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Re: Salutwaffe einführen und umbauen
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:38
von GSchoenbauer
gelöscht ... doppelpost
Re: Salutwaffe einführen und umbauen
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:40
von rhodium
Er kann ja auch eine Waffe in Ö privat kaufen ... also z.B. einen Nagant vorauszahlen und mit Termin abholen. Ein Kauf beim Händler ist ja nicht Pflicht.
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Re: Salutwaffe einführen und umbauen
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 21:43
von gewo
rhodium hat geschrieben:Er kann ja auch eine Waffe in Ö privat kaufen ... also z.B. einen Nagant vorauszahlen und mit Termin abholen. Ein Kauf beim Händler ist ja nicht Pflicht.
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ja eh
aber nicht aus DE auftragsverbringen lassen
denn glaub mir es gibt keinen verkaeufer in DE der eine waffe an einen in DE nicht berechtigten verkauft, nur weil der die waffe im ausland uebernimmt und dort berechtigt ist
glaub mirs
no way
des macht keiner mit
obwohl es rechtlich in ordnung waere
Re: Salutwaffe einführen und umbauen
Verfasst: Do 23. Mär 2017, 23:43
von rhodium
Versteh ich auch ... so er einen tollen deutschen Knallstock findet, kann er diesen ja von einem volljährigen unbescholtenen österreichischen Bekannten kaufen lassen und dann legal übernehmen.
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Re: Salutwaffe einführen und umbauen
Verfasst: Fr 24. Mär 2017, 01:28
von Teilzeitösterreicher
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich fasse mal zusammen: Salut umbauen= umständlich und teuer, selbst importieren= zu umständlich => ich werde mich demnächst mal bei österreicher Waffengeschäften nach bezahlbaren Mausern oder Naganten umsehen. Ich hätte aber noch eine Frage zur Registrierung: ich kann eine Anschrift in Österreich angeben und unterschreibe auch gerne, dass ich das Ding nicht exportieren will, alles klar soweit. Könnte ich das Gewehr in ein paar Jahren trotzdem in einen europäischen Feuerwaffenpass eintragen lassen um z.B einen tschechischen Schießplatz zu besuchen? Das währe ja eine kurzzeitige Mitnahme und kein Verbringen (Export )? Ich will nur sicher sein nix verbotenes zu machen. Und was bedeutet das für mich, wenn an meine Behörde gemeldet wird, dass ich in Österreich eine Waffe gekauft habe? Ich lege keinen Wert auf einen Besuch vom Sek. Und sehe ich das richtig, dass ich das Gewehr in Österreich gegen Altersnachweis privat kaufen und bei Bedarf auch wieder verkaufen kann und immer derjenige der die Waffe kauft diese bei einem Händler im ZWR registrieren lassen muss? Klingt ja ziemlich simpel und idiotensicher
Da sollten ich unser Gesetzgeber mal eine Scheibe abschneiden.