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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 13:36
von aurum
Glock1768 hat geschrieben:Für Jäger bin ich optimistisch, aber WP für uns Zivilisten???

Wäre schön

Teile und herrsche!

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 13:49
von burggraben
cas81 hat geschrieben:Bestehende rechtskräftige Erkenntnisse und Urtile nachträglich abändern spielts aber nicht, das wär ja Irrsinn. Folglich also muss der vormals abgelehnte Antrag erneut gestellt werden (natürlich können unter gewissen Voraussetzungen auch rückwirkende Gesetze erlassen werden, aber auch das ist themenbezogen fehl am Platz).


Danke für die Erklärung. Alte Erkenntnisse abändern geht natürlich nicht - das ist soweit klar. Was mir aber nicht klar ist ob ein ministerieller Erlass ohne Gesetzesänderung die Situation für zukünftige Anträge verbessern kann in Fällen wo die Verwaltung sich bis jetzt stark an negativen Erkenntnissen orientiert hat. Konkretes Beispiel:

Früher haben praktisch alle Geldboten einen WP bekommen. Dann gabs irgendwann mal ein oder mehrere Erkenntnisse und auch noch einen Rechtssatz dazu, dass der Transport hoher Geldbeträge alleine kein ausreichender Bedarf für den WP mehr ist. Danach hat sich die Verwaltung dann gerichtet. Wörtlich steht davon natürlich nichts im Gesetz. Kann ein ministerieller Erlass ohne Gesetzesänderung jetzt theoretisch allen Geldboten wieder den WP zugänglich machen, selbst wenn das im Widerspruch zu der restriktiven Gesetzesauslegung der Gerichte ist, oder braucht es dazu eine Gesetzesänderung?

Eventuell könnte das Ermessen das im Gesetz steht, dem Ministerium die Möglichkeit dazu geben die Verwaltungspraxis ohne Widerspruch zu den alten Gerichtsurteilen dahingehend abzuändern, dass die Geldboten aus obigem Beispiel ihre WPs alle im Ermessen bekommen? Damit wäre es konform zu den alten Erkenntnissen dass Geldtransport zwar kein Bedarf ist, aber WPs jetzt halt über Ermessen erteilt werden.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 14:32
von cas81
burggraben hat geschrieben: Konkretes Beispiel
...
Kann ein ministerieller Erlass ohne Gesetzesänderung jetzt theoretisch allen Geldboten wieder den WP zugänglich machen, selbst wenn das im Widerspruch zu der restriktiven Gesetzesauslegung der Gerichte ist, oder braucht es dazu eine Gesetzesänderung?

Eventuell könnte das Ermessen das im Gesetz steht, dem Ministerium die Möglichkeit dazu geben die Verwaltungspraxis ohne Widerspruch zu den alten Gerichtsurteilen dahingehend abzuändern, dass die Geldboten aus obigem Beispiel ihre WPs alle im Ermessen bekommen? Damit wäre es konform zu den alten Erkenntnissen dass Geldtransport zwar kein Bedarf ist, aber WPs jetzt halt über Ermessen erteilt werden.

Naja, wenn das Höchstgericht etwas über die Auslegung des Gesetzes sagt, dann fliesst das schlussendlich mit ein. Somit wird das Gesetz präzisiert. Natürlich sofern das Erkenntnis des Höchstgerichts selbst nicht dem Gesetz widerspricht und es muss auch trotzdem - theoretisch - der Einzelfall betrachtet werden.

Das Höchstgericht ist natürlich schon auch an das Gesetz gebunden, kann es aber enger (oder auch weiter) ziehen und "schafft" damit streng gesehen auch "ein bisschen Recht". IdS muss sich also die Verwaltung bei Vollziehung des nunmehr präzisierten Gesetzes schon daran halten. Und grundsätzlich schlägt neues "Recht" das alte "Recht" (wie gesagt, wenn neues Recht gesetzeskonform ist und wir reden hier ausserdem eigentlich nicht von Gesetzgebung sondern von Vollziehung). Darum kann der BM nicht eine Weisung raushauen, die dem entgegensteht. Würde eine Verwaltungsbehörde nun entgegen des neuen Rechts handeln, dann wäre dieses Handeln rechtswidrig.

Also ja, ein neues Gesetz muss her, welches die Auslegung nicht so ohne Weiteres contra WP erlaubt.

Ich hab deinen Beispiel- Fall natürlich nicht im Kopf, ich beschreibe nur die Grundsätze. Vielleicht ist da beim Geldboten noch irgendwas anderes zu beachten, k.A.



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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 15:01
von DerDaniel
burggraben hat geschrieben:Wenn man im Video genau hinhört dann ist von einem "Waffenpass für die Nachsuche im Revier" die Rede. Eventuell denkt man hier an einen neuen, örtlich eingeschränkten Jäger-WP? Gibts glaube ich in D wenn ich mich nicht irre.

Jain, in D ist das Führen jeglicher Waffen die zur Jagdausübung zugelassen sind im Rahmen der selbigen erlaubt. Daher kein Zeitlich/Örtliche eingeschränkter WP, sondern eine von einem WP unabhängige Erlaubnis zum Führen.
Meiner Meinung nach auch die sinnvollste Regelung, da das Thema Jagd unabhängig vom WP sein sollte. Problematisch wirds halt, wenn Gerichte oder Jagdverbände der Meinung sind "Ein richtiger Jäger braucht keine KW zum jagan". Aber da sind wir wieder bei Einstein und der Unendlichkeit des Universums...

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 15:03
von gewo
in der zwischenzeit ist rs bereits soweit dass auch personenschuetzer keinen WP mehr bekommen
urteil aus ich glaube vorarlberg von 2017

„... wenn sie glauben es besteht gefahr rufen sie 133...“

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 16:15
von BigBen
gewo hat geschrieben:in der zwischenzeit ist rs bereits soweit dass auch personenschuetzer keinen WP mehr bekommen
urteil aus ich glaube vorarlberg von 2017

„... wenn sie glauben es besteht gefahr rufen sie 133...“


Das muss aber ein Vorarlberger Spezifikum sein...hast dazu ein RIS Urteil irgendwo?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 16:40
von Hellboy
gewo hat geschrieben:in der zwischenzeit ist rs bereits soweit dass auch personenschuetzer keinen WP mehr bekommen
urteil aus ich glaube vorarlberg von 2017

„... wenn sie glauben es besteht gefahr rufen sie 133...“


quelle oder urteil ?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 18:56
von cal22
"Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie" war dass nicht das mit dem HA Verbot etc?

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:06
von JägerausSalzburg
BigBen hat geschrieben:
Calcipher hat geschrieben:Wieso sagen die Schallmodulator? Irgendwo gehört und ohne Hirn nachgeplappert?

Das Ding dämpft doch den Schussknall und moduliert ihn nicht (Modulation von lat. modulatio = Takt, Rhythmus).
Dämpfen klingt wahrscheinlich nicht gscheit genug.



Modulieren heisst generell abwandelns, abändern - und Schallmodulator ist eigentlich eine wesentlich präzisere Bezeichnung als "Schalldämpfer" - das der aben nicht nur gedämpft wird, sondern sich auch das Frequenzspektrum usw. ändert. Schallmodulator ist deshalb ein vollkommen korrekter Begriff - der auch nicht gleich so negative Assoziationen und Schnappatmung bei Waffengegner hervorrüft wie der böse böse Schalldämpfer.

Danke :clap:

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:07
von burggraben
cal22 hat geschrieben:"Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie" war dass nicht das mit dem HA Verbot etc?

Ja, aber es geht jetzt mehr um Magazine.

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:08
von Promo
Ich würde es auch bedeutend zweckmäßiger und einfacher ansehen, wenn man den Jägern keinen WP gibt sondern im Gesetz diesen bei der Ausübung der Jagd das Führen von Waffen der Kat.B gibt. Dann gibt es keine Antragsflut bei den Behörden, niemand kann jammern, dass fortan alle Jäger beim Einkaufen die Pistole umgehängt haben (weil darf ja nicht örtlich oder zeitlich eingeschränkt werden) und allen Interessen ist entsprochen.

Edit: hab mal nen alten Beitrag von mir selbst ausgegraben...
Es lässt sich gesetzlich relativ einfach ändern, indem man unter § 7 ("Führen") zB folgenden Punkt schafft:

§ 7 Abs. 4:
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie als Inhaber einer gültigen Jagdkarte diese zum Zwecke der Ausübung der Jagd bei sich führt.


Eine andere Alternative wäre im § 35 ("Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen") einen Abs. 4 nach Vorbild des Abs. 2 Z. 2 einzufügen, dieser könnte etwa lauten:

§ 35 Abs. 4:
Außerdem ist das Führen genehmigungspflichtiger, meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Waffen zur Ausübung der Jagd.


Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:08
von JägerausSalzburg
Mal sehen, ob nicht auch ENDLICH das - nach Anlassgesetzgebung völlig sinnbefreite- Verbot von Pumpguns fallen wird...schön wär´s

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:16
von Paddy91
Promo hat geschrieben:Ich würde es auch bedeutend zweckmäßiger und einfacher ansehen, wenn man den Jägern keinen WP gibt sondern im Gesetz diesen bei der Ausübung der Jagd das Führen von Waffen der Kat.B gibt.

Zweckmäßig ist im gesamten WaffG fast nix. Insofern maximale Lieberalisierung. Wenns durch die Hintertür sein muss dann seis drum. WP-Recht nach Exekutive und Justiz auch für Jäger, Detektive, Ärzte mit Suchtmittelumgang, Werttransporte, Rechtsanwälte und Personenschützer. (Fast hätt ich geschrieben Soldaten aber seit die dem die mit dem Auto-Aim AUG rumlaufen hab ich Angst und Panik)

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:28
von Glock1768
Sinnvoll wäre ein Liberalisierung des WPs für (im Grunde) alle wie in unserem Nachbarland. Alles andere ist wieder nur eine halbe Sache.

Bin kein FPÖ-Freund, aber wenn wir mit einem zu dem Thema vernünftigen Innenminister die Chance JETZT nicht nutzen, dann haben wir für immer verloren

Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?

Verfasst: Do 25. Jan 2018, 19:42
von Schuttwegraeumer
Es würde einfach reichen die Voraussetzungen für das Ausstellen eines WP zu ändern.
Der Bedarfsnachweis sollte fallen und durch eine Schulung in Rechtsfragen ähnlich des Waffenführerscheines und eines Kurses in Verteidungung mit der Feuerwaffe ersetzt werden.
Mal sehen was die sich trauen und wie weit sie wirklich für die Bürger arbeiten werden.