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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:17
von Glock1768
gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Was ist dann ein Schalldämpfer und war ein Gewehrscheinwerfer???
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:22
von eXistenZ
gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Mich hat nur der Teil verunsichert:
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie.
Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.Eine Glock 17 im Triarii System ist über 60 cm lang. Hat man die jetzt dann zu einer Langwaffe umgebaut und hat man dann mit einem 17 Schuss Mag eine Kat. A Waffe?
Wenn es nicht so ist, umso besser. So ganz klar erscheint mir das aber nicht.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:25
von Glock1768
Bis jetzt hat ein schaft keine konsequenzen auf die Einteilung gehabt und die Kurzwaffe blieb eine Kurzwaffe ...habe im Entwurf auch nichts anderes oder neues diesbezüglich gefunden ...
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 13:51
von gewo
eXistenZ hat geschrieben:gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Mich hat nur der Teil verunsichert:
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie.
Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.Eine Glock 17 im Triarii System ist über 60 cm lang. Hat man die jetzt dann zu einer Langwaffe umgebaut und hat man dann mit einem 17 Schuss Mag eine Kat. A Waffe?
Wenn es nicht so ist, umso besser. So ganz klar erscheint mir das aber nicht.
wenn du eine glock in einen aufsitzrasenmaeher reinsteckst wird der aufsitzrasenmaeher nicht zu kat B
und das ganze zusammen nicht zu kat C oder was auch immer
die anbauteile wie anschlagschaft, vorderschaftgriff usw aendern die kategorie der waffe nicht
haben sie nie geaendert
werden sie nie aendern
das ist eine US-sache die in europa belanglos ist
(nur bei kat A hat das gegolten, kat A teil macht jeden anderen teil zu kat A)
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 16:52
von GiordanoBruno
Danke .... Andi
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:16
von NilaT
Sorry dass ich den alten Thread ausgrabe aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen und denke die Frage passt hier ganz gut dazu....
gewo hat geschrieben: ↑Mo 15. Okt 2018, 13:15
keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Muss das Micro Roni eigentlich - ähnlich einem Wechselsystem - gemeldet werden, oder nicht?
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:19
von rupi
NilaT hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:16
Sorry dass ich den alten Thread ausgrabe aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen und denke die Frage passt hier ganz gut dazu....
gewo hat geschrieben: ↑Mo 15. Okt 2018, 13:15
keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
Muss das Micro Roni eigentlich - ähnlich einem Wechselsystem - gemeldet werden, oder nicht?
nein
die Pistole bleibt rechtlich weiterhin eine Pistole
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:22
von NilaT
rupi hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:19
die Pistole bleibt rechtlich weiterhin eine Pistole
Naja eine Pistole bleibt mit Wechselsystem auch eine Pistole, dennoch muss man das Zubehör melden...
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 11:26
von Balistix
NilaT hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:22
rupi hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:19
die Pistole bleibt rechtlich weiterhin eine Pistole
Naja eine Pistole bleibt mit Wechselsystem auch eine Pistole, dennoch muss man das Zubehör melden...
Aber nur das waffenrechtlich relevante Zubehör. Du kannst dir genausogut statt dem Roni einen Besenstiel an die Glock picken, der ist genau so wenig meldepflichtig.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:03
von NilaT
Balistix hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:26
NilaT hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:22
rupi hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 11:19
die Pistole bleibt rechtlich weiterhin eine Pistole
Naja eine Pistole bleibt mit Wechselsystem auch eine Pistole, dennoch muss man das Zubehör melden...
Aber nur das waffenrechtlich relevante Zubehör. Du kannst dir genausogut statt dem Roni einen Besenstiel an die Glock picken, der ist genau so wenig meldepflichtig.
Hahahaha genau solche Erklärungen liebe ich, Danke dafür, dann ist das geklärt
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:31
von spareribs
Eure Sorgen möchte ich haben ....
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 13:32
von Balistix
spareribs hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 13:31
Eure Sorgen möchte ich haben ....
Ich warte ja nur auf die Frage, ob eine Glock mit Besenstiel aufgrund der 60cm überschreitenden Gesamtlänge zur Langwaffe wird
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 15:41
von Martin_Q
Balistix hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 13:32
spareribs hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 13:31
Eure Sorgen möchte ich haben ....
Ich warte ja nur auf die Frage, ob eine Glock mit Besenstiel aufgrund der 60cm überschreitenden Gesamtlänge zur Langwaffe wird
Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt einen Bartwisch.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Verfasst: Do 6. Jun 2019, 15:53
von Tine
Martin_Q hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 15:41
Balistix hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 13:32
spareribs hat geschrieben: ↑Do 6. Jun 2019, 13:31
Eure Sorgen möchte ich haben ....
Ich warte ja nur auf die Frage, ob eine Glock mit Besenstiel aufgrund der 60cm überschreitenden Gesamtlänge zur Langwaffe wird
Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt einen Bartwisch.
Dann wird's am Ende noch als HA Langwaffe unter 60cm als Kat.A eingestuft