon bei wbk-antrag haben? mir scheint, das hätte ich irgendwo gelesen.
logischer wärs ja, wenn er spätestens in der wohnung aufgestellt ist, wenn ich die waffe vom laden abhole.
ich habe meinen erst nach erhalt der WBK gekauft, allerdings soll es mittlerweile BHs geben, die bereits vor ausstellung der WBK die geplante verwahrung überprüfen. logik und waffengesetzgebung gehen leider nicht immer zusammen
Ronco hat geschrieben:reicht eigentlich bei einem revolver ein möbeltresor?
ja, aber eine befestigung an wand oder boden wird empfohlen und es sollte im idealfall ein tresor mit zahlen- oder biometrieschloss sein, sonst musst den überprüfenden beamten erklären wie und wo du den schlüssel so aufbewahrst, dass kein unberechtigter zugriff hat (da bleibt fast nur "immer am körper tragen" übrig).