+1helmsp hat geschrieben:Bingo. Nike, just do it. Nicht irritieren resp. entmutigen lassen. Hingehen, abgeben, fertig.BigBen hat geschrieben:Wie bereits gesagt - Antrag stellen - wenn dem Antrag stattgegeben wird (was eigentlich der Fall sein müsste) ist alles gut. Falls der Antrag abgelehnt wird, Rechtsweg - das geht aber erst mit einem negativen Bescheid.
Das Gleiche war bei mir. Seit 2013 WBK und heuer erhöht auf 5. Auch von allen Seiten das "geht nicht" gehört aber trotzdem beantragt und bekommen. Das Ausschlaggebende war, dass ich gut vorbereitet war (Papiere, Wissen, Listen, etc).
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Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
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Jeff Cooper 1920-2006
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Eigentlich steht da weder etwas von einer Vereinsmitgliedschaft, noch von Ergebnislisten. .... aber recht haben und recht bekommen, eh schon wissen.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Es ist mir sehr wohl bewusst, dass es zwei unterschiedliche paar Schuhe sind, sprich Erweiterung nach 5 Jahren ohne Liste oder irgendwann mit...rhodium hat geschrieben:Eigentlich steht da weder etwas von einer Vereinsmitgliedschaft, noch von Ergebnislisten. .... aber recht haben und recht bekommen, eh schon wissen.
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...der erste Schritt ist jedoch derselbe, nämlich das "nik, just do it" und vorbereitet sein.

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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
...naja mal abwarten bis April .....
- Whit3Tig3r
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
kurze zwischenfrage: wie lange dauert die bearbeitung des antrags bzw. wie viel zeit vergeht so zwischen abgeben und antwort?--> ich weiß, das kann variieren, aber eure persönlichen erfahrungen wären interessant.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Ich habe im Sommer erweitert.
Nach ungefähr 5 Minuten Gespräch was ich mir denn für eine Erweiterung vorstelle, und nach Sichtung meiner Ergebnislisten und des Schreibens des Veriensobmannes, hat die nette Dame alles in den PC eingegeben und mich zum Bezahlen geschickt.
2 Wochen später war meine neue WBK da.
Nach ungefähr 5 Minuten Gespräch was ich mir denn für eine Erweiterung vorstelle, und nach Sichtung meiner Ergebnislisten und des Schreibens des Veriensobmannes, hat die nette Dame alles in den PC eingegeben und mich zum Bezahlen geschickt.
2 Wochen später war meine neue WBK da.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
- helmsp
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Eine Woche später Anruf bekommen zwecks mehr Listen.Whit3Tig3r hat geschrieben:kurze zwischenfrage: wie lange dauert die bearbeitung des antrags bzw. wie viel zeit vergeht so zwischen abgeben und antwort?--> ich weiß, das kann variieren, aber eure persönlichen erfahrungen wären interessant.
Zwei Wochen später Brief bekommen zwecks einzahlen.
Erneut zwei Wochen später neue WBK erhalten.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
2 auf 4 und dann 2 auf 5 klappt laut laut waffengesetz ohne listenrhodium hat geschrieben:Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.
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es gibt da auch keinen ermessensspielraum fuer die beamten
voraussetzungen sind nur
"sportschuetze" (glaubhaft gemacht zb durch den mitgliedsausweis eines vereins)
fuenf jahre besitz des waffendokumentes ohne vorfaelle
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
und einem Schreiben, dass die derzeitigen Waffen im Gebrauch sind und die Neuen für Bewerbe sind.gewo hat geschrieben:2 auf 4 und dann 2 auf 5 klappt laut laut waffengesetz ohne listenrhodium hat geschrieben:Fakt ist, dass eine Erweiterung ohne Listen und/oder Mitgliedschaft normalerweise nicht klappt.
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es gibt da auch keinen ermessensspielraum fuer die beamten
voraussetzungen sind nur
"sportschuetze" (glaubhaft gemacht zb durch den mitgliedsausweis eines vereins)
fuenf jahre besitz des waffendokumentes ohne vorfaelle
(war heute im Referat nachfragen)
...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!
Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Eben ... aber Fakt ist, dass der Gesetzestext nichts davon fordert und trotzdem was verlangt wird.
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Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Mit dieser einstellung wirst bei dieser Bh sicher weit kommen
. momentane Bearbeitung eines Wbk antrages rat mal wie lange .......
Mit der erweiterung im April
kannst vielleicht ansuchen mehr wird nicht werden, dann stehst du in der Warteschleife und falls Du vor Antrittsbesuch im Altersheim "am Sonnenhügel" sie bekommst hast noch glück gehabt.
@ dauerfeuer: solltest froh sein dass es die Verband gibt !



Mit der erweiterung im April


@ dauerfeuer: solltest froh sein dass es die Verband gibt !
Infidel
Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Du bist der geborene Schwarzmaler ..... Hoffentlich fällt mir am Tage der Beantragung nicht auch noch der Himmel auf den Kopf 

Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Sind denn Ergebnislisten notwendig bei der Überprüfung bzw vorzuzeigen ?
Es gibt ja soviel schöne Waffen xD
Re: Anrecht auf Erweiterung nach 5 Jahren ?
Wenn du keine Jagdkarte hast, musst du einen regelmäßigen Gebrauch der Waffen anderweitig nachweisen. Das machst du am Besten mit aktuellen Ergebnisslisten von Bewerben oder einem aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Waffenführerschein. Ein Schiessbuch mit Unterschrift vom Oberschützenmeister deines Vereins wäre evtl. auch eine Option die die meisten Behörden akzeptieren würden.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf