Seite 2 von 6

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 02:42
von hasgunz
"Weil der Finger gejuckt hat hamma halt im Wald geballert" wenn ich sowas höre, manchmal frag ich mich echt.
Und nur weil man "jung" ist heißt das noch lange nicht, dass man einfach so sein Hirn ausschaltet darf.

Lg

Gesendet von meinem WAS-LX1 mit Tapatalk

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 06:13
von Hane
Ich würde versuchen dem Bauern die Situation zu erklären und ihn bitten die Anzeige zurück zu ziehen.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 07:16
von acme0905
ich vermute das wird auch nichts nützen.

wenn die polizei einmal mit dem fall befasst ist.......

wbk wird wahrscheinlich schwer werden.


9mm 9mm 9mm

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 08:03
von gewo
bino71 hat geschrieben:Dann hast Du in diesem Forum nicht gelesen, daß obwohl Leute keine Vorstrafen hatten und WBK beantragt haben, zu Jugendsünden befragt worden sind.
Es gibt da wohl eine Datenbank, wo die Sünden stehen, aber beim Strafregisterauszug nichts zu sehen sind.


im EKIS steht alles drinnen aus deinem leben ...
egal ob getilgt oder nicht

bei mit steht oder standen da mal lange zeit sogar div kontaktadressen ehemaliger freundinnen von mir drinnen

wenn das mal meine frau zu gesicht bekommt .... ;-(

zur sache:

ueber die sinnhaftigkeit eurer aktivitaeten sag ich jetzt mal nix, meine meinung kannst dir denken ...

du musst rechtzeitig zum ende des vorlaeufigen waffenverbotes den antrag stellen dass du die waffe zurueck erhaeltst
solltest du ein "echtes" waffenverbot erhalten kannst du dann verfuegen an wen die waffe abgegeben wird. kuemmerst du dich nicht darum dann verfaelllt die waffe zugunsten das staates

ein solches echtes waffenverbot ist unbefristet, es wird nur auf antrag wieder aufgehoben
je nach schwere des vergehens werden solche antraege auf aufhebung vom gericht erst zwischen vier und acht jahren positiv behandelt.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 11:40
von Trijikon
Zum Thema Waffenverbot:
Wenn Du innerhalb der 4 Wochen Nichts hörst hat es sich erledigt.
Wenn doch würde ich auf 1-2 Jahre tippen.

LG Wolfgang

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 12:42
von Lagavulin
Bell hat geschrieben:Na na na... wenn sogar MORD nach 30(?) Jahren verjährt!


Mord verjährt nicht! :tipphead:
§57, Abs.1 StGB

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 12:51
von Bell
Lagavulin hat geschrieben:
Bell hat geschrieben:Na na na... wenn sogar MORD nach 30(?) Jahren verjährt!


Mord verjährt nicht! :tipphead:
§57, Abs.1 StGB

Jo, da hab ich an Blödsinn geschrieben! :doh:
Aber viele andere "Kapitalverbrechen" schon.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 13:58
von johnbond01
Fachanwalt aufsuchen statt Onlineforen!

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 22:04
von bino71
OT: Danke gewo für den Namen .. habe gerade um Auskunft des EKIS Inhalts beim BMI gebeten. Ist gratis.

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 10:31
von Huck_Finn
Den kompletten Datensatz bekommst du nicht. Nur einen Teilauszug. ;)

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 10:41
von Jo_Kux
Und wie kommt man dann zu einem kompletten EKIS Auszug?
Oder muss man mich wieder mal vor meinen eigenen Daten beschützen?

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 11:09
von BigBen
Jo_Kux hat geschrieben:Und wie kommt man dann zu einem kompletten EKIS Auszug?
Oder muss man mich wieder mal vor meinen eigenen Daten beschützen?


Es sind Daten ÜBER dich...d.h. heisst aber nicht dass es deine Daten sind bzw. du automatisch irgendein Recht darauf hast ;)

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 11:21
von Huck_Finn
Den bekommst du als Privatperson gar nicht. Das geht nur über eine Eingabe von einem Anwalt, und selbst dann gibt der Staat nicht alles preis was es an Daten von dir gibt. Stichwort Terrorabwehr, Nationale Sicherheit, politisch relevante Entscheidungen falls du ein entsprechendes Amt hattest oder hast. Es gibt auch keine automatische Löschung - ebenfalls nur auf Antrag, das ist allerdings auch als Privatperson möglich. Dazu müsstest du aber erst mal den Inhalt vom Akt kennen. :lol:

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 15:07
von Scout17
Und als Polizist kann ich bei anderen reinschauen?

Re: Thema: Im Wald schießen!

Verfasst: So 30. Jul 2017, 15:39
von panhandle
Scout17 hat geschrieben:Und als Polizist kann ich bei anderen reinschauen?


hi....

naja....irgendwie schon... :whistle: http://stmv1.orf.at/stories/122478

wobei aber auch ?!?! der "kontrolleur" .... naja, beaufsichtigt wird...oder so. http://www.bh-liezen.steiermark.at/cms/ ... /47156457/

g
willi