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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Mi 22. Feb 2017, 22:47
von gewo
Christopg hat geschrieben:Stimmt natürlich. Mein Fehler!


guckst du seite 8
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 191391.pdf

scheint so als ob die ganzen kaliber eh von dort abgeschrieben worden waeren ....

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Mi 22. Feb 2017, 22:57
von Christopg
Sehr interessant
Danke!

Re: RE: Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 12:50
von Robiwan
686er hat geschrieben:So wie Coolhand1980 schreibt, bliebe dem pensionierten Beamten jedoch der WP erhalten, sofern wirklich KEINE Beschränkung auf die Dauer der Tätigkeit eingetragen wird.

Wäre toll für die betroffene Personengruppe.

Gruß 686er

Beamten gehen nicht in Pension, sondern in den Ruhestand ("außer Dienst"). Sind bleiben im Normalfall bis zum Ableben Beamte (mit allen Vor- und Nachteilen, z.B. Indienststellung im Bedarfsfall). Solange die Einschränkung sicht nicht auf den aktiven Dienst bezieht, müsste folglich der WP weiter gültig sein.

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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 19:55
von Promo
BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 21:36
von gewo
Promo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.


jop
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 21:54
von emanuel2408
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.


jop
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren


Nach der Info geh ich stark davon aus, dass die Bewerbungen in die Höhe schnellen werden xD


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Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 22:02
von Octopus
BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.


Gibts das irgendwo schwarz auf weiß?

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Do 23. Feb 2017, 23:12
von gewo
emanuel2408 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.


jop
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren


Nach der Info geh ich stark davon aus, dass die Bewerbungen in die Höhe schnellen werden xD


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ja
waere auch was fuer mich
aber ich glaub in meinem alter nehmens mich nimmer ...

kann man ned irgendwie in akzeptabler sold- und hierarchiehoehe quereinsteigen
als brigadier oder so?

in der politik gehts doch auch ....

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 06:11
von gunlove
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:BMI führt dazu explizit aus, dass nach dem neuen Absatz ausgestellte Waffenpässe auch dann noch Gültigkeit haben, wenn die betreffende Person KEIN Exekutivbeamter ist. Also nicht nur Pension, sondern auch wenn man den Beruf wechselt.


jop
und polizeischueler kriegen dem vernehmen nach das ding ab dem ersten tag
ohne einschraenkungsvermerk
auch wenn sie ein paar monate spaeter wieder aufhoeren

Dass in unserem Land die Bestimmungen bezüglich Waffen nicht immer was mit Logik zu tun haben müssen ist bekannt und ich möchte natürlich auch nichts ausschließen, aber das halte ich doch ziemlich sicher für unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, dass die Polizeischüler "das Ding" erst nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung bekommen.

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 09:13
von gewo
gunlove hat geschrieben:Wahrscheinlicher ist, dass die Polizeischüler "das Ding" erst nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung bekommen.


wird sich rausstellen

aber zu der zeit als noch "ganz normal" fuer exekutivebeamte waffenpaesse ausgestellt wurden haben ebenso polizeischueler ganz nornal welche bekommen

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 09:41
von yoda
gewo hat geschrieben:ja
waere auch was fuer mich
aber ich glaub in meinem alter nehmens mich nimmer ...

kann man ned irgendwie in akzeptabler sold- und hierarchiehoehe quereinsteigen
als brigadier oder so?

in der politik gehts doch auch ....
Wenn ein Zivildiener Verteidigungsminister werden kann, dann kannst du locker Brigadier werden :D

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Fr 24. Feb 2017, 11:38
von Promo
Ein Polizeischüler ist ein "Exekutivbediensteter in Polizeigrundausbildung" und entspricht damit einer Sonderform des Exekutivbediensteten. Ein Exekutivbediensteter ist automatisch auch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes und kann daher unter Bezug auf § 22 Abs. 2 Z. 2 WaffG1996 einen Waffenpass beantragen.
Ergänzend: diese Ziffer referenziert auch auf § 5 Abs. 2 SPG, welcher wie folgt die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes anführt:
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind
1. Angehörige des Wachkörpers Bundespolizei,
2. Angehörige der Gemeindewachkörper,
3. Angehörige des rechtskundigen Dienstes bei Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind, und
4. sonstige Angehörige der Landespolizeidirektionen und des Bundesministeriums für Inneres, wenn diese Organe die Grundausbildung für den Exekutivdienst (Polizeigrundausbildung) absolviert haben und zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind.

Heißt im Umkehrschluss sogar, dass Bedienstete eines Gemeindewachkörpers einen Waffenpass bekommen ....

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 15:58
von Bourne
Hat schon jemand in Erfahrung gebracht, ob Polizeischüler auch einen WP bekommen?

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 16:15
von LTE
@ Gewo, ein spezi von mir wird heuer 40 und macht gerade die Polizeischule in OÖ i dacht au das mit 35 schluss is,,, wie hat da opa immer gsagt, denkn hast nix wissn... Aber ja wäre interresant ob ein Polizeischüler au den WP kriegt :)

Der Witz is ja, alles is möglich

Re: Waffenpass für Polizeibeamte, Kaliberbeschränkung

Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 17:57
von gewo
LTE hat geschrieben:@ Gewo, ein spezi von mir wird heuer 40 und macht gerade die Polizeischule in OÖ i dacht au das mit 35 schluss is,,, wie hat da opa immer gsagt, denkn hast nix wissn... Aber ja wäre interresant ob ein Polizeischüler au den WP kriegt :)

Der Witz is ja, alles is möglich


ja polizeischueler bekommen auch

frueher ab dem ersten tag

da hams aber was geaendert
ich glaub nach dem ersten abschnitt oder erste pruefung oder sobald sie halt mitgehen draussen oder so