Seite 2 von 2

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 18:37
von gewo
hi

evo86 hat geschrieben:Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.


in wirklichkeit entscheidet es der VfGH

evo86 hat geschrieben:In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.

hhhm , das heisst zb ein ansonsten komplettes AUG-Z mit lauf aber ohne ohne verschluss (des ist des kleine wurschtlding innen) ist nicht kat B ?

ned ernst jetzt, oder?

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 19:36
von yoda
evo86 hat geschrieben:..In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.
Viel Glück! Du wirst es brauchen ;)

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 20:17
von evo86
gewo hat geschrieben:hi

evo86 hat geschrieben:Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.


in wirklichkeit entscheidet es der VfGH

evo86 hat geschrieben:In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.

hhhm , das heisst zb ein ansonsten komplettes AUG-Z mit lauf aber ohne ohne verschluss (des ist des kleine wurschtlding innen) ist nicht kat B ?

ned ernst jetzt, oder?

Nein
Aber wenn ein nicht waffen relevanter teil nämlich das Griffstück den Unterschied ausmacht ob es noch ein wechselsytem oder eine nicht regestrierte kat b waffe ist dachte ich mir vielleicht reicht es auch wenn ein waffen relevanter teil nämlich der Verschluss fehlt.

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Mi 27. Mai 2015, 20:25
von rupi
weil der Lauf jeder Waffe auch ein waffenrelevanter Teil ist...

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 10:00
von BigBen
Und viel "Spass" bei der zuständigen Behörde jemanden zu finden, der den Sachverhalt überhaupt richtig versteht!

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 10:09
von Qwasti
yoda hat geschrieben:Jetzt bist du schon 5 Jahre im Pulverdampfforum registriert und suchst immer noch nach einem Sinn im Waffengesetz.


Na ja ganz so hart würde ich es nicht sehen. Einen Sinn macht das Waffengesetz schon, nur leider keinen den man mit Normalen Hausverstand verstehen würde oder auch begründen könnte (Jetzt mal die sichere Verwahrung ausgenommen, in ihren grundzügen).

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Do 28. Mai 2015, 10:26
von Al3x
evo86 hat geschrieben:Deppert !
Ich werd mal fragen was meine Behörde dazu sagt, weil die entscheiden es ja letztlich.
In Wirklichkeit kann ja nix sein wenn der Verschluss heraus ist.


Ohja bitte geh zur Behörde deines Vertrauens und stich nochmal kräftig ins Wespennest nur weils "scheisse auf der Wand ausschaut" - sowas brauchma eh noch alle!
Sei froh dass der Lower bei uns nicht waffenrelevant ist und halte dich ans Gesetz und die Ratschläge hier, das ist eines der wenigen noch positiven Dinge an unserem Waffengesetz.

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: Fr 29. Mai 2015, 19:58
von Lichtgestalt
+1

Aber eh schon wurscht, die Behörden lesen ohnehin hier mit
und werden noch auf Ideen gebracht wie sie uns Legalwaffenbesitzer
noch mehr schikanieren können.

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: So 11. Okt 2015, 21:48
von shipy
Lasst bitte die Behörde in ruhe mit solchen Fragen :at1:

es sagt ja schon der Name alles

Wechsel-System .... ist zum wechseln auf einer Waffe bestimmt

heißt für mich ... man TAUSCHT wichtige Teile an der Original-Waffe
und Baut KEINE zweite Waffe mit irgendwelchen Teilen zusammen

oder verwendet IHR bei wechsel-Kennzeichen am Auto ein zweites Paar Nummerntafeln fürs zweite Auto ?? :naughty:

..

Re: Aufbewahrung von Wechselsystemen

Verfasst: So 11. Okt 2015, 21:58
von shipy
sooooo neben bei :at1:

Scharfe Waffen haben nix an der Wand zu suchen egal wie geil sie ausschauen

für die wand nur DEKO gibt gute und auch schöne ..... Staub-Fänger :whistle:

.