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Waffenteile transportieren

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 20:07

CROW1973 hat geschrieben:Ich hab da ein ähnliches Problem. Wohne im 14ten, arbeite im 3ten.
Müsste also, wenn ich nach der Arbeit auf den Schießplatz fahren will, zuerst heim fahren die Waffe holen und dann ab zum Schießplatz. Über die Tangente ein lustiges Spiel :)
Spind hab ich leider keinen in der Arbeit und auch keine Möglichkeit die Waffe irgendwo weg zu sperren. :(


es gibt keinen rechtsanspruch darauf die waffe in solchen faellen mitfuehren zu duerfen

WENN du sie sicher verwahren kannst UND wenn am weg zum schiessplatz die dazwischenliegende rueckkehr zum wohnort zwecks abholen der waffen nach dem dienst unzumutbar ist, DANN darfst du unterwegs verwahren
das ist zumindestens meine - auf der sicheren seite liegende - interpretation

auf der anderen seite faellt mir allerdings beim einwand, dass ja grundsaetzlich die verwahrung der waffe ueberall erfolgen darf (soferne sie sicher verwahrt ist) und daher die verwahrung am dienstort grundsaetzlich auch zulaessig sein muss, ned viel ein dagegen ...
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von oJo » Di 13. Sep 2016, 20:43

Blackhawk hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:Warum problematisch? Wenn der spind selber verschlossen ist,und nur ich ihn öffnen kann, isses doch egal wer sonst noch in dem Raum/Haus/.. rumläuft?

Spind am Arbeitsplatz - Da hat der Arbeitgeber meistens einen Zweitschlüssel :naughty:


Aha, das ist Arbeitsrechtlich aber bei einem persönlich zugeteilten Spind aber nicht sehr legal. Bei allen Betrieben wo ich bis jetzt war wurden die herrenlosen Garderobenspinds immer mit monatelangem Vorlauf "aufgebrochen" weil es eben keinen Zweitschlüssel gibt. Für mein Rollkästchen habe ich jetzt auch beide.

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 22:18

Hellboy hat geschrieben:Warum problematisch? Wenn der spind selber verschlossen ist,und nur ich ihn öffnen kann, isses doch egal wer sonst noch in dem Raum/Haus/.. rumläuft?


noe
wie kommst du da drauf?

es wird in aussensicherung und innensicherung unterschieden

zuhause geht man von einer ordentlichen aussensicherung aus, d.h. es geht nur mehr um den schutz der waffe vor dem zugriff durch personen, die sich rechtmaessig in der wohnung aufhalten, die aber kein waffenrechtliches dokument besitzen.
diese personen sind in aller regel keine solchen die ueber hohe kriminelle energie oder ueber einbruchserfahrung verfuegen, zudem sind sie uns persoenlich bekannt. es reicht daher ein einfaches, versperrtes behaeltnis aus.

am dienstort sieht das anders aus, du hast keine kontrolle ueber die personen die an deinen spind herankommen koennen, der spind selber setzt einem kriminellen taeter aber keinen nennenswerten widerstand entgegen, daher meiner meinung nach nicht ausreichend

aber warum liest du dir den kram ned selber im RIS durch oder in den erlaessen ... ;-)
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Hane » Di 13. Sep 2016, 23:19

Im Gemeinschaftskeller vom Zinshaus darfst auch nicht im Spind verwahren. Hab ich gelesen.

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von gewo » Di 13. Sep 2016, 23:49

Hane hat geschrieben:Im Gemeinschaftskeller vom Zinshaus darfst auch nicht im Spind verwahren. Hab ich gelesen.



im gemeinschaftskeller vom zinshaus darfst grundsaetzlich nicht verwahren
auch nicht im mega-fetten profisafe

weil es dort eben keine aussensicherung, keinen kontrollierten zutritt, gibt
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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von usu792 » Mi 14. Sep 2016, 07:44

Wenn man sich das so durchliest, ist es wohl besser die Büchsenmacher führen Hausbesuche durch...ist wohl einfacher für alle :D

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von oJo » Mi 14. Sep 2016, 07:46

usu792 hat geschrieben:Wenn man sich das so durchliest, ist es wohl besser die Büchsenmacher führen Hausbesuche durch...ist wohl einfacher für alle :D


Und die Fräse nimmt er einfach mit :mrgreen:

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Re: Waffenteile transportieren

Beitrag von Stickhead » Mi 14. Sep 2016, 08:54

Wie Ben schon richtig geschrieben hat, sind auch auf einzelne Waffenteile gem § 2 Abs 2 WaffG die Bestimmungen für Schusswaffen anzuwenden.

Du hast folgende Möglichkeiten, wobei die Verwahrung von Waffenteilen iSd § 2 Abs 2 WaffG im Auto jedenfalls keine darstellt:

Erste Möglichkeit: Du kannst mit der "Zustimmung des zu ihrer (gemeint: Liegenschaft -> Betriebsräume) Benützung Berechtigten (=Eigentümer -> Betriebsleitung?)" gem § 7 Abs 2 WaffG eine Schusswaffe, oder auch Teile davon an dir tragen - sprich: führen. Also zB den Verschluss und Lauf in der Jacke einstecken haben. Aber auch die ganze Gun geholstert tragen. Das ist bestimmt die einfachere Variante. Anzumerken ist aber, dass das nur in Wohn-, Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften möglich ist.

Zweite Möglichkeit: Einen kleinen Tresor anschaffen und ihn an einem sicheren Ort positionieren (zB Büro des Chefs - eben dort, wo der Zugang möglichst kontrolliert ist und vielleicht nur einige wenige Vertrauenspersonen Zutritt haben). Eine Schußwaffe ist gem § 3 II WaffV sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt. Ich denke mit den genannten Maßnahmen wäre dem Genüge getan.

§ 2 WaffG - https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 40647.html
§ 7 WaffG - https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 66044.html
§ 3 II WaffV - https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 42336.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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