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Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:52
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
du musst sie innerhalb einer meldefrist melden


Klingt nach Kat. C und D Meldung aus 2012. Künftig wohl Magazine mit Seriennummer. Mal schauen, vielleicht bleibt damit wenigstens Erwerb, Besitz und Verwendung möglich. :think:


von seriennummern hab ich nix gehoert
halte ich auch fuer unwahrscheinlich
was soll das bringen

die stueckzahl musst du melden (vermutlich?)


Bringen tuts eh nix, aber die Meldung alleine kann es auch nicht sein. Dem Wortlaut der RL wird damit wohl kaum genüge getan.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 15:58
von Paddy91
Verdammt hätt ich das mal VOR der -20% Bestellung bei Brownells gelesen. Naja ohne die 20% auch finanzierbar...

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 16:00
von gewo
Maddin hat geschrieben:... aber die Meldung alleine kann es auch nicht sein. Dem Wortlaut der RL wird damit wohl kaum genüge getan.


eigentlich schon

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 16:04
von Incite
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:... aber die Meldung alleine kann es auch nicht sein. Dem Wortlaut der RL wird damit wohl kaum genüge getan.


eigentlich schon


Dann kämen wir ja mit einem blauen Auge davon. Hoffentlich lassen sie nicht erst die "Bombe" platzen weil davor keine Infos durchsickern :o

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 16:16
von Maddin
Incite hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:... aber die Meldung alleine kann es auch nicht sein. Dem Wortlaut der RL wird damit wohl kaum genüge getan.


eigentlich schon


Dann kämen wir ja mit einem blauen Auge davon.


abwarten...Ich weiß nicht wie eine Meldung ausreicht um die Ziele der RL ("Sportschützenregelung") zu erreichen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 16:57
von BigBen
Das Ziel der Richtlinie - die Erhöhung der Sicherheit in Europa - ist ja durch diese Richtlinie so oder so nicht erreichbar, im Gegenteil ;-)

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 20:52
von spareribs
Mit einem Wort....die EU ist für'n A....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 21:08
von Jo_Kux
Warum sollte die neue Regierung eine Gesetzesvorlage der alten 1:1 umsetzen?

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Mi 29. Nov 2017, 21:29
von cas81
Warum nicht? Abgehakt ist abgehakt, die haben gerade andere Prioritäten als ein paar LWB. Ausserdem geht's in Wahrheit eh nur um den Weg zum Ziel. Das ist für uns vielleicht ähnlich wichtig, für die aber ganz sicher nicht. Die werden gerade jetzt nichts tun, was gewisse Unterstellungen gewisser Fraktionen auch noch bekräftigt.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 01:04
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Warum sollte die neue Regierung eine Gesetzesvorlage der alten 1:1 umsetzen?


weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 06:26
von cas81
Das letzte Wort hat nicht die Regierung. Gesetze beschliesst und ändert wer? Natürlich würde da was gehen,wenn man wollte. Theoretisch. Praktisch wird sich da nichts zu unseren Gunsten tun. Wie gesagt, wozu denn auch, ist endlich abgehakt und es geht eh nur um den Weg zu einem vorgegebenen Ziel.

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Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 07:38
von aurum
BigBen hat geschrieben:Das Ziel der Richtlinie - die Erhöhung der Sicherheit in Europa - ist ja durch diese Richtlinie so oder so nicht erreichbar, im Gegenteil ;-)

Warum? das ist nur eine Frage der Betrachtungsweise und der Zielgruppe.

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 07:42
von aurum
gewo hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Warum sollte die neue Regierung eine Gesetzesvorlage der alten 1:1 umsetzen?


weil sich ja die personen nicht aendern
die beamten im ministerium die dafuer zustaendig sind sassen schon da als das bmi noch rot war, sie sassen da als es schwarz war und sie werden auch da sitzen falls das bmi evt wirklich blau werden sollte ....

Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 07:58
von cas81
aurum hat geschrieben:Dann können wir uns Wahlen in Zukunft sparen!

Da passen jetzt deine Signaturen ganz gut. Sowas sagt man nicht (laut)! ;)

Re: EU Waffengesetz Frist?

Verfasst: Do 30. Nov 2017, 08:23
von Nordi
Hmm...also langsam wird's nervig....bzw die Aussagen völlig widersprüchlich...die eine "sichere Quelle" sagt das alle Mags über 10 Schuss für Langwaffen verboten werden und abgegeben werden müssen...die andere "total gut informierte Quelle" sagt das es Bestandsschutz gibt...und eine weitere "100% vertrauenswürdige Quelle" sagt das man die Mags melden muss....

Diese 3 Versionen und noch einen ganzen Haufen ähnliche hab ich jetzt in den letzten 1,5 Jahren gehört....und mir reicht es jetzt langsam echt...ich kauf mir jetzt einfach meine 30iger und 20iger Mags und schau was passiert...