Kaamos hat geschrieben:Nur:
Eine Diversion scheint 10 Jahre als "justizinterne Eintragung" gespeichert.
Genauer steht es hier:
"Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert."
Vorweg: Die Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts findest du im Verband Forum.
Diversion in der Literatur:
"Mittels Diversion wird auf leichtere Straftaten weniger gefährlicher Täter reagiert, wobei ein formelles Strafverfahren unterbleibt. Es erfolgt weder ein Schuldspruch noch die Verhängung einer formellen Sanktion. Kennzeichnend sind die freiwillige Mitwirkung des Verdächtigen, wobei die Unschuldsvermutung aufrechterhalten wird,[...] Der Verdächtige wird durch die Verhängung diversioneller Maßnahmen nicht stigmatisiert, womit eine unnötige Entsozialisierung unterbleibt.[...]" Brandstetter/Glaser/Pürstl/Singer, Wirtschaftsstrafrecht (2009) 88f.
Meine persönliche Meinung (ohne jegliche praktische Erfahrung damit): Die WBK ausstellende Behörde hat weder Zugang zu den Infos, noch können sie dir einen Strick daraus drehen, da es zu keinem Schuldspruch kam, und die Diversion zustande kam, um ein langwieriges Strafverfahren zu vermeiden.