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Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Sa 11. Apr 2015, 22:56
von Grumbach
Promo hat geschrieben:Wissen tut man garnichts, ich habe lediglich eine spezielle Rechtssituation aus meiner Sicht dargelegt. Abgesehen davon ist es sowieso irrelevant ob sie vorher legal oder illegal waren,...


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Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: So 3. Mai 2015, 19:44
von Bergfux
spareribs hat geschrieben:ab 1. Mai 2015 gibts sowieso a Amnestie...

heisst konkret: ab da kann/darf man Kat C und D die noch nie gemeldet, oder vergessen zu melden waren, melden ohne irgendeine Strafe zu erwarten..

wer's nachlesen möchte : iwoe.at
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Leider finde ich keinen Gesetzestext dazu ... kannst du bitte den LINK zum Verband Artikel hinterlegen?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mo 4. Mai 2015, 10:23
von spareribs

Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 15:44
von Bell
Genau dieses Thema habe ich gesucht!
Wie sieht die Sache jetzt im Jahr 2017 aus?
Müssten die Waffen erst auf die Witwe und dann auf den Erwerber gemeldet werden, oder könnte sie gleich der Erwerber registrieren lassen?

"Zu spät, aber freiwillig registriert" ist ja keine Verw.Übertretung.

Und der neue Besitzer registriert "bevor die Behörde davon erfahren hat".

Gibts da dann Konsequenzen für "die Witwe"?
Oder könnte das Auswirkungen auf die "§8-Verläßlichkeit" der Erwerbers haben?


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Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 17:16
von Hirschberg
Die Witwe hat, wenn sie die Erbin ist, ab Einantwortung 6 Wochen Zeit die Waffen registrieren zu lassen.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.

Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:01
von Paddy91
Einfach hier unter "Biete" einstellen und schneller als 6 Wochen den Verkauf abschließen.

Man findet ja immer wieder Altbestand den der Käufer dann registriert. Ich würds gleich nur mit mündlichem Vertrag gegen Cash verkaufen.

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:08
von Bell
Hirschberg hat geschrieben:Die Witwe hat, wenn sie die Erbin ist, ab Einantwortung 6 Wochen Zeit die Waffen registrieren zu lassen.
Was sie vorher verkauft/überlässt muss sie nicht registrieren.

Für einen Erwerber beginnt die Sechswochenfrist mit dem Kaufdatum.

Ahhh, jetzt ist mir klar, wo mir ein Puzzleteil gefehlt hat!

Eigentlich hat sie Zeit "bis die Behörde davon Kenntnis erlangt", um die Waffe zu registrieren, ohne eine Verwaltungsübertretung zu begehen.

Sollte aber das Ableben (Besitzerwechsel) des früheren Besitzers länger als 6 Wochen her sein, muss sie sie jedenfalls registrieren, bevor sie überlassen werden darf.
Wenns weniger lang her ist, könnte die Registrierung weggelassen werden.

Der jetzige Erwerber hat dann wieder 6 Wochen Zeit, muss aber jedenfalls registrieren.


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Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:38
von 0riginal_Tiroler
Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen ;) gg

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:48
von gewo
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen ;) gg


was sollte das an der meldepflicht aendern . .?

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 19:57
von 0riginal_Tiroler
gewo hat geschrieben:
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen ;) gg


was sollte das an der meldepflicht aendern . .?


Nichts :)

"Ein bisschen spass muss sein" lt roberto blanco ;)

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:16
von Bell
0riginal_Tiroler hat geschrieben:Komm aber nicht auf die dumme idee die seriennr raus zu fräsen gg

Auf so eine, wie du es richtig nennst, DUMME Idee wäre ich auch nie gekommen. :tipphead:

Falls du die Problemstellung falsch verstanden hast:
Es geht darum, wie man im beschriebenen Fall rechtlich korrekt vorgeht und nicht darum, eine Waffe "verschwinden" zu lassen.

Weiß ja nicht, wie du das machst, aber als WBK-Besitzer/legale Waffenbesitzer halten wir uns an die rechtlichen Vorschriften (auch, wenn uns manche... naja, lass ma das...).
Weil, weißt eh: Fuaschrift is Fuaschrift!! :naughty: :think:

Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet? :lol:

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:23
von rupi
Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet? :lol:

mit 0000

Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 21:31
von Bell
rupi hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Ausserdem: wie soll denn der Gewerbetreibende bei der Registrierung die Seriennummer ins ZWR eintragen, wenn er keine auf der Waffe findet? :lol:

mit 0000

edit: danke für die info

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 07:00
von Stickhead
Das ist die normale Vorgangsweise laut "Leitfaden zum zentralen Waffenregister" (Seite 10).

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf

Re: Noch nicht registrierte C Waffen

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 07:15
von Bell
Stickhead hat geschrieben:Das ist die normale Vorgangsweise laut "Leitfaden zum zentralen Waffenregister" (Seite 10).

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/do ... 120829.pdf

hab ich mittlerweile schon gelesen.


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