Seite 2 von 3

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 12:57
von ebner33
Es war hier immer nur die Rede vom Versand zwischen Privatpersonen!
Das der gerwerbliche Versand hier verboten ist,ist ja allgemein bekannt.

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 13:00
von howa308
Die genaue Verpackung und Beschriftung nach ADR ist noch interessant.

Gesendet von meinem HTC 10 mit Tapatalk

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:25
von ebner33
Gerade folgende Antwort bekommen...wäre auch zu schön gewesen...[emoji52]



 

Die AGB der Post sind zurzeit in Überarbeitung.

 

Es sind nur mehr Transporte in „begrenzter Menge“ möglich.

 

Da Munition in „begrenzter Menge“ laut ADR nicht erlaubt ist, kann die Österreichische Post AG Ihre Sendung leider nicht annehmen.

 

Danke für Ihr Verständnis

 

Freundliche Grüße

 

Raphael Lindner

Gefahrgutservice Post AG

 

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:40
von bino71
Post Paket AGB 01.01.2017 verbietet keinen Munitionsversand privat - privat
Post EMS AGB (auch 2017) verbietet dezidiert Munitionsversand
Gefahrengut AGB ist von 2017, da wird nichts mehr geändert. Begrenzte Menge ist (siehe Eintrag von howa308 20kg)
Daher privat-privat kein Problem.

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 14:57
von panhandle
hi...

die wohl beste meldung der post ist wohl >>> Da Munition in „begrenzter Menge“ laut ADR nicht erlaubt ist, ...<<<<

aber ok... tztztz

g
w

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:02
von IT Guy
panhandle hat geschrieben:hi...

die wohl beste meldung der post ist wohl >>> Da Munition in „begrenzter Menge“ laut ADR nicht erlaubt ist, ...<<<<

aber ok... tztztz

g
w

https://de.wikipedia.org/wiki/Begrenzte_Menge

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 01:45
von panhandle
servus....

ja, was begrenzte menge bedeutet ist mir schon klar......

nur die oben erwähnte zeile das " begrenzte menge " lt adr nicht erlaubt ist" kam mir komisch vor.....
das liest sich nämlich so, als wenn dass adr die beförderung als solches nicht zulässt.

also meint die post, das auch die beförderung von " begrenzten mengen lt. adr " - also als gesamt definition - nicht möglich ist....... ok, soll so sein.

g
willi

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 30. Mär 2017, 12:51
von quildor82
Anbei die offizielle Aussage der Rechtsabteilung, wie bereits gesagt ist der Versand von Klasse 1 Verboten. (Stand gestern 15:00)


Sehr geehrter Herr XXXX

Ich denke ich habe die für Kunden missverständlichen Teile im Handbuch Gefahrgut gefunden.

1) Auf S. 16 des Handbuchs ist unter Punkt 3.2 angeführt unter welchen Bedingungen Stoffe und Güter in zum Postversand zugelassen sind.
Diese „nicht taxative“ Aufzählung beginnt mit Klasse 2 (somit fällt die Klasse 1 heraus )
2) Das Missverständnis beginnt auf Seite 26 des Handbuchs mit der Aufstellung über Verpackungsgrößen zu begrenzten Mengen/Verpackungseinheiten/Verpackungsgrößen. Diese Mengenangaben beginnen leider mit Produkten der Klasse 1, die aber definitiv vom Postversand ausgeschlossen sind. (natürlich können zugelassene Firmen Explosivstoffe befördern, aber eben nur in den angegebenen Verpackungseinheiten und Größen unter Einhaltung aller dafür vorgesehenen Bedingungen/Auflagen/Genehmigungen)
3) Ab Seite 115 sind Gefahrgutstoffe angeführt und die zugehörigen Maßnahmen im Fall einer Gefährdung oder eines Unfalls. Auch hier ist ersichtlich, dass eben alle Explosivstoffe (auch Produkte) vom Postversand ausgeschlossen sind.


Meines Erachtens spielt es daher auch keine Rolle, ob die Sendungen B2B, B2C oder C2C oder…. sind.


XXXXX XXXXX
Österreichische Post AG
Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Mitarbeiter Compliance

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 30. Mär 2017, 21:51
von GSchoenbauer
Am besten wäre, hier auch noch die Rechtsabteilung des BMI, des BMLV und der Verkehrsministeriums einzuschalten. Höchster Zeit, denen allen klarzumachen, daß dringender Handlungsbedarf besteht und der Versand nur mehr unters strengsten Auflagen stattfinden darf. Gebührenplichtig, versteht sich.

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Do 30. Mär 2017, 22:09
von sauersigi
Man kann wirklich alles zu Tode diskutieren!
Solange Fragen stellen bis mal wer auf die Idee kommen könnte die bisherigen Möglichkeiten für Private ebenfalls zu verbieten.....
Danke schonmal. Wenns blöd kommt muss jeder persönlich beim Beschussamt antanzen und seine Laborierungen abgeben zum Testen.
Grandiose Leistung!

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 07:16
von cas81
Ihr seids schon ein lustiger Haufen. NIE kann man's euch recht machen. Zwischen "vorauseilendem Gehorsam" und "zu auffällig, zu viel" liegt bei euch anscheinend wirklich nur

1) die Tageslaune
2) die persönlichen Interessen an der Sache
3) die Herkunft des Postings, also wer's verfasst hat.

Immer gscheiter sein als die Anderen und besonders wichtig: Immer erst etwas dagegen sagen, wenn's schon zu spät ist. Sonst gibt's ja keinen Grund die Anderen als deppert hinzustellen ;-)

Man darf also keine Fragen mehr an die Post stellen, wenn's um Waffen & Co geht. Lieber soll man sich auf die Hobbyjuristen (ausser emanuel) in diesem Forum verlassen. Und da weiss es natürlich jeder besser als der Andere. Und wehe, dann passiert was. Aber wehe, man versteckt sich als LWB.

Bei eurer Doppelmoral müsste ein jeder Spiegel bersten! Warum versucht ihr nicht mal Folgendes:

1) normal mit den Leuten reden und von eurem klugscheissenden, viel zu hohen Ross steigen
2) die Themen mal objektiv, abseits eures egoistischen Interesses betrachten
3) das alles noch bevor es eurer Meinung nach zu spät ist
4) einfach mal keinen Schuldigen für dies und das suchen um den Tag zu überstehen

Schönen Tag, liebe geifernde Meute da oben!

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 08:24
von Krauzi_M
cas81 hat geschrieben:Ihr seids schon ein lustiger Haufen. NIE kann man's euch recht machen. Zwischen "vorauseilendem Gehorsam" und "zu auffällig, zu viel" liegt bei euch anscheinend wirklich nur

1) die Tageslaune
2) die persönlichen Interessen an der Sache
3) die Herkunft des Postings, also wer's verfasst hat.

Immer gscheiter sein als die Anderen und besonders wichtig: Immer erst etwas dagegen sagen, wenn's schon zu spät ist. Sonst gibt's ja keinen Grund die Anderen als deppert hinzustellen ;-)

Man darf also keine Fragen mehr an die Post stellen, wenn's um Waffen & Co geht. Lieber soll man sich auf die Hobbyjuristen (ausser emanuel) in diesem Forum verlassen. Und da weiss es natürlich jeder besser als der Andere. Und wehe, dann passiert was. Aber wehe, man versteckt sich als LWB.

Bei eurer Doppelmoral müsste ein jeder Spiegel bersten! Warum versucht ihr nicht mal Folgendes:

1) normal mit den Leuten reden und von eurem klugscheissenden, viel zu hohen Ross steigen
2) die Themen mal objektiv, abseits eures egoistischen Interesses betrachten
3) das alles noch bevor es eurer Meinung nach zu spät ist
4) einfach mal keinen Schuldigen für dies und das suchen um den Tag zu überstehen

Schönen Tag, liebe geifernde Meute da oben!

Gesendet von meinem LG-K500n mit Tapatalk


Popcorn und Bier stehen bereit.... :D
Großes Freitagskino....

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 08:41
von oJo
Man sollte ja nie vergessen, dass es mehrere Leute auf der Welt gibt und nur weil beide LWBer sind nicht die selbe Person darstellen. Wenn also einer meint man soll nicht zu viel Lärm machen und der andere man darf sich nicht verstecken, haben nicht plötzlich alle eine Doppelmoral ;)

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 09:09
von gewo
cas81 hat geschrieben:Ihr seids schon ein lustiger Haufen. NIE kann man's euch recht machen. Zwischen "vorauseilendem Gehorsam" und "zu auffällig, zu viel" liegt bei euch anscheinend wirklich nur
...


du hast vollinhaltlich recht
aber wie willst du es denn loesen?
ich bin da selbst ein wenig ratlos

Re: Frage zu Munitionsversand

Verfasst: Fr 31. Mär 2017, 09:51
von Incite
gewo hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Ihr seids schon ein lustiger Haufen. NIE kann man's euch recht machen. Zwischen "vorauseilendem Gehorsam" und "zu auffällig, zu viel" liegt bei euch anscheinend wirklich nur
...


du hast vollinhaltlich recht
aber wie willst du es denn loesen?
ich bin da selbst ein wenig ratlos


Da ich gerade den Gewo lese... ein weiser Mann sagte mir mal den Spruch: "gehe niemals zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wurdest".

Paradebeispiel: halbseichte Einstufungsanträge. Ähm bitte derf i des Chiappa in 50 Beo Wulf oder wie des haßt haum? Unterlogn hob i kane, i schreib den Auntrog auf an Kaaszettl und bitte göns seins so liab.

"abgelehnt" und selbstverständlich werden dann keine Rechtsmittel ergriffen "des kost jo a Göd" und die A Listn wird länger.