CROW1973 hat geschrieben:Ich hab da ein ähnliches Problem. Wohne im 14ten, arbeite im 3ten.
Müsste also, wenn ich nach der Arbeit auf den Schießplatz fahren will, zuerst heim fahren die Waffe holen und dann ab zum Schießplatz. Über die Tangente ein lustiges Spiel
Spind hab ich leider keinen in der Arbeit und auch keine Möglichkeit die Waffe irgendwo weg zu sperren.
es gibt keinen rechtsanspruch darauf die waffe in solchen faellen mitfuehren zu duerfen
WENN du sie sicher verwahren kannst UND wenn am weg zum schiessplatz die dazwischenliegende rueckkehr zum wohnort zwecks abholen der waffen nach dem dienst unzumutbar ist, DANN darfst du unterwegs verwahren
das ist zumindestens meine - auf der sicheren seite liegende - interpretation
auf der anderen seite faellt mir allerdings beim einwand, dass ja grundsaetzlich die verwahrung der waffe ueberall erfolgen darf (soferne sie sicher verwahrt ist) und daher die verwahrung am dienstort grundsaetzlich auch zulaessig sein muss, ned viel ein dagegen ...