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Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 15:50
von schurl45
laut CZ BMI (MVCR, siehe Link oben) ist das gleich, Transit oder jagen direkt in der CZ

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 16:32
von wein4tler
schurl45 hat geschrieben:laut CZ BMI (MVCR, siehe Link oben) ist das gleich, Transit oder jagen direkt in der CZ



ja gut, dann bleibt das problem mit dem bestätigen der einladung wenn von privat...

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 21:05
von gewo
schurl45 hat geschrieben:laut CZ BMI (MVCR, siehe Link oben) ist das gleich, Transit oder jagen direkt in der CZ


das ist schoen dass das CZ bmi das so sieht ( hast du das eigentlich schriftlich?)

fuer oesterreichische buerger ist aber nicht die meinung des CZ bmi gegenstaendlich sondern das oesterreichische gesetz

dieses regelt unter welchen bedingungen waffen ausgefuehrt werden duerfen

§ 36. (1) Der Europäische Feuerwaffenpaß berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme der darin eingetragenen Schußwaffen in andere Mitgliedstaaten nach Maßgabe des die Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) jeweils umsetzenden nationalen Rechtes.

der eufwp berechtigt NICHT zur durchfuhr
dafuer gibt es durchfuhrantraege, durchfuhrerlaubnis usw

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 21:20
von schurl45
gewo hat geschrieben:
schurl45 hat geschrieben:laut CZ BMI (MVCR, siehe Link oben) ist das gleich, Transit oder jagen direkt in der CZ


das ist schoen dass das CZ bmi das so sieht ( hast du das eigentlich schriftlich?)

Lieber Gewo da liegst, nach info auf MVCR, aber falsch, wenn du tschechisch lesen kannst bitte nochmals so wie es im oberen link steht
Zitat "Tranzit zbraně nebo střeliva na evropský zbrojní pas
Zbrojní průvodní list pro tranzit zbraně nebo střeliva nemusí mít lovec z členského státu Evropské unie pro loveckou zbraň a střelivo kategorie C nebo sportovní střelec pro sportovní zbraň kategorie B nebo C a střelivo do této zbraně, pokud je držitelem evropského zbrojního pasu, ve kterém má převáženou zbraň uvedenou, a pokud může uvést důvod své cesty, zejména předložením úředně ověřeného pozvání uživatele honitby nebo pořadatele sportovní akce."

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 21:33
von schurl45
Dazu muss ich noch hinzufügen dass sich da um Sportschützen und Jäger handelt also Private Waffenbesitzer, nicht Händler

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 21:42
von gewo
schurl45 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
schurl45 hat geschrieben:laut CZ BMI (MVCR, siehe Link oben) ist das gleich, Transit oder jagen direkt in der CZ


das ist schoen dass das CZ bmi das so sieht ( hast du das eigentlich schriftlich?)

Lieber Gewo da liegst, nach info auf MVCR, aber falsch, wenn du tschechisch lesen kannst bitte nochmals so wie es im oberen link steht
Zitat "Tranzit zbraně nebo střeliva na evropský zbrojní pas
Zbrojní průvodní list pro tranzit zbraně nebo střeliva nemusí mít lovec z členského státu Evropské unie pro loveckou zbraň a střelivo kategorie C nebo sportovní střelec pro sportovní zbraň kategorie B nebo C a střelivo do této zbraně, pokud je držitelem evropského zbrojního pasu, ve kterém má převáženou zbraň uvedenou, a pokud může uvést důvod své cesty, zejména předložením úředně ověřeného pozvání uživatele honitby nebo pořadatele sportovní akce."


als oesterreicher muss ich mich betreffend der ausfuhrbestimmungen nach ÖSTERREICHISCHEM waffenrecht richten.

ob die tschechen irgendwelche papierln haben wollen oder nicht ist doch unerheblich fuer das oesterreichische waffenrecht

und ja, das oesterreichische waffenrecht gilt auch fuer private .... ;-)

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 22:06
von schurl45
A soo, OK da steige ich aus, es hat kein Sinn mit dir zu diskutieren, jeder Schützer der international tätig ist weiß dass er für jeweiligen Land offizielle Einladung zum Wettkampf braucht und das selber gilt auf für Jäger
Wenn du was anderes verbreitest ist das einfach falsch!

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 22:08
von Prometheus
Ja genau in CZ verknacken sie dich dann nach dem österreichischem Waffenrecht!
Da verstehen sie keinen Spaß die Tschechn :naughty:

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 23:00
von gewo
Prometheus hat geschrieben:Ja genau in CZ verknacken sie dich dann nach dem österreichischem Waffenrecht!
Da verstehen sie keinen Spaß die Tschechn :naughty:


mir ist das doch eh egal in welcher weise ihr eure waffen ausfuehrt

fakt ist dass ihr dazu eine genehmigung braucht

wenn ihr als österreicher eine waffe die ihr nach österreichischem recht besitzen duerft entgegen den österreichischen bestimmungen ins ausland verbringt, mit der begruendung dass die einfuhr und der besitz der waffe im nachbarland rechtens oder zumindestens geduldet waere dann soll mir das recht sein ...

ist aber reiner zweckoptimismus ...

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 14:06
von Bonfire
Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 31.05.2017 hat geschrieben:§ 36. (1) Der Europäische Feuerwaffenpaß berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme der darin eingetragenen Schußwaffen in andere Mitgliedstaaten nach Maßgabe des die Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) jeweils umsetzenden nationalen Rechtes.


91/477/EWG hat geschrieben:
ANHANG II

EUROPÄISCHER FEUERWAFFENPASS

Der Paß muß enthalten:

...

f) folgenden Vermerk:

"Dieser Paß erlaubt Reisen mit einer darin genannten Waffe bzw. mehreren Waffen der Kategorien B, C oder D in einen anderen Mitgliedstaat nur, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaates dafür die Erlaubnis bzw. jeweils eine Erlaubnis erteilt haben. Die jeweilige Erlaubnis kann in den Paß eingetragen werden.

Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kategorie C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kategorie B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird; Voraussetzung ist, daß der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann."


Eigentlich eindeutig, oder?
Es ist eine Erlaubnis notwendig von jedem Land in das du reisen möchtest.

Heißt: Wenn du eine Erlaubnis von .de hast, darfst nicht durch .cz.

Gegenteilige Meinungen bitte mit Gesetzen belegen und nicht mit Beispielen.

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 15:14
von Balistix
Im zweiten Absatz des von dir zitierten Anhangs steht doch genau das drin, dass das Erfordernis einer Erlaubnis im Fall einer Einladung entfällt.

Da dieser Absatz sehr allgemein formuliert ist, lässt sich das durchaus so lesen, dass man durch CZ nach DE fahren kann, ohne dabei eine Erlaubnis der tschechischen Behörden zu benötigen. Man reist ja schließlich aufgrund einer Jagd/Sportveranstaltung. Nirgendwo steht etwas davon, dass die Erlaubnis nur für den Zielstaat entfällt, im Gegenteil.

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 15:34
von Bonfire
Balistix hat geschrieben:Im zweiten Absatz des von dir zitierten Anhangs steht doch genau das drin, dass das Erfordernis einer Erlaubnis im Fall einer Einladung entfällt.

Da dieser Absatz sehr allgemein formuliert ist, lässt sich das durchaus so lesen, dass man durch CZ nach DE fahren kann, ohne dabei eine Erlaubnis der tschechischen Behörden zu benötigen. Man reist ja schließlich aufgrund einer Jagd/Sportveranstaltung. Nirgendwo steht etwas davon, dass die Erlaubnis nur für den Zielstaat entfällt, im Gegenteil.


Für mich ist beim Lesen eigentlich klar, dass die Einladung als gleichwertiger Ersatz zu der Erlaubnis zu sehen ist, was bedeuten würde, dass durch die Verwendung der Einladung statt der Erlaubnis nicht mehr Rechte entstehen.
Aber ich gebe gerne zu, dass die Formulierung ein wenig Platz für Interpretationen lässt.

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 17:35
von Balistix
Alles andere würde internationale Wettkämpfe nahezu verunmöglichen. Aber ja, eindeutig ist diese Formulierung nicht.

Wie machen das die Profis, die auch mal auf weiter entfernte Wettkämpfe fahren? Gibt es hier vielleicht Erfahrungsberichte?

Re: Waffentransport nach .de via .cz

Verfasst: Mi 31. Mai 2017, 18:35
von thomasa1000
Was ist daran so schwierig?
Was der Österreicher zur Ausfuhr der Waffe will steht im österr Waffenrecht. Das ist dem Tschechen und dem Deutschen wurscht. Was der Deutsche will im die Waffe nach D zu bringen? Das musst den Deutschen fragen. Was der Tscheche will um durchfahren zu dürfen musst den Tschechen fragen, wurscht wie die Ausfuhr im österr Waffenrecht geregelt ist. Wenn er will dass du an der Grenze 10 mal in die Hände klatscht und dich dabei um deine Hochachse drehen musst, dann hast du das zu machen, auch wenns nicht im österr Waffenrecht steht.