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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: Sa 19. Aug 2017, 22:51
von Bell
the_law hat geschrieben:erfahrungsgemäß ist rückgabe-rüchnahme von einwandfreier ware wirklich nur auf kolanz des händlers möglich, wobei sich selten einer dagegen ausspricht-stichwort kundenbindung :whistle: .

Ob der Händler wirklich an Kundenbindung denken wird?
Bei jemand, der seine Waffe ein paar Tage nach Kauf wieder zurück bringt, weil die Cheffin es ihm verboten hat? :think:

rhodium hat geschrieben:Ich hätte das Donnerwetter gerne live gesehen ... ich denke sowas droht ohne vorheriges Besprechen vielen Ehemännern, auch mir.

Hab meiner gesagt, dass ich mir (drei Monate nach der ersten) eine zweite Pistole kaufen will.
"Geh bitte, wos brauchstn no ane, wennst eh scho ane hast?"
Dann waren wir gemeinsam im Gschäft und ham uns den geplanten Neuankauf angeschaut.
"Ja, die is wirklich schön, die kauf dir!"

Also: wenns euch Waffen kaufen wollts, suchts euch welche aus, die auch optisch was her machen... dann stimmt das Frauchen eher zu! :clap:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 06:43
von Styrax
Nur um es mal wieder schriftlich festzuhalten:

Ich liebe meine Frau. Ja ich liebe Sie wirklich. Denn beim Kauf der ersten Waffe (hier im Forum), sie wusste davon nichts und mir war nicht klar das der Verkäufer dem frechen Angebot meinerseits, weit unter dem Handelspreis der Waffe zusagen würde, meine sie zum Geständnis - Schaaaaatziiiiiii, du, ich glaube wir müssen wohl dieses Gewehr kaufen, weil ...

Unterbrach sie mich und sagte: Ja mach ruhig, ich will aber auch eins.

[emoji50]

[emoji38] Einfach geil!


Edit: Nach dem ersten Schießstandbesuch war dann die Sache auch wirklich gefestigt und ein neues, wenn auch teures Hobby etabliert.

An alle Männer deren Frau diffuse Einwände gegen Waffen haben - schauts einfach mal zu einem Schießstand welcher Waffen verleiht. Nach den ersten Schüssen aus einer Glock, oder einem Gewehr, sind alle, auch sogenannte Waffengegner Feuer und Flamme [emoji6]
Vor allem kann man sich auf Schießständen austauschen, sieht dort in letzter Zeit vermehrt auch Frauen alleine schießen und was käme gelegener, wenn sich die Herzensdame welche zuvor noch Waffen gespalten gegenüberstand, aus erster Hand von einer Schützin erfährt wie sehr schießen Spass macht.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 08:42
von eriochromcyanin
dragon08 hat geschrieben:Frau austauschen! :D


also ich würd im dem Fall ja auch eher die Frau zurück geben... :think:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 09:01
von 0riginal_Tiroler
Bell hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:erfahrungsgemäß ist rückgabe-rüchnahme von einwandfreier ware wirklich nur auf kolanz des händlers möglich, wobei sich selten einer dagegen ausspricht-stichwort kundenbindung :whistle: .

Ob der Händler wirklich an Kundenbindung denken wird?
Bei jemand, der seine Waffe ein paar Tage nach Kauf wieder zurück bringt, weil die Cheffin es ihm verboten hat? :think:

rhodium hat geschrieben:Ich hätte das Donnerwetter gerne live gesehen ... ich denke sowas droht ohne vorheriges Besprechen vielen Ehemännern, auch mir.

Hab meiner gesagt, dass ich mir (drei Monate nach der ersten) eine zweite Pistole kaufen will.
"Geh bitte, wos brauchstn no ane, wennst eh scho ane hast?"
Dann waren wir gemeinsam im Gschäft und ham uns den geplanten Neuankauf angeschaut.
"Ja, die is wirklich schön, die kauf dir!"

Also: wenns euch Waffen kaufen wollts, suchts euch welche aus, die auch optisch was her machen... dann stimmt das Frauchen eher zu! :clap:


Naja das mit der chefin muss er ja nicht sagen, mir wärs ehrlich gesagt auch zu blöd :D
Lassen ma uns überraschen was er sagt, ich an seiner stelle würde sagen dass ich mal damit geschossen hätte aber sie mir nicht liegt.


Das mitn optischen kann ich bestätigen, war bei mir auch so.
Bei mir standen 2 waffen zur auswahl:
Cz75 und glock 17 / 19

Cz75 hat ihr besser gefallen - kein problem - wobei 2 tage vorher gesagt wurde es kommt keine waffe ins haus :naughty: ... Keine ahnung aber offensichtlich war die optik so umhaued für meine geliebte frau dass der denkprozess bezüglich 'keine waffe im haus' unterbrochen war... Wundert mich heute noch ^^
Allerdings versuch ich die cz75 wieder los zu werden damit ich mir ne glock zulegen kann

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 09:17
von sauersigi
Bei passenden Argumenten VOR dem Kauf, kann der Erwerb einer FFW kein Thema sein.

Und ich behaupte: Jeder von uns, mich eingeschlossen, hat schon das ein oder andere Teil an der Holden vorbei ins Haus geschmuggelt!
Ich habe angangs nur silberfarbige Waffen gekauft um keine zusätzlichen Erklärungen abgeben zu müssen. Weil ich mir sicher war, Sie kanns eh nicht unterscheiden....welch Irrglaube...Egal, meinen HA hat meine Gute bezahlt,( Ihre, von mir aufbereiteten Argumente) na wenns dir so wichtig ist, wer weiss ob du später noch einen kaufen darfst, brauchen tust den aber nicht, aber meinetwegen...
Glaubt mir: am Anfang meiner Schützenkarriere war das Gezeter mind. so laut wie beim Kollegen des Threaderstellers.
Ich würde gar nicht auf Kulanz oder ein anderes Entgegenkommem hoffen und die Kanone so wie sie ist privat verkaufen.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 09:39
von acme0905
nicht wirklich das thema aber anfangs war meine frau auch nicht ganz sicher als ich ihr von meinem vorhaben erzählt habe eine waffe zu kaufen.
letztlich haben "diverse umstände" die letzten zweifel ausgeräumt.

kurzfristig hatte sie auch die wbk, [emoji16]jetzt gibt es mehr als eine [emoji379] in unserem haushalt, wir haben ein neues gemeinsames hobby und sie schießt mittlerweile wesentlich besser als ich [emoji26].

mein tip, immer erst mit der chefin klären sonst gibt's nur ärger.....


9mm 9mm 9mm

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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 10:12
von Mindfreeq
eriochromcyanin hat geschrieben:
dragon08 hat geschrieben:Frau austauschen! :D


also ich würd im dem Fall ja auch eher die Frau zurück geben... :think:



Ist in den meisten Fällen aber Teuerer als die different die du verlierst wennst die Waffe wieder verkaufst ;)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 10:26
von Patrick1990
Ein paar haben wohl echte Drachen als Frau :whistle:

Aber um welche Waffe geht es zu welchen Preis? VL nimmt die ja einer von unseren Forenkollegen, wenn der Händler das nicht machen will. :whistle:

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 10:32
von Incite
Patrick1990 hat geschrieben:Ein paar haben wohl echte Drachen als Frau :whistle:

Aber um welche Waffe geht es zu welchen Preis? VL nimmt die ja einer von unseren Forenkollegen, wenn der Händler das nicht machen will. :whistle:


Denke ich mir immer wieder wenn ich solche "Weiberl" in der freien Wildbahn sehe wer sich sowas freiwillig nimmt :whistle:

Steht übrigens im ersten post. Walther P99 ;)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 10:40
von Bell
Patrick1990 hat geschrieben:Ein paar haben wohl echte Drachen als Frau :whistle:

wobei ER ja a ned unbedingt der beste sein dürft!

entweder hat er gwußt, dass was dagegen hat und trotzdem gekauft.
oder er hat ned gwußt, was davon haltet und afoch ned gfragt, wies waffen gegenüber eingstellt is.

jedenfalls ned unbedingt ganz so, wies in ana beziehung rennen sollt. [emoji849]


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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 10:46
von Stefan85
Naja dann hast eine wie meine die sich drauf freut auf ein neues Spielzeug,zusammen ausgesucht und alles und dann wie du es holen gehst, auf einmal denn Spiels umdreht. Mit wollte sie ja nicht.

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 12:08
von gewo
ich wuerde die kollegen die meinen, dass es doch kein problem sein mueste so eine ungeschossene waffe ausgetauscht zu bekommen gerne sehen, wenn sie durch die historie im zentralen waffenregister mal draufkommen, dass eine waffe die sie neu beim haendler gekauft haben in wirklichkeit schon mal eine woche oder zwei auf einen vorbesitzer im ZWR registriert war

da ist dann garantiert feuer am dach .... betrug usw ....

PS: bei mir hat er die P99 nicht gekauft ( glaub ich .... kann mich jedenfalls an keine erinnern in letzter zeit ...)

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 12:30
von Burgenlandy
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Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 12:32
von gewo
Burgenlandy hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich wuerde die kollegen die meinen, dass es doch kein problem sein mueste so eine ungeschossene waffe ausgetauscht zu bekommen gerne sehen, wenn sie durch die historie im zentralen waffenregister mal draufkommen, dass eine waffe die sie neu beim haendler gekauft haben in wirklichkeit schon mal eine woche oder zwei auf einen vorbesitzer im ZWR registriert war

da ist dann garantiert feuer am dach .... betrug usw ....

PS: bei mir hat er die P99 nicht gekauft ( glaub ich .... kann mich jedenfalls an keine erinnern in letzter zeit ...)


+1

Gerade ZWR ist fürn Händler ein Neu-Nachweis. Ausnahme natürlich Vorführwaffen und manchmal der Auslieferungszustand (Sauberkeit) vom Großhändler (S&W)


wobei der "normale" haendler die historie ned sieht, sondern nur den jeweils letzten eigentuemer .....

Re: 14 tage rückgaberecht ?

Verfasst: So 20. Aug 2017, 13:24
von 0riginal_Tiroler
Gekauft hat er sie in tirol, innsbruck ;)
Kanns mir auch nicht vorstellen dass es so ohne weiters geht... Bin schon mal gespannt :)