guckst du seite 8Christopg hat geschrieben:Stimmt natürlich. Mein Fehler!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 191391.pdf
scheint so als ob die ganzen kaliber eh von dort abgeschrieben worden waeren ....
guckst du seite 8Christopg hat geschrieben:Stimmt natürlich. Mein Fehler!
Beamten gehen nicht in Pension, sondern in den Ruhestand ("außer Dienst"). Sind bleiben im Normalfall bis zum Ableben Beamte (mit allen Vor- und Nachteilen, z.B. Indienststellung im Bedarfsfall). Solange die Einschränkung sicht nicht auf den aktiven Dienst bezieht, müsste folglich der WP weiter gültig sein.686er hat geschrieben:So wie Coolhand1980 schreibt, bliebe dem pensionierten Beamten jedoch der WP erhalten, sofern wirklich KEINE Beschränkung auf die Dauer der Tätigkeit eingetragen wird.
Wäre toll für die betroffene Personengruppe.
Gruß 686er
jopPromo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.
Nach der Info geh ich stark davon aus, dass die Bewerbungen in die Höhe schnellen werden xDgewo hat geschrieben:jopPromo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren
Gibts das irgendwo schwarz auf weiß?BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.
jaemanuel2408 hat geschrieben:Nach der Info geh ich stark davon aus, dass die Bewerbungen in die Höhe schnellen werden xDgewo hat geschrieben:jopPromo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren
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Dass in unserem Land die Bestimmungen bezüglich Waffen nicht immer was mit Logik zu tun haben müssen ist bekannt und ich möchte natürlich auch nichts ausschließen, aber das halte ich doch ziemlich sicher für unwahrscheinlich.gewo hat geschrieben:jopPromo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren
wird sich rausstellengunlove hat geschrieben: Wahrscheinlicher ist, dass die Polizeischüler "das Ding" erst nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung bekommen.
Wenn ein Zivildiener Verteidigungsminister werden kann, dann kannst du locker Brigadier werdengewo hat geschrieben:ja
waere auch was fuer mich
aber ich glaub in meinem alter nehmens mich nimmer ...
kann man ned irgendwie in akzeptabler sold- und hierarchiehoehe quereinsteigen
als brigadier oder so?
in der politik gehts doch auch ....
Heißt im Umkehrschluss sogar, dass Bedienstete eines Gemeindewachkörpers einen Waffenpass bekommen ....(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
1. Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei,
2. Angehörige der Gemeindewachkörper,
3. Angehörige des rechtskundigen Dienstes bei Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind, und
4. sonstige Angehörige der Landespolizeidirektionen und des Bundesministeriums für Inneres, wenn diese Organe die Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizeigrundausbildung) absolviert haben und zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind.
ja polizeischueler bekommen auchLTE hat geschrieben:@ Gewo, ein spezi von mir wird heuer 40 und macht gerade die Polizeischule in OÖ i dacht au das mit 35 schluss is,,, wie hat da opa immer gsagt, denkn hast nix wissn... Aber ja wäre interresant ob ein Polizeischüler au den WP kriegt![]()
Der Witz is ja, alles is möglich