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SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SgOberwurm
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von SgOberwurm » So 29. Mär 2015, 23:23

Ich weiß nicht wo ihr da ein Witz seht ich lache jedenfalls keineswegs. Die Voraussetzungen sind dass es sich bei so ein Unterfangen um das Eigene Grundstück handeln muss sowie die Lärmbelästigung und der Schutz gegeben sein muss. Ansonsten ist es realisierbar.

Also ich seh da kein Witz weder an der Frage noch am Vorhaben.

Zb http://www.findmyhome.at/1265277

Das einzige lustige in diesem Thread sind so Pappnasen die rein kommen meinen weil da ein Neuling etwas fragt kann man sich schön dumm lustig darüber machen und komplett off topic sein. Lese hier schon eine ganze Weile mit und so Spezialisten wie Capulus stechen raus. Erinner mich da unlängst an einen Thread der zugemacht wurden als ein paar neulingen abgerissen sind...

Ich sprach auch nicht von Europa meine Worte waren: schade dass Österreich so streng ist daher beziehe ich mich auf ein Land wo andere Bedingungen herschen zb Amerika also in vielen Ländern der USA

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rupi
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von rupi » So 29. Mär 2015, 23:35


direkt neben den Wohnhäusern
na da werden sich deine zukünftigen Nachbarn freuen


und die Pappnasen lachen nicht weil ein Neuling etwas fragt, die Pappnasen lachen weil schon wieder ein Neuling etwas fragt was schon zig mal behandelt wurde
der Neuling hats vielleicht mit der Suchfunktion nicht gefunden, aber die "alten" haben dieselbe Fragestellung schon 8mal behandelt
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Capulus » So 29. Mär 2015, 23:43

so kann ich wenigstens hier mal Spezialist sein :mrgreen:

und manchmal kann man gewisse Dinge hier nicht mehr sonderlich ernst nehmen, besonders wenn in einer Woche 4x nahezu die gleichen Fragen kommen.
Ich hab den Eindruck es strengt zu sehr an, sich selbst mal einen Überblick zu verschaffen und jeder will mit allen Informationen sofort gefüttert werden.
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von antichris » So 29. Mär 2015, 23:55

Capulus hat geschrieben:hmm, vielleicht sollt ich mir den Wienerwald kaufen, dann könnt ich jagen auch gleich gehn


puuh capu, wennst so liab warads, würdest bitte gleich tschechien kaufen und die atomkraftwerke stillegen, wäre echt edel von dir :)
(auf dem verlassnen kraftwerkgelände könntest ja dann mal ne superdufte ipsc stage aufbauen :) :) )

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Plinkster » Mo 30. Mär 2015, 01:05

Natürlich ist es _grundsätzlich_ möglich. Aufgrund der Bebauungsdichte in Österreich ist es aber praktisch kaum zu machen (und schon garnicht in Klosterneuburg), allein der Lärm bedeutet, dass du in Kilometern Umkreis weder Wohnhäuser noch Jagdgebiet haben darfst, selbst wenn die Sicherheit gegeben ist. Indoor im eigenen Keller ists meistens kein Problem, da gibt's auch einige User hier die das machen. Outdoor ohne Überdachung dagegen ist halt leider ziemlich unrealistisch. Das liegt auch nicht daran, dass es in Österreich so viel strenger wäre als in Tennessee, sondern u.A. daran, dass dort mehr Platz ist.

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von IT Guy » Mo 30. Mär 2015, 07:13

Ich verstehe den Titel dieses Postings ned. Kannst das bitte mal ohne Abkürzungen schreiben?

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Hauni » Mo 30. Mär 2015, 09:48

Das s. könnte für "seiner" stehen. Dann würds einen Sinn machen.

GSchoenbauer
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 30. Mär 2015, 11:18

schau lieber Sergeant, kein Mensch will sich über Dich lustig machen. Der Witz bezog sich einfach auf das "Österreich und streng" - weil auch in Amerika bist Du für alles, was Du anstellst, voll haftbar. sogar noch mehr als bei uns.

um nochmals klarzustellen:
das Schießen ist in Östereich nicht geregelt, nur das Führen. Sobald du die Waffe nicht mehr führst (Umzäuntes Grundstück und Zustimmung des Besitzers) liegt es hauptsächlich an Deiner Vernunft, alle Maßnahmen zu treffen, daß nichts passieren kann. Da geht es nicht nur darum, daß jemand von einer verirrten Kugel getroffen wird, sondern um das "- werden könnte". Und außerdem geht es um alle Emissionen von Deinem Grundstück und Imissionen auf dem Nachbargrundstück, die Dir Deine Anrainer verbieten können -- oder verbieten wollen, was dann gerichtlich auszustreiten wäre.
Da geht es dann nicht nur um Blei (Stichwort Grundbelastung), sondern auch um Lärm, Feinstaub usw usw. ...
Wenn Du gar keine Maßnahmen triffst, dann hast Du von Haus aus schlechte Karten, weil Du wegen grob fahrlässiger Gefährdung sofort belangt wirst. Je nach Maßnahmen, die Du triffst geht die Palette von Anzeige wegen Gefährdung über gerichtlich ausstreiten (es steht Dir generell das Recht zu, über Deinen Grund zu verfügen und -angemessen- zu nutzen, solange die Interessen anderer nicht -wesentlich- beeinträchtigt werden) über ein Agreement mit Deinen Anrainern bis zum stillen Einverständnis.
Nur: Haftbar bleibst Du für alles was Du tust, und für deine waffenrechtliche Verläßlichkeit werden in diesem Fall sehr strenge Maßstäbe gesetzt.

Außerdem mußt Du bedenken, daß nach dem Wald- und Forstgesetz der freie Zugang zum Wald nicht behindert werden darf und daher das einzäunen Deines Waldgrundstückes schon eine sehr gute Begründung braucht.

Verstehen kann Dich hier jeder, weil jeder von seiner eigenen Schießmöglichkeit im Freien träumt

Bauli

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von SgOberwurm » Mo 30. Mär 2015, 12:17

GSchoenbauer hat geschrieben:
Verstehen kann Dich hier jeder, weil jeder von seiner eigenen Schießmöglichkeit im Freien träumt

Bauli



Danke vielmals du vereinfachst es mir damit.. denn genau darum gehts in dem gesamten Thread. Die Lösung zu diesem Problem, gibt es ja bekanntlich für alles,.. eine Lösung.

Aber natürlich bringst du da würde ich schon fast sagen background Informationen mit ein die ich so nicht kannte. Das Gebiet dieser Link wäre natürlich reines Waldgebiet, weit und breit nichts los alleine die Fläche beträgt 10500 m². ALLERDINGS, dadurch das es verboten ist wie du schon sagtest so etwas einzuzäunen ist natürlich die Sicherheit nicht gegeben und es würde zu div Anzeigen kommen.

Schmarn... im Prinzip ist man gezwungen einen Grund als Schießstätte gewerbl anzumelden wie es schon unzählige gibt... Beispiel Leobersdorf.

hmm.. nagut man lernt nicht aus! Danke für die ausführliche Antwort

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Plinkster » Mo 30. Mär 2015, 13:29

SgOberwurm hat geschrieben:Das Gebiet dieser Link wäre natürlich reines Waldgebiet, weit und breit nichts los alleine die Fläche beträgt 10500 m².


Das ist eine Fläche mit 100x100m, das ist praktisch nichts für so ein Vorhaben. Wenn du nicht gerade .22lr subsonic schießen willst, dann musst du von mindestens 1,5km Umkreis um den Schützen ausgehen, in dem die Schussabgabe gehört und von den meisten Menschen als störend wahrgenommen wird. Der Schießstand selbst mit Hochschussblenden, Schussfang etc. ist viel weniger das Problem als die Lärmbelästigung.

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von pointi2009 » Mo 30. Mär 2015, 15:41

2-3km im Umkreis keine Ansiedlung, das Gelände so beschaffen, dass am langen Ende ein Hang ist (besser Schotter/Kiesgrube) und die Jägerschaft im Gebiet sehr tolerant ist, dann kannst anfangen, über so ein Vorhaben nachzudenken. Von den baulichen Gegebenheiten ist es realisierbar, nur mit 10.000m² brauchst hier (ausser du gräbst dir Kanalrohre ein) gar nicht anfangen zu planen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 30. Mär 2015, 20:54

@Sgt.
ähhh nur der Ordnung halber:
du solltest nicht "gewerblich anmelden" mit "behördlich genehmigen" verwechseln, das sind 2 komplett verschiedene Schuhe.

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Al3x » Mi 1. Apr 2015, 15:42

Zusammenlegen, einen bestehenden Freiluftstand mit 300m, Schrot und Pistolenständen aufkaufen und daraus einen Pulverdampf CLUB machen wo ich jeden sofort rausschmeisse der meint nichts beizutragen und sich nicht an Regeln halten zu müssen. :P
Alternativ in Tschechien an der Grenze was aufziehen und mit Absicht Bananien beschallen. :whistle:
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Ich geh mal schnell Lotto spielen.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Halvar » Mi 1. Apr 2015, 16:00

Al3x hat geschrieben:Zusammenlegen, einen bestehenden Freiluftstand mit 300m, Schrot und Pistolenständen aufkaufen und daraus einen Pulverdampf CLUB machen wo ich jeden sofort rausschmeisse der meint nichts beizutragen und sich nicht an Regeln halten zu müssen. :P


Ich freu mich schon auf die Diskussion, in welchem Bundesland der Stand stehen soll :mrgreen:

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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung

Beitrag von Al3x » Mi 1. Apr 2015, 16:05

Reine Hirnwixxerei weil ohnehin 99% nach 100%iger finanzieller Zusage abspringen wenns über die erste Instanz rausgeht.
Kennst di aus?
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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