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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 02:54
von gewo
GixxsaW hat geschrieben:Wenn manN ohnehin "nur" WBK-Besitzer ist,
dürftest manN die Waffe (KatB) ohnehin nur auf direktem Weg vom Händler/Schießplatz nach Hause bzw umgekehrt transportieren..


das ist unsinn

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 10:43
von doc steel
Nordi hat geschrieben:Ich kann hier nur von einem Bekannten Berichten dem genau das passiert ist vor einigen Jahren. War am Schießstand, ist dann am Weg heim noch "auf nen Sprung" in ein Bordell und als er zurück kommt war das Auto aufgebrochen und alles von Wert , und natürlich auch die Waffen.....weg....aber er hatte keine WKB und es waren "nur" sein Kar98 und Mosin die gestohlen wurden....also weis ich nicht was passiert wäre wenn er ne WBK gehabt hätte. Jedoch kam keine Anzeige oder sonst was, nur 2 recht erheiterte Beamte und viel Gelächter von den Schützenkollegen.

Na guad...
Wenn i s Gwehr im Auto lass während i in der Salambo-Bar die tolle Lola nagel, gehrts ma aber aa ned anders!
Er hätt seine zwaa Paradeisstecken mit eine nehmen sollen! :handgestures-thumbup:
Dann wär für Unterhaltung gsorgt gwesen! :D
Aber genau genommen ghörert eahm ja no wegen Blödheit am Steuer für 3 Monat der Deckel zwickt.
Aber des siehts Gesetz ned vor, weil dann die Öffis überfüllt wären!

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 10:51
von Jo_Kux
Schön langsam sollte man sich überlegen, unserem lieben Doc einen eigenen Thread mit seinen besten Sprüchen zu widmen.
doc steel hat geschrieben:Wenn i s Gwehr im Auto lass während i in der Salambo-Bar die tolle Lola nagel, gehrts ma aber aa ned anders!


:lol: :lol: :lol:

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 10:54
von doc steel
bitte ned!

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 15:11
von FlorianW
GixxsaW hat geschrieben:
Mi 5. Jul 2017, 21:55
Wenn manN ohnehin "nur" WBK-Besitzer ist,
dürftest manN die Waffe (KatB) ohnehin nur auf direktem Weg vom Händler/Schießplatz nach Hause bzw umgekehrt transportieren.
Da stellt sich die Frage doch überhaupt nicht, ob die Waffe aus dem versperrten Auto,
während dem Einkauf/Puffbesuch oder was auch immer,
gestohlen werden kann.
MMn wären derartige Aktionen aus Bequemlichkeit schwer fahrlässig.
man darf die Waffen auch zu anderen Personen auch mitnehmen soweit ich weiß um sie z.b. her zu zeigen (unter aufsicht) Mein braucht keinen "guten Grund" eine FFW ungeladen und im Rucksack oder koffer von A nach B zu transportieren. So ist das nur in manch anderen Ländern in der EU (z.b. England). Falls ich mich da irre korrigiert mich bitte, aber das erstere habe ich noch nie gehört

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 15:30
von cas81
Grundsätzlich richtig:
WaffG §7(3) hat geschrieben: Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Es wird aber schon auf einen Ort Bezug genommen, der mit der Waffe in Verbindung steht. Das kann auch ein anderer WBK- Inhaber sein, der dir zeigt, wie man das Ding reinigt, tuned, etc. Damit zum Billa und wieder retour ist jedoch nicht wirklich ratsam, damit könntest du den Zweck der Normen bezüglich Führen nämlich zumindest beschränkt umgehen.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: So 28. Apr 2019, 23:03
von Joewood
So wie ich das sehe, kann man die Kanone immer und überall hin mitnehmen, wenn man es halbwegs plausibel erklären kann...
Wenn ich in der Mittagspause schießen gehen will und mein Arbeitgeber kein Problem damit hat, dass ich die Waffe ins Büro mitnehme (und sie dort regelkonform lagere (verschlossen - von Tresor steht im Gesetz nirgends was)), ist das in Wahrheit auch kein Thema.

Die Frage ist: wo hört die Zumutbarkeit auf? Angenommen, ich habe genau das vor (Mittagspause --> schießen), bringe die Kinder davor in den Kindergarten... was soll man dann machen? Die Waffe im versperrten Wagen liegen lassen oder lieber im unauffälligen Rucksack mit in den Kindergarten nehmen? Beides irgendwie nicht so prickelnd...

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 11:40
von gewo
Joewood hat geschrieben:
So 28. Apr 2019, 23:03
So wie ich das sehe, kann man die Kanone immer und überall hin mitnehmen, wenn man es halbwegs plausibel erklären kann...
Wenn ich in der Mittagspause schießen gehen will und mein Arbeitgeber kein Problem damit hat, dass ich die Waffe ins Büro mitnehme (und sie dort regelkonform lagere (verschlossen - von Tresor steht im Gesetz nirgends was)), ist das in Wahrheit auch kein Thema.
Die Frage ist: wo hört die Zumutbarkeit auf? Angenommen, ich habe genau das vor (Mittagspause --> schießen), bringe die Kinder davor in den Kindergarten... was soll man dann machen? Die Waffe im versperrten Wagen liegen lassen oder lieber im unauffälligen Rucksack mit in den Kindergarten nehmen? Beides irgendwie nicht so prickelnd...
was ist das problem?

im auto darf die Waffe NIE bleiben
dazu gibts judikatur ohne ende ,..,,..

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 13:00
von BigBen
gewo hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 11:40
Joewood hat geschrieben:
So 28. Apr 2019, 23:03
So wie ich das sehe, kann man die Kanone immer und überall hin mitnehmen, wenn man es halbwegs plausibel erklären kann...
Wenn ich in der Mittagspause schießen gehen will und mein Arbeitgeber kein Problem damit hat, dass ich die Waffe ins Büro mitnehme (und sie dort regelkonform lagere (verschlossen - von Tresor steht im Gesetz nirgends was)), ist das in Wahrheit auch kein Thema.
Die Frage ist: wo hört die Zumutbarkeit auf? Angenommen, ich habe genau das vor (Mittagspause --> schießen), bringe die Kinder davor in den Kindergarten... was soll man dann machen? Die Waffe im versperrten Wagen liegen lassen oder lieber im unauffälligen Rucksack mit in den Kindergarten nehmen? Beides irgendwie nicht so prickelnd...
was ist das problem?

im auto darf die Waffe NIE bleiben
dazu gibts judikatur ohne ende ,..,,..
Nicht jeder transportiert ausschließlich Kat. B Waffen.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Mo 29. Apr 2019, 14:14
von r4ptor
Gabs da nicht ma wasl im Sinne von: "Kat. A&B never ever alleine im Auto", "Kat. C&D gewisse zumutbare Zeit versteckt und/oder verschlossen".

Ich meine da mal was in die Richtung im Forum gelesen zu haben.

Bin mir aber nicht sicher :think:

[edit] Habs gefunden, here we go

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 21:50
von GixxsaW
Nun sollte auch in diesem Thread mal unterschieden werden ob man von Kat B (A) oder Kat C spricht.
Verlust von A / B durch Diebstahl aus dem Auto, da gehört einem ohnehin eine über'n Deckel gezogen.
Für C gibt es einfach andere Richtlinien ... Birnen und Äpfel vergleichen.
FlorianW hat geschrieben: man darf die Waffen auch zu anderen Personen auch mitnehmen soweit ich weiß um sie z.b. her zu zeigen (unter aufsicht)
Braucht man das fürs Ego ?
Wenn sich jemand deine/n Pistole/Revolver ansehen will..weil er dich für DirtyHarry hält soll er zu dir kommen.
Stell dir vor du hättest ein exotisches Haustier, möglicherweise eine giftige Schlange/Spinne,
die jemand unbedingt sehen will, diese trägst du doch auch nicht spazieren.
Entschuldige transportierst du von A nach B 8-)
mit unnötigem Risiko für deine und anderer Gesundheit, falls etwas Ungeplantes passiert.

Als WBK (WP)-Besitzer sollte man gewillt sein unnötige Risiken zu vermeiden; man/n kann dabei nur verlieren.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 21:55
von FlorianW
GixxsaW hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 21:50
Nun sollte auch in diesem Thread mal unterschieden werden ob man von Kat B (A) oder Kat C spricht.
Verlust von A / B durch Diebstahl aus dem Auto, da gehört einem ohnehin eine über'n Deckel gezogen.
Für C gibt es einfach andere Richtlinien ... Birnen und Äpfel vergleichen.
FlorianW hat geschrieben: man darf die Waffen auch zu anderen Personen auch mitnehmen soweit ich weiß um sie z.b. her zu zeigen (unter aufsicht)
Braucht man das fürs Ego ?
Wenn sich jemand deine/n Pistole/Revolver ansehen will..weil er dich für DirtyHarry hält soll er zu dir kommen.
Stell dir vor du hättest ein exotisches Haustier, möglicherweise eine giftige Schlange/Spinne,
die jemand unbedingt sehen will, diese trägst du doch auch nicht spazieren.
Entschuldige transportierst du von A nach B 8-)
mit unnötigem Risiko für deine und anderer Gesundheit, falls etwas Ungeplantes passiert.

Als WBK (WP)-Besitzer sollte man gewillt sein unnötige Risiken zu vermeiden; man/n kann dabei nur verlieren.
Mir gings darum nur klar zu stellen, dass man die Waffen herum transportieren darf, ich hab nicht gesagt, dass es super intelligent ist! Das sind 2 Paar Schuhe. ICh würd auch keine Krachn an wen verkaufen, den ich gar nicht kenne, trotzdem ist es erlaubt

PS: Übrigens nur, weil du keinen Grund hast eine Waffe von A nach B zu bringen, wobei B nicht der SChießplatz ist, heißt das nicht, dass nicht andere einen guten Grund dafür haben. Wenn jetzt z.b. ein guter Freund von mir sich nen ORdonnanzler kauft, den ich auch habe, dann würd ich ihm genauso anbieten, dass er vorbeikommt mit dem Gewehr und ich ihm zeig wie man z.b. den Verschluß zerlegt, das ist ja am Anfang auch nicht so leicht, wenn man mit sowas nie zu tun hatte.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Do 2. Mai 2019, 22:31
von GixxsaW
FlorianW hat geschrieben: PS: Übrigens nur, weil du keinen Grund hast eine Waffe von A nach B zu bringen, wobei B nicht der SChießplatz ist, heißt das nicht, dass nicht andere einen guten Grund dafür haben. Wenn jetzt z.b. ein guter Freund von mir sich nen ORdonnanzler kauft, den ich auch habe, dann würd ich ihm genauso anbieten, dass er vorbeikommt mit dem Gewehr und ich ihm zeig wie man z.b. den Verschluß zerlegt, das ist ja am Anfang auch nicht so leicht, wenn man mit sowas nie zu tun hatte.
Wo liest du das heraus ?
Es ging darum, so wie es auch cas81 angeführt hat, dass Ort B einen waffenbezogenen Beweggrund hat auch wenn es eine Art Zwischenlagerung wie im Beispiel Büro von joewood ist. Schießplatz/Händler ist einfach gesagt das beste Beisspiel um es deutlich zu machen. Heißt widerum nicht, dass es keine anderen Zielorte gebe.
Wenn du die Seiten davor (von 2017) liest, wird dir auffallen, dass es kurz um den Verlust von B (bzw A) aus dem Auto geht, weil man einen schnellen Hupfer zum Supermarkt odg macht und nichts mit dem direkten Transport A nach B zu tun hat.

Kurzer Gedankengang von mir zu deinem Ordonnanzler-Beispiel, wenn du den gleichen Prügel daheim hast, was macht es so speziell, dass der Freund seinen identen Knallstock mitzubringen hat ? Soll so sein;
dann gehöre ich eben zu jenen, die sich auf die Frage nach Hilfe zu demjenigen bewegen und vor Ort behilflich sind.
Kein (in meinen Augen) unnötiger Transport oder Führen. Nichtsdestotrotz solange kein Kat B/A im Spiel gilt C, zwei Paar Schuhe.

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 10:24
von FlorianW
GixxsaW hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 22:31
FlorianW hat geschrieben: PS: Übrigens nur, weil du keinen Grund hast eine Waffe von A nach B zu bringen, wobei B nicht der SChießplatz ist, heißt das nicht, dass nicht andere einen guten Grund dafür haben. Wenn jetzt z.b. ein guter Freund von mir sich nen ORdonnanzler kauft, den ich auch habe, dann würd ich ihm genauso anbieten, dass er vorbeikommt mit dem Gewehr und ich ihm zeig wie man z.b. den Verschluß zerlegt, das ist ja am Anfang auch nicht so leicht, wenn man mit sowas nie zu tun hatte.
Wo liest du das heraus ?
Es ging darum, so wie es auch cas81 angeführt hat, dass Ort B einen waffenbezogenen Beweggrund hat auch wenn es eine Art Zwischenlagerung wie im Beispiel Büro von joewood ist. Schießplatz/Händler ist einfach gesagt das beste Beisspiel um es deutlich zu machen. Heißt widerum nicht, dass es keine anderen Zielorte gebe.
Wenn du die Seiten davor (von 2017) liest, wird dir auffallen, dass es kurz um den Verlust von B (bzw A) aus dem Auto geht, weil man einen schnellen Hupfer zum Supermarkt odg macht und nichts mit dem direkten Transport A nach B zu tun hat.

Kurzer Gedankengang von mir zu deinem Ordonnanzler-Beispiel, wenn du den gleichen Prügel daheim hast, was macht es so speziell, dass der Freund seinen identen Knallstock mitzubringen hat ? Soll so sein;
dann gehöre ich eben zu jenen, die sich auf die Frage nach Hilfe zu demjenigen bewegen und vor Ort behilflich sind.
Kein (in meinen Augen) unnötiger Transport oder Führen. Nichtsdestotrotz solange kein Kat B/A im Spiel gilt C, zwei Paar Schuhe.
Soweit ich weiß kann man schon einkaufen gehen wenn man mit §B schießen war, aber man muss die Krachn im Rucksack mitnehmen

Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe

Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 10:40
von gewo
FlorianW hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 10:24
Soweit ich weiß kann man schon einkaufen gehen wenn man mit §B schießen war, aber man muss die Krachn im Rucksack mitnehmen
woher "weisst" du das?
das sehe ich nicht so