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Transport in geschlossenem Behältnis trifft FFW (Kat B) (dann ist das kein FÜHREN), aber nicht Langwaffen (Kat C oder D), weil die darfst ja (unter Bedingung wie unten Pos.4) FÜHREN.
Auf den einzigen Kommentar, der das richtig aufzeigt, reagiert hier niemand nicht enmal mit dem Zucken eines Orwaschels.
und schon wieder ist es der PD-Community gelungen, ein eigenes Gesetz zu schaffen
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Hinweis:
lest euch doch bitte einmal des Gesetz, bevor ihr hier immer wieder mit Halbwahrheiten herumhaut !
§ 35.(2) --- Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
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4. sich als Sportschützen mit ungeladenen Waffen auf dem Weg zur oder von der behördlich genehmigtenSchießstätte befinden.