Re: Sprengmittellagerverordnung
Verfasst: So 16. Jan 2011, 09:00
Mit dem Wiederladen aufhören?
mercury hat geschrieben:Mhm, an Wohnungsbewohner haben die bei dem Paragrafen wohl nicht gedacht. Wenn kein Abstellraum vorhanden, de facto alle Zimmer bewohnt sind und das Kellerabteil des Hauses nicht trocken bzw überhaupt ungeeignet ist, was macht dieser Wiederlader dann?
mercury hat geschrieben:Mhm, an Wohnungsbewohner haben die bei dem Paragrafen wohl nicht gedacht. Wenn kein Abstellraum vorhanden, de facto alle Zimmer bewohnt sind und das Kellerabteil des Hauses nicht trocken bzw überhaupt ungeeignet ist, was macht dieser Wiederlader dann?
mercury hat geschrieben:öhm, bezieht sich der zitierte Paragraf im Eröffnungspost nicht auf den Wiederlader bzw. genauer gesagt eben auf die bewilligungsfreie Aufbewahrung? Woher dann das mit den 4kg?
zaphod hat geschrieben:Das ist meine bescheidene Meinung dazu, wie immer ohne Gewähr