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Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:20
von m_a_d
gewo hat geschrieben:es ist weitgehend unstrittig dass ich als unternehmer jemanden der von seiner DSGVO auskunftspflicht gebrauch macht einfach zukuenftig als kunde nicht mehr akzeptiere ...


DSGVO-konform musst Du Dir die Namen aber alle merken, denn aufschreiben / vorhalten darf man die ja nicht mehr ;-)

Sorry, war aufgelegt :mrgreen:

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:33
von Hane
kann ich dann eigentlich verlangen, dass meine Daten aus dem Fahrtenbuch einer Mietwagenfirma gelöscht werden, nachdem ich gefahren bin? na da würde mir ein bisserl Blödsinn einfallen :-)

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:39
von susi
@Hane
Ja, natürlich kannst Du das verlangen. Ob Dir diese Firma in Zukunft wieder einen Mietwagen leihen wird, bezweifle ich.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 13:48
von susi
gewo hat geschrieben:die DSGVO ist eine absolute nullnummer
betrieben von linken chaoten zum schaden der konsumenten


Ich stimme Deinen zumeist konstruktiv formulierten Beiträgen fast immer zu (Deine schlecht leserliche Kleinschreibwut stört mich aber immens), dieser Aussage möchte ich aber widersprechen!

Diese Datenschutzverordnung wurde von genau jenen voran getrieben, die uns als Bürger entmachten wollen. Das waren nicht die "linken Chaoten". Ganz im Gegenteil!
Kleine Betriebe geben auf, weil die Durchführung zu kompliziert wird (die Großkonzerne mit ihren 100 fix angestellten Rechtsberatern können die Gesetze wesentlich einfacher administrieren), Bürger dürfen zB Amtshandlungen nicht mehr filmen (digitalisieren) und dann als Beweis vorlegen, weil es dazu das Einverständnis aller ersichtlichen Beteiligten erfordert, (Aufdeck-)Journalisten dürfen nicht mehr so einfach Daten sammeln und dann verwenden usw. usw. Da kommt noch etwas auf uns zu. Dieses Gesetz wurde zum Nutzen derjenigen durchgepeitscht, um Bürger klein zu halten!

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 15:46
von gewo
Hane hat geschrieben:kann ich dann eigentlich verlangen, dass meine Daten aus dem Fahrtenbuch einer Mietwagenfirma gelöscht werden, nachdem ich gefahren bin? na da würde mir ein bisserl Blödsinn einfallen :-)


Nach der depperten DSGVO kannst als konsument von jedem der daten hat alles verlangen.

Ich kann von schiesstabdbetreiber auskunft verlangen an welchen tagen ich im standbuch eingetragen bin und wenn der standbetreiber keine gesetzluche verpflichtung hat eines zu führen kann ich die löschung dieser eintragungen im standbuch verlangen.

Ich kann auch von der mietwagenfirma diese auskunft verlangen und ggf deren löschung. Aber wie gesagt ... anmieten wirst dort nux mehr koennen ...

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 15:54
von preisi
Weils weiter vorher im Faden Thema war, als Privatperson, die ohne wirtschaftliches oder berufliches Interesse handelt, muss man sich keine allzu große Sorgen machen, denn:


(18)

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 16:03
von mitmart
Kann man dann mit ein paar Schwarzen Zetteln um Erweiterung ansuchen? :D

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 16:13
von gewo
preisi hat geschrieben:Weils weiter vorher im Faden Thema war, als Privatperson, die ohne wirtschaftliches oder berufliches Interesse handelt, muss man sich keine allzu große Sorgen machen, denn:


(18)

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.


ja
da gehts um familien

ich brauch keine schriftliche einwilligung von der oma wenn ich mir ihren geburtstag aufschreibe
oder den nickname von meiner tante im schoener-garten forum

vereine zb fallen hier ausdruecklich nicht rein

auch wenn a menge muell im internet steht ... google einfach mal „vereine DSGVO“

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 17:53
von HS911
Hane hat geschrieben:einfach alle Namen schwärzen. schaut dann so aus wie die Unterlagen vom Eurofighter-Deal. :-)


Oder einfach schwarzes Papier kaufen & einreichen. Ist einfacher.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 18:07
von T0M
Was vielleicht in Bezug auf o.g. Ergebnislisten insteressant sein dürfte, ist folgender Teil des Trend-Artikels (https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/strenger-datenschutz-was-vereine-9814289 , wäre wahrscheinlich noch rechtlich zu prüfen, v.a. wie Gastschützen zu behandeln sind):
Für Veröffentlichung von Ergebnisse keine Einwilligung nötig
Ohne Einwilligung zulässig sind ebenfalls die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen. Auch darf der Sportverein ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen. „Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und der Verein hat ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ daran, relevante Ergebnisse des Vereinslebens der Außenwelt zugänglich zu machen. Jedoch dürfen ausschließlich Name, Geburtsjahr, Geschlecht, das Wettkampfergebnis, der Verein und die Mannschaft veröffentlicht werden“, weißt Heutger hin und räumt ein: „Vereine sollten beachten, dass die veröffentlichten Daten nach einem angemessenem Zeitraum wieder gelöscht werden. Denn auch Teilnehmer eines Wettkampfs haben laut DSGVO ein Recht auf Vergessenwerden.“

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 18:14
von preisi
gewo hat geschrieben:
vereine zb fallen hier ausdruecklich nicht rein

auch wenn a menge muell im internet steht ... google einfach mal „vereine DSGVO“

Richtig, ein Verein ist ja auch keine Privatperson, habe auch nie behauptet, dass Vereine ausgenommen wären, da hast du mich falsch verstanden.
Aber es geht, wie du schreibst, nicht nur um die Daten von Familienmitgliedern, die Familienzugehörigkeit spielt keine Rolle, jedenfalls brauche ich als Privatperson keine Angst zu haben, gegen die DSGVO zu verstoßen, weil ich etwa Ergebnislisten oder E-Mails mit persönlichen Daten (Namen, E-Mailadressen, Telefonnummern) auf meinem PC gespeichert habe oder meinetwegen auf meiner Homepage veröffentliche.
Das wollte ich damit sagen, weil einige Posts zurück dieses Thema angedeutet wurde, dass eben auch Privatpersonen leicht gegen die DSGVO verstoßen können, und das ist meines Erachtens nicht so gedacht.

Seis drum, das ganze überreglementierte G'schiss bei uns ist jedenfalls so notwendig wie ein Kropf!

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 18:15
von T0M
HS911 hat geschrieben:
Hane hat geschrieben:einfach alle Namen schwärzen. schaut dann so aus wie die Unterlagen vom Eurofighter-Deal. :-)


Oder einfach schwarzes Papier kaufen & einreichen. Ist einfacher.

Bin zwar kein Anwalt, aber wenn die Listen öffentlich einsehbar sind (siehe oben), sollte man sie auch so der Behörde übermitteln können.

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 20:40
von DerDaniel
T0M hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:
Hane hat geschrieben:einfach alle Namen schwärzen. schaut dann so aus wie die Unterlagen vom Eurofighter-Deal. :-)


Oder einfach schwarzes Papier kaufen & einreichen. Ist einfacher.

Bin zwar kein Anwalt, aber wenn die Listen öffentlich einsehbar sind (siehe oben), sollte man sie auch so der Behörde übermitteln können.

Du weißt aber nicht ob die Liste in der aktuellen Form noch der entspricht die du einreichst, da irgend eine Person von der Liste in der Zwischenzeit das "Vergessen" in Anspruch genommen hat...

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 20:42
von gewo
T0M hat geschrieben:Was vielleicht in Bezug auf o.g. Ergebnislisten insteressant sein dürfte, ist folgender Teil des Trend-Artikels (https://www.trend.at/branchen/rechtsschutz/strenger-datenschutz-was-vereine-9814289 , wäre wahrscheinlich noch rechtlich zu prüfen, v.a. wie Gastschützen zu behandeln sind):
Für Veröffentlichung von Ergebnisse keine Einwilligung nötig
Ohne Einwilligung zulässig sind ebenfalls die Veröffentlichung von Ergebnissen aus Vorstandswahlen oder Jahreshauptversammlungen. Auch darf der Sportverein ohne Einwilligungen Ergebnisse aus Wettkämpfen oder Ranglisten mit Spielernamen veröffentlichen. „Die Wettkämpfe werden öffentlich ausgetragen und der Verein hat ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ daran, relevante Ergebnisse des Vereinslebens der Außenwelt zugänglich zu machen. Jedoch dürfen ausschließlich Name, Geburtsjahr, Geschlecht, das Wettkampfergebnis, der Verein und die Mannschaft veröffentlicht werden“, weißt Heutger hin und räumt ein: „Vereine sollten beachten, dass die veröffentlichten Daten nach einem angemessenem Zeitraum wieder gelöscht werden. Denn auch Teilnehmer eines Wettkampfs haben laut DSGVO ein Recht auf Vergessenwerden.“


der typ ist IT -sicherheitsexperte ...

Re: Neue Datenschutzverordnung: Namen in Ergebnislisten schwärzen?

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 20:49
von burggraben
preisi hat geschrieben:Aber es geht, wie du schreibst, nicht nur um die Daten von Familienmitgliedern, die Familienzugehörigkeit spielt keine Rolle, jedenfalls brauche ich als Privatperson keine Angst zu haben, gegen die DSGVO zu verstoßen, weil ich etwa Ergebnislisten oder E-Mails mit persönlichen Daten (Namen, E-Mailadressen, Telefonnummern) auf meinem PC gespeichert habe oder meinetwegen auf meiner Homepage veröffentliche.
Das wollte ich damit sagen, weil einige Posts zurück dieses Thema angedeutet wurde, dass eben auch Privatpersonen leicht gegen die DSGVO verstoßen können, und das ist meines Erachtens nicht so gedacht.

Bist du dir da sicher? Es ist ein großer Unterschied ob du ein Addressbuch auf deinem PC gespeichert hast oder ob du es auch deiner Webseite veröffentlich hast. Selbst in deinem Zitat steht "ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten". Ich kann mir nicht vorstellen dass das eine Webseite miteinschließt welche an die generelle Öffentlichkeit gerichtet ist. Wenn du privat einen Blog betreibst zu dem nicht nur die Familie und der enge Freundeskreis über Passwort Zugang hat, dort die von dir erwähnte Daten veröffentlichst, eine Kommentarfunktion hast, ein bissl Adwords schaltest, etc dann wirst du dich schon eher mit der DSGVO befassen müssen, dazu musst du kein Unternehmen sein. Juristen werten sogar IP-Addressen als persönliche Daten, also kann schon der reine Besuch deiner Seite ein Problem sein wenn du das falsche Plugin installiert hast. Google mal nach "Blogger DSGVO".