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Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mo 9. Jan 2017, 20:24
von gewo
JPS1 hat geschrieben:Da §50 Gewo nicht von SCHUSSwaffen spricht fallen auch andere Waffen iSd WaffG drunter.

aber wenns dir ein händler schickt, ist das sein problem. Er verstößt gegen die GewO, du, als Kunde, verstößt gegen gar nichts. Ist ja kein "empfangsverbot" oder "versandverbot", nur ein Verbot des VersandHANDELS.



jessas!

ein posting mit sovielen "verstoss" "gesetz" und "verbot" drinnen, und mein nickname ueberall zwischen drinnen ...

:roll:

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Di 10. Jan 2017, 07:25
von spareribs
Am besten bestellen in der Slowakei, meine CZ P-07 Duty war trotz Versandkosten billiger sls in Ö . Und die versenden ohne Probleme....

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 11:41
von User17
Und wer kontrolliert da eigentlich bei Sendungen aus EU Staaten oder dem Inland? Die Post oder der Zoll oder sonst irgendjemand?

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Di 17. Jan 2017, 12:53
von spareribs
KEINER.....innerhalb der EU gibts keine Zollkontrolle...
Allerdings werden Pakete die per Flugzeug reisen überprüft...
Weiss ich todsicher, weil ich mal eine Deko in die EU nach Griechenland versendet habe....und dann zur Flughafenpolizei durfte....zur Einvernahme .... :o
Ist aber nicht strafbar gewesen, nur die Durchleuchter glaubten, es wäre eine scharfe Waffe....
Gut, blöd von mir, allerdings wusste ich nicht, das die Ö-Post Pakete bei einem sehr günstigen Tarif damals, per Luftfracht sendet.
Wie jeder weiss, ist Luftfracht die teuerste Möglichkeit.

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 08:25
von User17
Zur Info falls jemand mit ähnlichen fragen diesen thread findet: der versand von Klappmesser ist laut Einem Bekannten österreichischen Messerhändler kein Problem, lediglich ein Altersnachweis muss für manche Artikel im Vorhinein gebracht werden(Springmesser waren es glaube ich). beim Postboten muss der Ausweis nicht extra noch vorgelegt werden. Somit fällt der Versand scheinbar nicht unter par. 50 abs 2 gewo.

Vom Kauf einer CO zwei Pistole habe ich abgesehen, mein Interesse daran ging irgendwie verloren.

Gruß

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 09:02
von oJo
Die Antworten heir sind ja unglaublich komplex, dabei ist der Sachverhalt simpler denn je. Solange du zum Besitz/Erwerb der Waffen berechtigt bist (also 18 oder WBK für 'echte') kannst du sie dir von jedem schicken lassen, ganz unabhängig ob er gewerblich oder privat arbeitet. Es gibt keine Einkaufsbeschränkung.
Der Verkäufer muss sich um die Gewerbeordnung, Versandbestimmungen des Transportunternehmens etc. kümmern. Du kannst auch ganz problemlos Waffen aus z.B. Deutschland bestellen. Beim Kauf aus dem Ausland musst man nur aufpassen ob die Waffen bei uns nicht generell verboten sind.

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 11:09
von gewo
oJo hat geschrieben:Die Antworten heir sind ja unglaublich komplex, dabei ist der Sachverhalt simpler denn je. Solange du zum Besitz/Erwerb der Waffen berechtigt bist (also 18 oder WBK für 'echte') kannst du sie dir von jedem schicken lassen, ganz unabhängig ob er gewerblich oder privat arbeitet. Es gibt keine Einkaufsbeschränkung.
Der Verkäufer muss sich um die Gewerbeordnung, Versandbestimmungen des Transportunternehmens etc. kümmern.


das ist hakt so auch nicht ganz richtig

ich kenne fast keine geschaeftsbedingungen bei der das riskiko des versandes nicht auf den auftraggeber (kaeufer) faellt

von da her ist die wahl der versandmoeglichkeit zb durchaus auch das thema des kaeufers

dass man dir als kunde aber keinen strick draus drehen kann wenn ein handler dir illegal waffen am versandweg zuschickt stimmt natuerlich, das ist fuer dich als kunde kein problem ....

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 11:41
von oJo
gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Die Antworten heir sind ja unglaublich komplex, dabei ist der Sachverhalt simpler denn je. Solange du zum Besitz/Erwerb der Waffen berechtigt bist (also 18 oder WBK für 'echte') kannst du sie dir von jedem schicken lassen, ganz unabhängig ob er gewerblich oder privat arbeitet. Es gibt keine Einkaufsbeschränkung.
Der Verkäufer muss sich um die Gewerbeordnung, Versandbestimmungen des Transportunternehmens etc. kümmern.


das ist hakt so auch nicht ganz richtig

ich kenne fast keine geschaeftsbedingungen bei der das riskiko des versandes nicht auf den auftraggeber (kaeufer) faellt

von da her ist die wahl der versandmoeglichkeit zb durchaus auch das thema des kaeufers

dass man dir als kunde aber keinen strick draus drehen kann wenn ein handler dir illegal waffen am versandweg zuschickt stimmt natuerlich, das ist fuer dich als kunde kein problem ....

Das Risiko ist zwar deines, aber nicht die Einhaltung der AGB eines Versandunternehmens.

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 11:53
von martin_mk4
Hab erst gestern ein Packerl mit Kat. B Inhalt bekommen. Kein Problem gewesen innerhalb Österreich.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: Versand von

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 11:59
von Irwin J. Finster
martin_mk4 hat geschrieben:Hab erst gestern ein Packerl mit Kat. B Inhalt bekommen. Kein Problem gewesen innerhalb Österreich.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Von Privat? Dann ist es sowieso kein Problem. Von einem Gewerbetreibenden? Wenn das Geschäft im Laden abgeschlossen wurde und das Teil dir warum auch immer später zugeschickt wurde auch nicht...

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 12:17
von gewo
oJo hat geschrieben:Das Risiko ist zwar deines, aber nicht die Einhaltung der AGB eines Versandunternehmens.


auch wenn das establisment in einem anderen forum das geradezu gebetmuehnartig immer wieder wiederholt ..... es stimmt nicht

es geht mit nichten um einen verstoss gegen die AGB

es geht darum dass der transporteur die annahme von waffen zum transport ablehnt weil
- er weiss dass er nicht sorgsam genug auf deine waffe aufpassen kann, und
- er bei bestimmten routenverlaeufen mit der ware ueber deutsches gebiete faehrt (deutsches eck) und das verbringen von waffen ohne papiere selbstverstandlich auch dann verboten ist wenn der LKW eine stunde spaeter wieder nach oesterreich zurueckkommt

wenn du heute waffen mit einem transporteur versendest der in seinen AGBs stehen hat er transportierte keine waffen, dann hast du nix anderes getan als jemanden eine waffe in die hand zu druecken der dir bei der uebergabe gleich direkt ins gesicht sagt : " du, damit eins gleich mal klar ist, aufpassen kann ich nicht drauf, wenns weg ist ist es weg ...."

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 12:25
von Grazer
gewo hat geschrieben:[..]ich kenne fast keine geschaeftsbedingungen bei der das riskiko des versandes nicht auf den auftraggeber (kaeufer) faellt

von da her ist die wahl der versandmoeglichkeit zb durchaus auch das thema des kaeufers[..]


Ich denke das ist so auch nicht ganz korrekt oder nur bei B2B-Geschäften. AGBs haben nur Gewerbetreibende, im B2C kann das Versandrisiko durch AGBs nicht generell ausgeschlossen werden (KSchG). Von Privat an Privat ist es Verhandlungssache, bei versichertem Versand müsste der Versender ggf. eine Nachforschung starten und bekäme im Falle des Falles auch die Entschädigung. Demnach läge auch hier das Risiko beim Versender.

Re: Versand von

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 12:38
von 75th
Irwin J. Finster hat geschrieben:
martin_mk4 hat geschrieben:Hab erst gestern ein Packerl mit Kat. B Inhalt bekommen. Kein Problem gewesen innerhalb Österreich.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Von Privat? Dann ist es sowieso kein Problem. Von einem Gewerbetreibenden? Wenn das Geschäft im Laden abgeschlossen wurde und das Teil dir warum auch immer später zugeschickt wurde auch nicht...


Solange das Paket ankommt ist es nie ein Problem.

Problematisch wird es wenn - aus welchen Gründen auch immer (Beschädigung,...) - das Paket geöffnet wird oder wenn es nicht ankommt. Dann hat zumindest der der die Waffe im ZWR eingetragen hat ein riesen Problem.

Aber wenn alles gut geht - wo kein Kläger dort kein Richter.

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 12:43
von oJo
gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:Das Risiko ist zwar deines, aber nicht die Einhaltung der AGB eines Versandunternehmens.


auch wenn das establisment in einem anderen forum das geradezu gebetmuehnartig immer wieder wiederholt ..... es stimmt nicht

es geht mit nichten um einen verstoss gegen die AGB

es geht darum dass der transporteur die annahme von waffen zum transport ablehnt weil
- er weiss dass er nicht sorgsam genug auf deine waffe aufpassen kann, und
- er bei bestimmten routenverlaeufen mit der ware ueber deutsches gebiete faehrt (deutsches eck) und das verbringen von waffen ohne papiere selbstverstandlich auch dann verboten ist wenn der LKW eine stunde spaeter wieder nach oesterreich zurueckkommt

wenn du heute waffen mit einem transporteur versendest der in seinen AGBs stehen hat er transportierte keine waffen, dann hast du nix anderes getan als jemanden eine waffe in die hand zu druecken der dir bei der uebergabe gleich direkt ins gesicht sagt : " du, damit eins gleich mal klar ist, aufpassen kann ich nicht drauf, wenns weg ist ist es weg ...."

Alles Probleme des Absenders, legale Schwierigkeiten bekommt der Empfänger nie. Natürlich könnte unter extrem schlechten Umständen der Verlust zu deinen Lasten gehen, allerdings ist das bei B2C auch nicht Möglich.
Meine Aussage ist im großen und ganzen das es dem Threadersteller als Empfänger relativ egal sein kann, weil solange die Waffe für ihn legal ist kann er sie sich von jedem schicken lassen ohne Probleme - der Absender ist für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

Re: Versand von "Waffen"

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 14:29
von gewo
gesetzeslage ist in oesterreich die selbe

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html