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Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 00:13
von Burgenlandy
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Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 08:04
von HS911
Burgenlandy hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2019, 00:13
Eric01 hat geschrieben:
Di 23. Apr 2019, 21:33
Ich klinke mich hier mal kurz ein, ist denn mittlerweile schon bekannt ob der Lower durch die neue Novelle auch "Waffenrelevant" wird, bzw. bleibt er frei erwerbar in Zukunft?
Nur gasdruckbelastete Rahmen bzw Gehäuse.

Dies soll eigentlich bei AR15 künftig nur den bolt carrier betreffen. Lower und Upper sollen frei bleiben.
sofern ich mich richtig erinnere, heißt es "beim schuss gasdruckbelastet". Das trifft laut gängigen Definitionen weder bei Upper, Lower noch Carrier zu

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 12:10
von cal22
Aber der Carrier wird ja bei einem DI Gassystem auch belastet. Oder ist das zuweit hergeholt?

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 24. Apr 2019, 12:14
von Incite
cal22 hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2019, 12:10
Aber der Carrier wird ja bei einem DI Gassystem auch belastet. Oder ist das zuweit hergeholt?
Das werden wir dann sehen wenn es so weit ist (und in den Augen der EU die Richtlinienvorgaben erfüllt)

lg

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 07:20
von HS911
cal22 hat geschrieben:
Mi 24. Apr 2019, 12:10
Aber der Carrier wird ja bei einem DI Gassystem auch belastet. Oder ist das zuweit hergeholt?
Aber nicht mit dem Schussdruck. Nach herkömmlicher Sicht der Dinge geht's ja nicht darum welche Teile irgendwann einmal mit dem Gas in Berührung kommen, sondern welche Teile den Gasdruck beim Schuss aushalten müssen. Frei nach dem Motto "welche Teile müssen zwingend da sein um einen Schuss abzugeben".

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 08:23
von Aardvark
Musashi hat geschrieben:
Mi 29. Aug 2018, 06:58
Genau solche "technisch interessierten" Hanseln brauch ma genau jetzt. :headslap: :tipphead:
Ich verstehe nicht, warum solche themen hier immer wieder breit getreten werden.
Noch schlafen die Hunterln, wir wiollen aber unbedingt a paar aufwecken, oder? :tipphead:
HS911 hat geschrieben:
Do 25. Apr 2019, 07:20
Aber nicht mit dem Schussdruck. Nach herkömmlicher Sicht der Dinge geht's ja nicht darum welche Teile irgendwann einmal mit dem Gas in Berührung kommen, sondern welche Teile den Gasdruck beim Schuss aushalten müssen. Frei nach dem Motto "welche Teile müssen zwingend da sein um einen Schuss abzugeben".
Dann überlegen wir uns jetzt mal, WELCHE Teile bei einem AR15 weggelassen werden könnten, wenns immer noch schiessen soll...

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 08:32
von Revierler_old
Ein AR schießt auch ohne Gas Tube. und ohne Carrier Key. Nur nachladen wird es nicht.
Theoretisch brauchst du nur den Verschluss und den Lauf samt Extension. Plus einen Hammer.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 12:48
von HS911
Aardvark hat geschrieben:
Do 25. Apr 2019, 08:23
Musashi hat geschrieben:
Mi 29. Aug 2018, 06:58
Genau solche "technisch interessierten" Hanseln brauch ma genau jetzt. :headslap: :tipphead:
Ich verstehe nicht, warum solche themen hier immer wieder breit getreten werden.
Noch schlafen die Hunterln, wir wiollen aber unbedingt a paar aufwecken, oder? :tipphead:
HS911 hat geschrieben:
Do 25. Apr 2019, 07:20
Aber nicht mit dem Schussdruck. Nach herkömmlicher Sicht der Dinge geht's ja nicht darum welche Teile irgendwann einmal mit dem Gas in Berührung kommen, sondern welche Teile den Gasdruck beim Schuss aushalten müssen. Frei nach dem Motto "welche Teile müssen zwingend da sein um einen Schuss abzugeben".
Dann überlegen wir uns jetzt mal, WELCHE Teile bei einem AR15 weggelassen werden könnten, wenns immer noch schiessen soll...
wie revierler richtig geschrieben hat: alles bis auf lauf (inklusive barrel-extension) und verschluss. Schlagbolzen macht das Leben viel leichter ist aber nicht gasdruckbelastet und könnte theoretisch auch umgangen werden.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 19:37
von hape
Ist eben eine EU Richtlinie die für alle EU- bzw. Schengen-Länder gilt. In Österreich haben sich bezüglich gasdruckbelastet halt keine Änderungen ergeben, weil das bei uns schon drinnen stand. Wird aber Länder gegeben haben die es anders definiert haben und jetzt anpassen müssen.
Und um Waffengegner in Brüssel zuwecken brauchts sicher keine Internetforen, die sind eh munter und bellen leider oft lauter. Die werden sich auch hütten Fachforen zu besuchen, da könnten sie ja Teile ihrer Unwissenheit verlieren.... :D

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 15:40
von Calcipher
Anderes Beispiel:

Du hast ein OA15 und kaufst dir dazu einen RRA 9mm Upper, der als Zubehör zum OA eingetragen wird.
Jetzt kaufst dir einen DPMS Lower dazu, weil du den Magazinadapter nicht jedesmal im OA Lower aus- und einbauen willst.

Hast jetzt ein Kat A gebaut (DPMS Lower + OA15 Zubehör)?

Was wäre wennst es andersrum machst? Den OA Lower mit dem MagAdapter versehen, fürs RRA verwenden und den DPMS Lower mit dem OA Upper?

Und ich meine nicht, dass beide gleichzeitig zusammengebaut sind, weil das sowieso böses Hundepfui ist. Mir gehts um die verschiedenen Kombinationen von Upper/Lower.

Fragen über Fragen....

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 20:06
von Domsch
Calcipher hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 15:40
Anderes Beispiel:

Du hast ein OA15 und kaufst dir dazu einen RRA 9mm Upper, der als Zubehör zum OA eingetragen wird.
Jetzt kaufst dir einen DPMS Lower dazu, weil du den Magazinadapter nicht jedesmal im OA Lower aus- und einbauen willst.

Hast jetzt ein Kat A gebaut (DPMS Lower + OA15 Zubehör)?

Was wäre wennst es andersrum machst? Den OA Lower mit dem MagAdapter versehen, fürs RRA verwenden und den DPMS Lower mit dem OA Upper?

Und ich meine nicht, dass beide gleichzeitig zusammengebaut sind, weil das sowieso böses Hundepfui ist. Mir gehts um die verschiedenen Kombinationen von Upper/Lower.

Fragen über Fragen....
Die Diskussion hatten wir letztens in der Runde. Wie sieht es damit jetzt aus? Man hat zB ein .22 oder 9mm Upper Wechselsystem auf seine AR15 angemeldet, und einen Ersatz-Lower. Wechsel-Upper und Ersatz-Lower darf man ja nicht miteinander verbaut transportieren und lagern, weil sonst neue Waffe, aber wie sieht das bei der jeweiligen Schiessstätte aus. Kann man dort beides miteinander verwenden, oder MUSS man das Wechselsystem mit dem Lower der gemeldeten AR15 verwenden, sprich der Ersatzlower ist dann fürn Hugo? Oder genügt es wenn man die AR15 Alibi-mässig mitnimmt? Fragen über Fragen kamen auf.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 21:22
von Peanut
und leider keine antworten ^^

Die frage ist warum darf ich es legal kaufen wenn ich es unter keinen Umständen zusammen bauen darf?

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 21:40
von gewo
Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:21
von Peanut
Was macht man eigentlich wenn der Richtige Lower kaputt wird ? Darf man dann einen anderen eintragen ?

Re: Frage AR 15 Lower

Verfasst: Mi 9. Okt 2019, 22:22
von gewo
Peanut hat geschrieben:
Mi 9. Okt 2019, 22:21
Was macht man eigentlich wenn der Richtige Lower kaputt wird ? Darf man dann einen anderen eintragen ?
leute ....... bitte!

ein lower ist ein waffenrechtliches garnix
den kannst du weder aus noch eintragen