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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 08:51
von gewo
nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?
Also Primärwaffe und Backup (ankle holster)?


jop

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 09:14
von Promo
nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?

Gegenfrage, wozu denn sonst?

Betreffend Plätze WP, mal wieder der Runderlass:
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).

Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 09:17
von gewo
Promo hat geschrieben:
nuovolemon hat geschrieben:Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?

Gegenfrage, wozu denn sonst?

Betreffend Plätze WP, mal wieder der Runderlass:
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).

Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.


die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 09:33
von Glock1768
gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)


wird bei dem WP (wenn man auch eine WBK mit mehreren Plätzen hat) auch eine konkrete Waffe eingetragen, oder kann ich dann willkürlich jeder meiner Waffen abwechselnd führen?

Sicherlich blöde Frage ... ich habe keinen WP

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 09:43
von gewo
Glock1768 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)


wird bei dem WP (wenn man auch eine WBK mit mehreren Plätzen hat) auch eine konkrete Waffe eingetragen, oder kann ich dann willkürlich jeder meiner Waffen abwechselnd führen?

Sicherlich blöde Frage ... ich habe keinen WP


wenns um die stueckzahl geht haben waffen kein mascherl

mit einem WP fuer zwei plaetze darfst du zwei waffen fuehren
egal welche (wenn du sie legal inne hast)

mit einem WP fuer einem platz und einer WBK fuer zwei plaetze darfst du eine waffe fuehren
egal welche (wenn du sie legal inne hast)

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 09:47
von Glock1768
ok, danke ... wusste ich nicht

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 10:42
von Robiwan
Aus reiner Neugier: im Zusammenhang mit dem WP ist immer von Kat. B-Waffen die Rede. Auch wenn die Sinnhaftigkeit infrage gestellt ist: wie sieht es mit dem Führen von Kat. C-Waffen aus ?

§ 21.
(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Vorheriger SuchbegriffWaffenpaßNächster Suchbegriff auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.

Man kann das schon auch so interpretieren, dass für Kat. C kein WP nötig ist. Man wird aber wahrscheinlich die Aufmerksamkeit der Exekutive auf sich ziehen.

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 10:47
von Glock1768
Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:43
von Bell
Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist

für kat CD reicht auch eine jagdkarte!
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!


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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:47
von gewo
Bell hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist

für kat CD reicht auch eine jagdkarte!
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
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fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:55
von Glock1768
gewo hat geschrieben:fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet


das nennt sich dann aber transportieren und nicht führen

ohne mich da jetzt rechtlich festlegen zu wollen ... müsste ich jetzt nochmals nachlesen ... ich erspare mir vielleicht das geschlossene Behältnis

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:55
von Bell
gewo hat geschrieben:fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet

laut gesetz natürlich absolut korrekt!
nur wissen wir, dass es mühsam sein kann, der behörde nachzuweisen, dass man sportschütze ist. wie ist das dann bei einer diskussion mim herrn spinektor?

ich „darf“ mit dem k98 unterm arm zu fuß und nicht in grün gewandet zum stand gehen; bin mir aber sicher, dass das unnötige aufmerksamkeit erregt.

drum würde ICH(!) auch CD in ein köffersche oder futteral geben, wenn unterwegs.

my2ct


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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:58
von Bourne
gewo hat geschrieben:die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)

Du würdest also zuerst den WP (zwei Plätze) und dann erst die WBK beantragen. Hast Du keine Bedenken, dass die WBK nicht genehmigt wird, da man ja schon zwei Plätze hat? Für die Selbstverteidigung reichen ja zwei Waffen. Und zum Sportschießen für den Anfang auch ... Also ich sehe das natürlich nicht so, aber die BH eventuell.

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 11:59
von Promo
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. (Wird nur ein Berechtigungsumfang von 1 Schusswaffe der Kat. B angestrebt, ist selbstverständlich diesem Umstand Rechnung zu tragen).

Wer also nur einen Platz beantragt, ist selber schuld.


die A-karte hast halt wennst vorher schon eine WBK hast, da bekommst bei vielen behoerden nur 1 platz auf dem pass (wenn du die WBK nicht zurueckgibst)

Mag sein, dass es solche Behörden gibt. Aber gibt man nicht normalerweise den Antrag ab und schreibt einfach zwei Plätze rein? Habe WP auch erst nach WBK mit 21 bekommen und auch zwei Stück drinnen stehen.

Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Verfasst: Fr 24. Nov 2017, 12:15
von Norander
gewo hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Zum führen von Schusswaffen brauchst immer einen Waffenpass ... Auch bei einer Druckluftwaffe die weder a, b, c noch d sondern eine freie Waffe ist

für kat CD reicht auch eine jagdkarte!
solltest du aber einen WP für kat B haben, darfst du damit auch katCD führen.
es dürfte aber auch möglich sein, einen WP eingeschränkt auf CD zu beantragen.
siehe waffg §35!
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fuer kat C reicht die WBK zum fuehren, soferne UNGELADEN gefuehrt wird und man sich am weg vom oder zum beh. gen. schiesstand befindet


Sofern man Sportschütze ist, stimmt das. Ansonsten Pass oder Behältnis.