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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 09:20
von Jo_Kux
woolf hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:Die Frage der 5 Jahre wäre ja ob die Erstvergabe der WBk auch schon als Festsetzung gilt (wohl ja aber mit Ermessensspielraum)

Ja, gilt ab der Erstausstellung. Also nach 5 Jahren die erste Erweiterung auf 4, nach weiteren 5 Jahren dann auf 5. Geht ohne Listen mit dem neuen § 23 (2b).
Alternativ mit Listen (wie bisher) geht aber natürlich trotzdem, auch auf mehr Stück und nach geringerer Zeit.

Ich finds echt schade, dass hier einfach Gesetze zitiert werden (natürlich in guter Absicht) wo aber bereits am Tisch liegt, dass das einfach nicht stimmt. Wir haben hier Threads wo sich User Beschwerden, dass eine 23 (2b) Erweiterung, so wie sie im Gesetzestext steht, NICHT mehr möglich sind.

P.S.: eigentlich völlig absurd was ich hier schreibe, es gibt Gesetze, die von den Behörden einfach nicht umgesetzt werden, weil sie es nicht wollen ... :tipphead:

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 11:12
von emanuel2408
Jo_Kux hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:
Burgenlandy hat geschrieben:Die Frage der 5 Jahre wäre ja ob die Erstvergabe der WBk auch schon als Festsetzung gilt (wohl ja aber mit Ermessensspielraum)

Ja, gilt ab der Erstausstellung. Also nach 5 Jahren die erste Erweiterung auf 4, nach weiteren 5 Jahren dann auf 5. Geht ohne Listen mit dem neuen § 23 (2b).
Alternativ mit Listen (wie bisher) geht aber natürlich trotzdem, auch auf mehr Stück und nach geringerer Zeit.

Ich finds echt schade, dass hier einfach Gesetze zitiert werden (natürlich in guter Absicht) wo aber bereits am Tisch liegt, dass das einfach nicht stimmt. Wir haben hier Threads wo sich User Beschwerden, dass eine 23 (2b) Erweiterung, so wie sie im Gesetzestext steht, NICHT mehr möglich sind.

P.S.: eigentlich völlig absurd was ich hier schreibe, es gibt Gesetze, die von den Behörden einfach nicht umgesetzt werden, weil sie es nicht wollen ... :tipphead:


Ich geh mal davon aus du meinst nach 23 Abs 2, sonst macht deine Aussage keinen Sinn...

Und selbst wenn die Behörde teilweise eine Erweiterung nach Abs 2 ablehnt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht trotzdem möglich ist. Die Behörde entscheidet in erster (inzwischen auch letzter Instanz), aber dagegen gibt es noch immer die Beschwerde an das zuständige VwG.




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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 13:19
von Jo_Kux
emanuel2408 hat geschrieben:Ich geh mal davon aus du meinst nach 23 Abs 2, sonst macht deine Aussage keinen Sinn...

Nein, ich spreche von §23 (2b)..
viewtopic.php?f=20&t=32938

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 15:31
von emanuel2408
Jo_Kux hat geschrieben:
emanuel2408 hat geschrieben:Ich geh mal davon aus du meinst nach 23 Abs 2, sonst macht deine Aussage keinen Sinn...

Nein, ich spreche von §23 (2b)..
viewtopic.php?f=20&t=32938


Versteh auf was du hinaus willst, schlussendlich..

Trotzdem hat der 23 Abs 2b eine Verbesserung dahingehend gebracht, als dass der Behörde die Ermessensausübung genommen wurde, Es ist auszustellen bei Vorliegen der Voraussetzungen.

23 Abs 2 räumt Ermessen ein, Behörde kann ausstellen. Diese Ermessensausübung muss freilich im Sinne des Gesetzes sein und da gibt es, sagen wir mal Divergenzen.

Die Geschichte beim 2b ist ganz einfach, dass man Sportschütze sein muss um davon Gebrauch machen zu können und die Beweislast liegt beim Antragsteller, die Beweiswürdigung (welche schlüssig und in sich widerspruchsfrei sein muss) wiederum bei der Behörde.

Wie du beweist, dass du Sportschütze bist, ist eine andere. Diesbezüglich einfach die Judikatur des VwGH mal ansehen.

Ich kann nachvollziehen, dass die Behörde zB jemanden, der seit ner Woche Mitglied in einem Schützenverein ist und an keinen Bewerben teilnimmt, nicht als Sportschützen ansieht.

23 Abs 2b ist aber nun mal für eben diese Gruppe geschaffen worden und nicht für den Schützen, der 2-3 Mal im Jahr auf den Schießstand geht.

Klar kann jetzt diskutiert werden wann wer Sportschütze ist oder eben nicht, bringt aber bezüglich der Thematik nichts, das entscheidet eben die Behörde und in eventu (bei Rechtsmitteln) die Gerichte.




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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 02:47
von Klagenfurter44
hmg382 hat geschrieben:@Klagenfurter44: Worauf basiert dein Wissen? 2 Vereinskameraden mit Empfehlungsschreiben vom Club haben innerhalb von weniger als einem Jahr von 2 auf 10 erweitert...

Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk


Bei uns in Kärnten ist das leider nicht möglich haben hier mit den erweiterungen die grössten probleme.
Mein wissen besteht daraus das ich diese info persönlich beim vorsprechen auf der behörde vor 3 wochen gesagt bekommen habe
Ich habe 10 Plätze auf meiner Karte aber nur 8 waffen,wollte auf 12 plätze erweitern,der auf der behörde sagte mir das ich zuerst die 10 plätze voll machen muss damit ich wieder erweitern kann,und da die letzte erweiterung erst 3 jahre zurückliegt müsste ich noch 2 jahre warten.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 03:18
von Klagenfurter44
Kapselpracker hat geschrieben:
Klagenfurter44 hat geschrieben:....
Liebe/r BURGENLANDY das wird nicht gehen mein lieber.....mann bekommt nur 2 Plätze auf der WBK und nach 5 jahren kannst wieder um 2 Plätze erweitern.....

Sag das mal den Leuten die nach einem Jahr eine Erweiterung von 2 auf 5 Plätze beantragt haben und auch bekommen haben. 8-)


Anscheinend kennst dich du da sehr gut aus und da hätte ich noch eine andere frage.
Arbeite schon jahrelang im Sicherheitsdienst und will mich bei einer anderen Firma Bewerben (werttransporte,personenschutz usw)
Problem liegt darin das mann schon bei der Bewerbung einen Waffenpass vorlegen muss damit man überhaupt zum Vorstellungsgespräch kommt.(steht schon in den Stellenanzeigen...Bewerbung nur mit WP)
Die Firmen was Mittarbeiter mit Waffenpass suchen sind nicht bereit ein Schreiben auszustellen,das man aufgenommen wird wenn man einen WP vorlegt (wäre sicher leichter einen bei der Behörde zu bekommen)
Immerhin wollen die ja gleich einen einstellen und nicht monatelang warten bis man den bekommt.
Meine derzeitige Firma stellt solche schreiben auch nicht an die Mittarbeiter aus.
Problem liegt darin das so ein Ansuchen auf einen WP monate dauern kann.
Und wie ist das jetzt,besitze seit 21 Jahren eine WBK wenn man jetzt einen WP ansuchen will,muss man da auch ein psychologisches gutachten bringen oder nicht??
Mich kotzt die ganze Bürokratie schon mächtig an,denn nach Auskunft der Behörde wird an Privatpersonen seit 2 Jahren kein WP mehr ausgestellt.
Klagenfurt sagt nein...Villach sagt vielleicht unter umständen.....Wolfsberg auf keinen fall......da soll sich jemand auskennen.
bin in 2 Wochen eh wieder in Kärnten da werd ich dann nochmal auf der BH nachfragen.
Denn es kann doch nicht sein wenn man sich Beruflich verändern bzw verbessern will das einen solche Steine in den weg gelegt werden

Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 08:14
von emanuel2408
Klagenfurter44 hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:@Klagenfurter44: Worauf basiert dein Wissen? 2 Vereinskameraden mit Empfehlungsschreiben vom Club haben innerhalb von weniger als einem Jahr von 2 auf 10 erweitert...

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Bei uns in Kärnten ist das leider nicht möglich haben hier mit den erweiterungen die grössten probleme.
Mein wissen besteht daraus das ich diese info persönlich beim vorsprechen auf der behörde vor 3 wochen gesagt bekommen habe
Ich habe 10 Plätze auf meiner Karte aber nur 8 waffen,wollte auf 12 plätze erweitern,der auf der behörde sagte mir das ich zuerst die 10 plätze voll machen muss damit ich wieder erweitern kann,und da die letzte erweiterung erst 3 jahre zurückliegt müsste ich noch 2 jahre warten.


In deinem Fall wäre das eine Erweiterung nach 23 Abs 2. Abs 2b scheidet aufgrund der Anzahl eh aus.

Dass die Erweiterung nicht durchging is aber nachvollziehbar. Wie willst zwei weitere Plätze rechtfertigen wenn noch zwei Plätze frei sind?.... Das geht nicht.

Die "Wartefrist" is Blödsinn, aber auch in Kärnten gibt es ein Landesverwaltungsgericht ;-) Wobei in deinem Fall ne Beschwerde sicher abgelehnt worden wäre aufgrund der freien Plätze.

P.S. Die Informationen der Behörde müssen auch nicht stimmen, als ob die alle Waffenrechtsexperten sind.... xD



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Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 09:39
von oJo
Die Werttransportfirma sucht halt jemanden für schnellen EIsnatz und lehnt es daher ab sich um die Verwaltung zu kümmern. Bewerben kannst du dich trotzdem und hoffen dass sie dir vielleicht bei schneller Abarbeitung trotzdem was bieten. Aber ich finde das absolut verständlich. Musst dir halt ein Werttransportunternehmen suchen, das längerfristig einstellt, die machen dann mit dir auch den Antrag auf WP während du eingeschult wirst.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 10:19
von gewo
soweit mir bekannt reicht werttransport schon seit laengerem nicht mehr fuer den WP aus

lediglich einsatz im personenschutz ist nach wie vor ein grund wenn er vom dienstgeber bestaetigt wird

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 11:02
von Klagenfurter44
gewo hat geschrieben:soweit mir bekannt reicht werttransport schon seit laengerem nicht mehr fuer den WP aus

lediglich einsatz im personenschutz ist nach wie vor ein grund wenn er vom dienstgeber bestaetigt wird


Darin liegt ja das Problem das man schon bei der Bewerbung einen WP vorlegen muss.
Hast keinen WP kommt es schon gar nicht zum Bewerbungsgespräch,daran scheitert es ja.

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 13:34
von oJo
gewo hat geschrieben:soweit mir bekannt reicht werttransport schon seit laengerem nicht mehr fuer den WP aus

lediglich einsatz im personenschutz ist nach wie vor ein grund wenn er vom dienstgeber bestaetigt wird

Echt? Wie soll das dann gehen, ich meine die Banken verlangen alle bewaffneten Werttransport, und macht ja auch wenig Sinn nen Panzerwagen ohne Bewaffnung rumgondeln zu lassen. Oder gehts da jetzt nur um Wien?

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 14:55
von gewo
oJo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:soweit mir bekannt reicht werttransport schon seit laengerem nicht mehr fuer den WP aus

lediglich einsatz im personenschutz ist nach wie vor ein grund wenn er vom dienstgeber bestaetigt wird

Echt? Wie soll das dann gehen, ich meine die Banken verlangen alle bewaffneten Werttransport, und macht ja auch wenig Sinn nen Panzerwagen ohne Bewaffnung rumgondeln zu lassen. Oder gehts da jetzt nur um Wien?


ich kenne eine menge banken die ausdruecklich nur UNbewaffnete security verlangen ... wohl aus haftungsgruenden ... ist aber ned mein revier .. kenn mich ned aus

Re: Fragen zum WBK-Antrag

Verfasst: Do 9. Mär 2017, 16:22
von oJo
gewo hat geschrieben:
oJo hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:soweit mir bekannt reicht werttransport schon seit laengerem nicht mehr fuer den WP aus

lediglich einsatz im personenschutz ist nach wie vor ein grund wenn er vom dienstgeber bestaetigt wird

Echt? Wie soll das dann gehen, ich meine die Banken verlangen alle bewaffneten Werttransport, und macht ja auch wenig Sinn nen Panzerwagen ohne Bewaffnung rumgondeln zu lassen. Oder gehts da jetzt nur um Wien?


ich kenne eine menge banken die ausdruecklich nur UNbewaffnete security verlangen ... wohl aus haftungsgruenden ... ist aber ned mein revier .. kenn mich ned aus

Also Loomis stellt meines wissens immernoch bewaffnet ein, und selbst die Hofer-Kassa wird hier bewaffnet abgeholt. Ich glaub aber das der alleine fährt.