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Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: So 9. Jan 2011, 18:48
von gewo
Vintageologist hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Vintageologist hat geschrieben:Grundsätzlich ist wichtig die Unterscheidung zwischen Schießstätte und behördlich genehmigter Schießstätte...


hi

richtig, der ist wichtig
er besteht aber nur aus dem schriftzug "Schiessstand" in einem bei der baubehoerde eingereichten bauplan

das ist bereist ausreichend damit auch der nachwuchs und leute ohne WNK schiessen koennen da


DAS bezweifel ich.

Soweit ich weiß braucht man da jemand von der Behörde, der da auch kommt und das entsprechend beurteilt etc. Soll für einen Normalo unerschwinglich bzw. außerhalb des Sinnvollen sein.



gut
bezweifele es halt

ich such den erlass jetzt ned raus
oder halt die verordnung
es steht aber jedenfalls in einem von beiden

;-)

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: So 9. Jan 2011, 19:14
von haunclesam
na wenn das so locker flockig is klingt das ja schonmal gut :)
an nem öffentlich zugänglichen bin ich eh ned interessiert eigentlich ;)
aber das ich in meinen Einreichplan nur schreiben muß, dass dort ein Schießstand ist/sein wird, und ich dadurch dann mit meinen Leuten dort ballern kann, das is schonmal gut zu wissen

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: So 9. Jan 2011, 20:31
von gewo
haunclesam hat geschrieben:aber das ich in meinen Einreichplan nur schreiben muß, dass dort ein Schießstand ist/sein wird, und ich dadurch dann mit meinen Leuten dort ballern kann, das is schonmal gut zu wissen


hi

kommt dann mnatuerlich auf deine lokale baubehoerde an ob die deshalb extrawuerschteln haben wollen

am land wird so eine zweckwidmung meistens durchgenickt und fertig
in wien hetzen sie dir unter umstaenden einen SV auf den hals

wien ist halt anders ...

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: So 9. Jan 2011, 20:39
von Revierler_old
Bei uns gibt es einen Verein, der hat 2 100m lange Röhren aus Brunnenringen eingegraben. Mit Seilzug. 1m Durchmesser.

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: So 9. Jan 2011, 20:59
von haunclesam
gewo hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:aber das ich in meinen Einreichplan nur schreiben muß, dass dort ein Schießstand ist/sein wird, und ich dadurch dann mit meinen Leuten dort ballern kann, das is schonmal gut zu wissen


hi

kommt dann mnatuerlich auf deine lokale baubehoerde an ob die deshalb extrawuerschteln haben wollen

am land wird so eine zweckwidmung meistens durchgenickt und fertig
in wien hetzen sie dir unter umstaenden einen SV auf den hals

wien ist halt anders ...


In Wien würd' ich's garned erst probieren wenn es Alternativen gibt - das gibt nur Probleme

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 12:29
von pointi2009
also am Land denk ich sollte es keine grossen rechtlichen Probleme geben, solange die Baubehörde das OK dazu gibt. Ich denk da nur an den Innviertler Schützenbund (oder so) der hat auch ohne Probleme auf Eigengrund 2 Schiesskanäle mittels Kanalrohre gemacht. Er sagt, hätte ohne Probleme länger sein können, nur das wäre dann mit normalen Kanalrohren nicht mehr möglich gewesen und dadurch dann zu teuer.

Hauptproblem ist sicher den Lärmschutz einzuhalten. Speziell reine Container sind nur Stahl und da BUMM ists heftig laut, das lärmmässig zu Dämmen ist sicher nicht ohne. Die Lüftungsanlage muss ja auch Schallentkoppelt sein.

Aber möglich ja schätz schon, wäre gut jemanden auf der Baubehörde zu kennen :)

Tja mein Grundstück wäre gross genug, aber aber Auflagen.... shit

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 13:00
von Ticket
gewo hat geschrieben:
ich such den erlass jetzt ned raus
oder halt die verordnung
es steht aber jedenfalls in einem von beiden

;-)

2. Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
Derzeit fehlen spezielle gesetzliche Regelungen über den Betrieb von Schießstätten.
Bis zur Erlassung solcher Rechtsvorschriften sind als behördlich genehmigte
Schießstätten anzusehen:
a) Schießstätten, die zur Erprobung von Schusswaffen im Rahmen gewerblicher
Tätigkeiten bestimmt sind;
b) Schießstätten, deren Betrieb als sogenannte "Schießbuden" nach den das
Veranstaltungswesen regelnden Landesgesetzen zulässig ist;
c) Schießstätten des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie, der
Zollwache, der Justizwache und der Beschussämter;
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen
Verfahrens bewilligt worden ist.
Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist, unbeschadet der für die einzelnen
Schießstätten allenfalls geltenden Schießbetriebsverordnungen, die Benützung aller
Arten von Schusswaffen jedermann (ausgenommen Personen, gegen die ein
Waffenverbot nach § 12 oder § 13 erlassen worden ist) ohne altersmäßige
Beschränkung erlaubt.
Ticket

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 13:03
von gewo
Ticket hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
ich such den erlass jetzt ned raus
oder halt die verordnung
es steht aber jedenfalls in einem von beiden

;-)

2. Begriff: behördlich genehmigte Schießstätten:
......
d) sonstige Schießstätten, deren Benützung aufgrund eines baupolizeilichen
Verfahrens bewilligt worden ist.
Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist, unbeschadet der für die einzelnen Schießstätten allenfalls geltenden Schießbetriebsverordnungen, die Benützung aller Arten von Schusswaffen jedermann (ausgenommen Personen, gegen die ein Waffenverbot nach § 12 oder § 13 erlassen worden ist) ohne altersmäßige Beschränkung erlaubt.
Ticket



danke!

sry fuer meine faulheit
aber es geht grad ein bisser rund hier ..

Re: Schießkanal Selbstbau

Verfasst: Mo 10. Jan 2011, 15:43
von cowroper
Ticket hat geschrieben: ... ohne altersmäßige Beschränkung erlaubt.


Ist für Ticket und für mich sehr wichtig: Gilt nämlich auch nach oben! :mrgreen:

cowroper