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Verwahrungsfrage
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrungsfrage
Dann mach jetzt ein Foto vom Safe. Im Fall des Falles kannst das dann herzeigen und sagen "so hats ausgeschaut".
Re: Verwahrungsfrage
Im Prinzip wurde alles genannt. Unbefugte (= nicht berechtigte) dürfen keinen Zugriff haben, ganz einfach!
PS.: Wirf einen Blick auf deine Wandkonstruktion. Sollte massiv sein und kein Gipsdreck!
PS.: Wirf einen Blick auf deine Wandkonstruktion. Sollte massiv sein und kein Gipsdreck!
"Gefällt Euch der Euro
, Ihr schafft das!"



Re: Verwahrungsfrage
So hab mir jetzt einen Sage bei Ebay bestellt. Bin mal gespannt wie sich der schlägt aber hoffe mal das er kein komplettes Klumpert ist
Das mit dem Foto ist auch ne Super Sache und wird gemacht! Trotzdem bin ich der Meinung dass wenn's wirklich ernst wird der Tresor das wahrscheinlich nicht überleben wird bzw dass das Ding dann zu verlockend aussieht, um es nicht aus der Wand zu reißen.
Danke für eure Hilfe!

Das mit dem Foto ist auch ne Super Sache und wird gemacht! Trotzdem bin ich der Meinung dass wenn's wirklich ernst wird der Tresor das wahrscheinlich nicht überleben wird bzw dass das Ding dann zu verlockend aussieht, um es nicht aus der Wand zu reißen.
Danke für eure Hilfe!
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- .357 Magnum
- Beiträge: 136
- Registriert: Fr 13. Feb 2015, 19:56
Re: Verwahrungsfrage
@WolfgangM
Bei einer Vorlesung aus Öffentlichen Recht hat vor +/- 5 Monaten ein Professor uns gesagt, dass wenn man theoretisch zu Hause einen Einbrecher erschießt, passiert aus Seite der Justiz gar nichts solange es kein Polizist war. Und letztendlich better to be judged by 12 than carried by 6.
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Bei einer Vorlesung aus Öffentlichen Recht hat vor +/- 5 Monaten ein Professor uns gesagt, dass wenn man theoretisch zu Hause einen Einbrecher erschießt, passiert aus Seite der Justiz gar nichts solange es kein Polizist war. Und letztendlich better to be judged by 12 than carried by 6.
Zuletzt geändert von SecondAmendment am So 15. Mär 2015, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrungsfrage
Naja... Das bleibt zu bezweifeln.
Die Sache mit dem Trockenbauwänden ist die, dass der Gipskarton eben immer beliebter wird im Hochbau. Warum sonst, werden Häuser innerhalb kürzester Zeit aus dem Boden gestampft und sind bezugsfertig, kaum dass der Estrich ordentlich trocken ist.
Ich denke mit Spreizdübeln od. Ähnlichen ließe sich der Schrank schon auch ordentlich befestigen. Zumindest ließe sich auch nachweisen, dass der Schrank angeschraubt war.
Nicht jeder möchte den Schrank oder Tresor am Boden verankern?!
Die Sache mit dem Trockenbauwänden ist die, dass der Gipskarton eben immer beliebter wird im Hochbau. Warum sonst, werden Häuser innerhalb kürzester Zeit aus dem Boden gestampft und sind bezugsfertig, kaum dass der Estrich ordentlich trocken ist.
Ich denke mit Spreizdübeln od. Ähnlichen ließe sich der Schrank schon auch ordentlich befestigen. Zumindest ließe sich auch nachweisen, dass der Schrank angeschraubt war.
Nicht jeder möchte den Schrank oder Tresor am Boden verankern?!
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- .357 Magnum
- Beiträge: 136
- Registriert: Fr 13. Feb 2015, 19:56
Re: Verwahrungsfrage
Wie sieht es aus, mit zum normalen Schrank befestigen? So eine 2,5m breite Schrank wiegt leer bei mir sicherlich über 120kg. Noch 60kg sind sicherlich drinnen. Wenn man die Waffenschrank an die Kleiderschrank anschraubt werden es insgesamt so 200kg mindestens. Gilt es dann als sicher? An die MDF-Platte wird es sicherlich besser angeschraubt, als an eine Gips-Platte, welche man mit Faust durchbrechen kann.
Re: Verwahrungsfrage
Ich sag mal des allerwichtigste ist dass wenn du die Türe öffnest er dir nicht entgegenfällt -
alles andere ist nach eigenem besten Wissen zu machen. Wissenschaft darum zu betreiben
ist eher unnötig eventuell wenn der Untergrund bekannt ist die Frage welcher Dübel besser
geeignet ist - dass wars aber dann schon so meine Einschätzung.
lg sepp
alles andere ist nach eigenem besten Wissen zu machen. Wissenschaft darum zu betreiben
ist eher unnötig eventuell wenn der Untergrund bekannt ist die Frage welcher Dübel besser
geeignet ist - dass wars aber dann schon so meine Einschätzung.
lg sepp

Re: Verwahrungsfrage
SecondAmendment hat geschrieben:Wie sieht es aus, mit zum normalen Schrank befestigen? So eine 2,5m breite Schrank wiegt leer bei mir sicherlich über 120kg. Noch 60kg sind sicherlich drinnen. Wenn man die Waffenschrank an die Kleiderschrank anschraubt werden es insgesamt so 200kg mindestens. Gilt es dann als sicher? An die MDF-Platte wird es sicherlich besser angeschraubt, als an eine Gips-Platte, welche man mit Faust durchbrechen kann.
hi
bei durchschnittlichen, nicht gefahrenerhoehten lebensumstaenden reicht es sicher wennst den safe ganz normal an was anschraubst was sich ned einfach raustragen laesst.... ein grosser schrank ist da schon ausreichend
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verwahrungsfrage
Zur Verwahrung und ev. Anwendung einer Waffe - ein unendliches Thema:
Auch ohne Waffe:
- 17 jähriger wird von 4 'NeuÖsterreichern' umringt. "Gib uns Dein Handy!"
Wird im Kreis geschubst, fällt zu Boden, liegt am Boden und er tritt auf dem ersten 'Angreifer',
der auf ihn zukommt, in einer Abwehrbewegung, auf das Knie. Der hat dann eine Knie-Luxation.
Richterin: Notwehrüberschreitung - er hätte ein 'gelinderes Mittel zur Abwehr' verwenden sollen.
Mit Waffen:
- Bauunternehmer - es wird laufend Nachts Diesel gestohlen.
Alarmanlage installiert, WBK beantragt, Waffe gekauft. Eines Nachts sind 4 Diebe am Werk,
Bauunternehmer ruft zuerst die Polizei und geht mit der Waffe in den Hof. 3 flüchten (laufen
dann direkt dem Polizeiauto entgegen...), einer steht in einer Ecke, wird mit vorgehaltener
Waffe an der Flucht gehindert.
Richter: Notwehrüberschreitung und gefährliche Drohung mit einer Waffe.
Auch hier das G'schichtl, er hätte ein 'gelinderes Mittel' zur Anhaltung verwenden müssen.
- Hier im Forum nachzulesen: Wachmann für einen Juwelier, mit WP, wird zuerst verfolgt und dann
in der Tiefgarage 'angegangen'. Wachmann, versucht die Person zu stoppen, diese kommt immer
näher. Wachmann zieht Pistole deutlich sichtbar und hält diese seitlich Richtung Boden (Beweis:
Überwachungsvideo). Polizei: Erstmal 'vorübergehendes Waffenverbot auf 4 Wochen'. Kommt für
den Mann einem 4 wöchigen Berufsverbot gleich. Weitere Entscheidung offen!
Grundsätzlich, bei Waffengebrauch (d.h. eine Waffe war vorhanden, egal ob nur gezogen oder
auch geschossen wurde usw.), wird das 4 wöchige 'Waffenverbot' ausgesprochen, denn die Polizei
steht auf dem Standpunkt: - alles weitere soll das Gericht (Magistrat) entscheiden.
Jetzt kommt das Sprichwort zur Geltung -> Vor Gericht und auf hoher See...
Wusste das der Herr Professor auch ?
So schaut's aus, in der Alpenrepublik! Jetzt kann jeder selbst entscheiden, ob er
a.) die Waffe wirklich gut versperrt und nur hofft! Das war ja das Thema von @tobnac
b.) im Fall der Fälle überhaupt zur Waffe greift und damit herumfuchtelt
c.) dann auch noch dem Einbrecher gezielte einige Löcher stanzt
WolfgangM
Schönen Gruß an den sg. Hr. Professor. Da die Theorie, hier die Gerichtspraxis:SecondAmendment hat geschrieben:Bei einer Vorlesung aus Öffentlichen Recht hat vor +/- 5 Monaten ein Professor uns gesagt, dass wenn man theoretisch zu Hause einen Einbrecher erschießt, passiert aus Seite der Justiz gar nichts solange es kein Polizist war. Und letztendlich better to be judged by 12 than carried by 6.
Auch ohne Waffe:
- 17 jähriger wird von 4 'NeuÖsterreichern' umringt. "Gib uns Dein Handy!"
Wird im Kreis geschubst, fällt zu Boden, liegt am Boden und er tritt auf dem ersten 'Angreifer',
der auf ihn zukommt, in einer Abwehrbewegung, auf das Knie. Der hat dann eine Knie-Luxation.
Richterin: Notwehrüberschreitung - er hätte ein 'gelinderes Mittel zur Abwehr' verwenden sollen.
Mit Waffen:
- Bauunternehmer - es wird laufend Nachts Diesel gestohlen.
Alarmanlage installiert, WBK beantragt, Waffe gekauft. Eines Nachts sind 4 Diebe am Werk,
Bauunternehmer ruft zuerst die Polizei und geht mit der Waffe in den Hof. 3 flüchten (laufen
dann direkt dem Polizeiauto entgegen...), einer steht in einer Ecke, wird mit vorgehaltener
Waffe an der Flucht gehindert.
Richter: Notwehrüberschreitung und gefährliche Drohung mit einer Waffe.
Auch hier das G'schichtl, er hätte ein 'gelinderes Mittel' zur Anhaltung verwenden müssen.
- Hier im Forum nachzulesen: Wachmann für einen Juwelier, mit WP, wird zuerst verfolgt und dann
in der Tiefgarage 'angegangen'. Wachmann, versucht die Person zu stoppen, diese kommt immer
näher. Wachmann zieht Pistole deutlich sichtbar und hält diese seitlich Richtung Boden (Beweis:
Überwachungsvideo). Polizei: Erstmal 'vorübergehendes Waffenverbot auf 4 Wochen'. Kommt für
den Mann einem 4 wöchigen Berufsverbot gleich. Weitere Entscheidung offen!
Grundsätzlich, bei Waffengebrauch (d.h. eine Waffe war vorhanden, egal ob nur gezogen oder
auch geschossen wurde usw.), wird das 4 wöchige 'Waffenverbot' ausgesprochen, denn die Polizei
steht auf dem Standpunkt: - alles weitere soll das Gericht (Magistrat) entscheiden.
Jetzt kommt das Sprichwort zur Geltung -> Vor Gericht und auf hoher See...
Wusste das der Herr Professor auch ?
So schaut's aus, in der Alpenrepublik! Jetzt kann jeder selbst entscheiden, ob er
a.) die Waffe wirklich gut versperrt und nur hofft! Das war ja das Thema von @tobnac
b.) im Fall der Fälle überhaupt zur Waffe greift und damit herumfuchtelt
c.) dann auch noch dem Einbrecher gezielte einige Löcher stanzt

WolfgangM
Re: Verwahrungsfrage
WolfgangM hat geschrieben:- Hier im Forum nachzulesen: Wachmann für einen Juwelier, mit WP, wird zuerst verfolgt und dann
in der Tiefgarage 'angegangen'. Wachmann, versucht die Person zu stoppen, diese kommt immer
näher. Wachmann zieht Pistole deutlich sichtbar und hält diese seitlich Richtung Boden (Beweis:
Überwachungsvideo). Polizei: Erstmal 'vorübergehendes Waffenverbot auf 4 Wochen'. Kommt für
den Mann einem 4 wöchigen Berufsverbot gleich. Weitere Entscheidung offen!
Die Ermittlungen wurden eingestellt weil sein Verhalten angemessen war, steht eh im Verband Forum. Mich hätten wirklich die Urteile zu den anderen Storys interessiert, wenn kleine Details fehlen entsteht schnell ein falscher Eindruck. Das mit dem Dieb festhalten kann keine Notwehrüberschreitung sein, da gehts eher um Anhalterecht/Nötigung/Freiheitsentzug, das glaube ich ohne Beweise so nicht.
Außerdem gehts hier in dem Thread um die Verwahrung.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 136
- Registriert: Fr 13. Feb 2015, 19:56
Re: Verwahrungsfrage
Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.
Re: Verwahrungsfrage
Verbrecherschutz wird bei uns schon groß geschrieben teilweise, aber dass jemand verurteilt worden ist weil er einen Einbrecher/Räuber angeschossen/erschossen, da konnte mir noch niemand ein Urteil zeigen, wurden alle freigesprochen bzw. nach den Ermittlungen garnicht angeklagt weil es so offensichtlich war.SecondAmendment hat geschrieben:Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.
Re: Verwahrungsfrage
Die beiden anderen Fälle sind beide Akte eines Berufskollegen. Sowohl der junge Mann, der dem Angreifer das Knie verletzte hat,yoda hat geschrieben:Mich hätten wirklich die Urteile zu den anderen Storys interessiert, wenn kleine Details fehlen entsteht schnell ein falscher Eindruck.
als auch der Baumaschinen Händler & Verleih wurden wie erwähnt verurteilt. Den 17 J. jungen Mann kenne ich vom sehen,
ein solider Typ, der sehr sportlich ist. Der Vater ist Polizist (hat auch nichts geholfen). Beide Fälle wurden ja von mir kurz
und bündig beschrieben. Besonders im Fall mit dem Dieseldiebstahl, so wurde mir vom Anwalt berichtet, hat der Richter x-mal
hinterfragt: 'wozu eine Waffe, da ist doch schon die Polizei verständigt gewesen.' Nur dann wäre der 4. Mann halt auch
davongelaufen. Dass die ersten 3 so blöde waren und die Strasse entlang, direkt auf das Polizeiauto zugelaufen sind, konnte
ja keiner ahnen. Tenor des Richters: private sollen keine Waffen(gewalt) ausüben können & dürfen - weil 'wo kommen wir da hin!'.
Steigende Tendenz in Österreich vor Gericht: "Waffen sind ganz etwas gefährliches und böses." Selbst Polizisten müssen sich
in jede Richtung bei Waffengebrauch rechtfertigen.
Auf den Punkt gebracht: Theoretisch darf man einem Einbrecher mit der Waffe entgegentreten, aber selbst das kann
dann zu ziemlich langwierigen und schwierigen Verfahren mit u.U. nicht gewünschten Entscheidungen führen.
OK, ich respektiere auch andere Meinungen. Oben genanntes sind meine Erfahrungen dazu.
Zum Thema nochmals: Waffe gut einsperren und keine Einbrecher begegnen, dann ist alles gut!
WolfgangM
Re: Verwahrungsfrage
Es konnte nicht geklärt werden, wie der 17 J. zu Boden kam. Er sagte, er wurde gestossen, die 4 sagten: nein, nein, er ist 'gestolpert'. Argumentation der Richterin: na eigentlich haben die 4 Jungs ja nicht wirklich etwas getan, sie sagten doch nur 'Wir wollen Dein Handy". Aber der am Boden liegende hat ja mit dem Fusstritt einen der 4 schwer verletzt und der musste mit der Rettung 'abgeführt' werden..SecondAmendment hat geschrieben:Das mit Dieb kann ich mir in einem Land wie Österreich noch vorstellen. Aber ich kann mir es nicht vorstellen, dass ich mich nicht mal mit meinem Bein vor 4 Angreifer wehren darf ohne Notwehr zu überschreiten. Und das als 17-Jähriger. Ich hätte sehr gerne die Urteile dazu gelesen, da es kaum zu glauben ist, dass die Republik die Verbrecher so sehr schützt.
Ja, so sieht das halt eine Richterin...
WolfgangM