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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:19
von eXo
Ich bin ganz verwirrt... momentan durch das ganze lesen habe ich nun folgendes verstanden:

RRA 9mm für XY wurde NUR als Zubehör zugelassen und wird auch auf die WBK als Zubehör der zB. AR15 geschrieben?!

Der RRA Upper ist dann streng genommen NUR mit dem Original Lower der gemeldeten AR zu verwenden WEIL es ja das Zubehör zu dieser Waffe ist (auch wenn der Lower alleine kein WBK Meldepflichtiges Teil ist)

Solang man also die Originalbelassenen AR mit den eingetragenen RRA Upper verwendet ist es kein Problem?! Und wenn man einen anderen Lower verwendet ist es vermutlich Dunkelgraubereich?

bitte das sind alles Fragen keine Feststellungen von mir, ich habe das Thema AR15 und RRA Upper so verstanden.

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:46
von Armalito
Ich bin jetzt auch verwirrt...

Gewo, ich kaufe bei dir eine g26. , eine g19, eine g17, jeweils gen5. Hole mir einen Zubehöreintrag für die g26, hole mir alles von dir ab und die Griffstück der 17 und 19 gibst du mir mit?

korrekt?

Und wenn ich jetzt schon eine G26, allerdings g4 habe, dann kann ich mir von dir auch eine g19g4 bzw eventuell sogar eine g17g4 holen?

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:48
von burggraben
gewo hat geschrieben:was waere das delikt? dass ich ein waffenrelevantes wechselsystem auf einem nicht dazzu gehoerigen griffstueck betreibe .. das ist genau der sinn des waffenzubehoers ... die erfuellung des sinnes einer gesetzlichen bestimmung kann wohl fraglos kein delikt sein

Kann gut sein dass ich zu übervorsichtig bin, aber ich könnte mir vorstellen, dass wenn ein Unglücklicher den Sachverhalt mal vor Gericht bringen sollte, ein kreativer Richter den Sinn vom Waffenzubehör soweit einzuschränken versucht, dass Zubehör nur mit der "Basiswaffe" in Verwendung genommen werden kann mit dessen Seriennummer es im ZWR verknüpft ist. Dass bei einem Wechselsystem die "Basiswaffe" dann nur mehr aus einen freiem Griffstück besteht wird ihm egal sein. Der Richter könnte argumentieren dass der Händler als Test ob er das G26 Wechselsystem als Zubehör zur G19 verkaufen darf ja auch einen Funktionstest macht ob das G26 Wechselsystem auf dem genehmigungsfreien G19 Griffstück funktioniert, und weil das G19 Grifftstück (obwohl genehmigungsfrei) somit schon den Erwerb rechtlich ermöglicht hat, ermöglicht das G19 Griffstück dann später auch rechtlich den Besitz und das Führen.
Wird sicher auch Richter geben die das anders sehen. Und wenn die Griffstücke bald waffenrechtlich relevant sein werden, ist es vielleicht auch wieder anders. Der Punkt ist das wir keine Judikatur dazu haben und uns daher auf das verlassen müssen was wir logisch aus dem Gesetz schlussfolgern und das schaut halt bei jedem den man fragt ein bisserl anders aus.

gewo hat geschrieben:ein delikt "zusammenfuehren von waffenrechtlichen waffenteilen mit genehmigungsfreien dingen" gibts ned ... vor allem weil es kein verbot dafuer - sondern im gegenteil - eine genehmigung (naemlich den zubehoereintrag) gibt

Da gibts schon die ein oder anderen Spezialfälle. Das Zusammenführen von einer Waffe mit einer genehmigungsfreien Taschenlampe mittels Gummiband ist verboten. Das Zusammenführen von ein Waffe mit einer genehmigungfreier zu kurzen Schulterstütze wird bei einigen Waffen (in Zukunft) verboten sein wenn die Waffe dadurch die Mindestlänge unterschreitet.
Es wäre jetzt also kein absolutes Novum, dass das Zusammenführen von zwei legal besessenen Dingen - eines davon waffenrechtlich relevant und das andere genehmigungsfrei - ganz böse sein kann.

Wie du gesagt hast, für die überwiegenden Fälle am Schießstand vermutlich alles kein Problem weil das Waffengesetz dort nicht voll gilt. Da hab ich auch kein wirkliches Bauchweh. Aber das Führen von so einer Waffe außerhalb eines Schießstandes wäre mir persöhnlich zu heiss. Außerdem müssen die G19 Hauptwaffe im Hosenbund und die G26 Backupwaffe am Bein ja sowieso gleichzeitig zusammengebaut sein, also muss man eh zwei Plätze opfern. :)

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:52
von Glock1768
das wäre für mich schon etwas zu weit in die Richtung "provozieren" des Gesetzgebers, den das geht WEIT über die gute Idee eines Wechselsystems hinaus.

Zeigt auf der anderen Seite aber wieder eindeutig wie lächerlich die ganze Sache der Stückzahlbegrenzung eigentlich ist

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 14:57
von zeroflow
burggraben hat geschrieben:Da gibts schon die ein oder anderen Spezialfälle. Das Zusammenführen von einer Waffe mit einer genehmigungsfreien Taschenlampe mittels Gummiband ist verboten. Das Zusammenführen von ein Waffe mit einer genehmigungfreier zu kurzen Schulterstütze wird bei einigen Waffen (in Zukunft) verboten sein wenn die Waffe dadurch die Mindestlänge unterschreitet.


Das ganze hast du nicht nur in der Waffen-Welt.

Ich darf in einer Mietwohnung ein Loch bohren.
Ich darf in einer Mietwohnung auch ein weiteres Loch bohren.
...
usw

Ich darf aber nicht solange Löcher bohren bis ich einen Wanddurchbruch habe...

Exakt das selbe hast du auch wenn du z.B beim AR15 Receiver Gewicht sparen möchtest. Es gibt dann einfach gewisse Stellen an denen man kein überflüssiges Material entfernen darf...

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 15:16
von Paddy91
Glock1768 hat geschrieben:das wäre für mich schon etwas zu weit in die Richtung "provozieren" des Gesetzgebers, den das geht WEIT über die gute Idee eines Wechselsystems hinaus.

Zeigt auf der anderen Seite aber wieder eindeutig wie lächerlich die ganze Sache der Stückzahlbegrenzung eigentlich ist

Warum? ZB. eine Glock zur SV mit Licht, diesem Teil vorne am Lauf zum aufgesetzt Schießen, Truglo Visier und eine zweite zum Sportschießen in Productionausführung. Das ist doch genau der Sinn von Wechselsystemen.

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 15:25
von Glock1768
Du hast mich falsch verstehen ... Genau dafür finde ich es toll ... Meine Glock 34 ist ja auch nur ein Wechselsystem zur 17er ...

Aber g26 und g19 zur g17 ???

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:19
von Maddin
Glock1768 hat geschrieben:Du hast mich falsch verstehen ... Genau dafür finde ich es toll ... Meine Glock 34 ist ja auch nur ein Wechselsystem zur 17er ...

Aber g26 und g19 zur g17 ???


Abstrakt betrachtet gibt es keinen Unterschied.

Für die 17er und 34 kann ich mir (aktuell noch) auch so viele Griffstücke kaufen wie ich möchte. Dann hab ich ein WS für MOS, normal, FS, Gen 1, Gen 3 usw. Wo ist da der Unterschied ?

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:27
von bino71
In Eurem Falle, weil Ihr leicht am Thema vorbei seids:
Es geht ja darum eine ganze Glock 17 und 34 zu kaufen und die G34 als Zubehör einzutragen.
Wie funktioniert es das "Original" Griffstück der G34 mitzunehmen?
Wie überzeuge ich die BH? Weil sonst könnte jeder eine Glock 34 kaufen, Griffstück vom Verschluß trennen und sagen, die gehört zur Glock 19 als Zubehör. Ist es so einfach?

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:39
von burggraben
Maddin hat geschrieben:Abstrakt betrachtet gibt es keinen Unterschied.

Das wird stimmen, weil man ja einen objektiven technischen Maßstab anlegen wird müssen.

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:52
von burggraben
bino71 hat geschrieben:Wie funktioniert es das "Original" Griffstück der G34 mitzunehmen?

Ich versteh nicht wieso man das nummerngleiche Griffstück haben möchte. Ich mein - ich verstehs natürlich schon - aber ich würds nicht geschenkt haben wollen. Wenn ich unbedingt eins haben wollte, wär mich ein anderes lieber - mit einer ganz anderen Nummer.

Mit der neuen Gesetzesnovelle müssen wir vermutlich in absehbarer Zukunft Griffstücke nachregistrieren. Jetzt mag sein dass man sogar im Recht war und das nummerngleiche Griffstück legal in Besitz hatte - ich bin ja kein Anwalt und kenn mich bei Gesetzen auch nicht wirklich aus. Aber Gesetz hin oder her, besteht die praktische Möglichkeit dass die BH auf die Idee kommt dass man eine zusätzliche Waffe hatte weil das dazugehörige Griffstück da war. Dann ist man WBK/WP erstmals los und muss langwierig vor Gericht streiten und beweisen dass man nix falsches gemacht hat. Ein unvermeidbares Restrisiko dass es doch falsch war besteht auch noch (auch wenn das nicht die dominate Meinung im Forum ist).

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:53
von AUG-andy
bino71 hat geschrieben:In Eurem Falle, weil Ihr leicht am Thema vorbei seids:
Es geht ja darum eine ganze Glock 17 und 34 zu kaufen und die G34 als Zubehör einzutragen.
Wie funktioniert es das "Original" Griffstück der G34 mitzunehmen?
Wie überzeuge ich die BH? Weil sonst könnte jeder eine Glock 34 kaufen, Griffstück vom Verschluß trennen und sagen, die gehört zur Glock 19 als Zubehör. Ist es so einfach?


Hallo
Hat der Fritsch in DW nicht gemacht bei mir .
Wollte eine komplette G34 kaufen und als WS zur G17 eintragen lassen und das Griffstück mitnehmen. Geht nicht hat er gesagt, da bekommt er Probleme mit der Behörde wenn er mir das Nummerngleiche Griffstück überlässt. Hat mir dann den Griffstück Preis abgezogen. Hab dann woanders ein G17/34 Griffstück gekauft mit anderer Nummer.

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 19:58
von bino71
Jetzt sind wir d'accord.
Genau das fragt Nordi für die AR10.
Danke :handgestures-thumbupleft:

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 21:04
von Norander
Manche Leute kapieren es echt nie :doh: . Diese leidlichen Diskussionen sind eine Steilvorlage um uns die Zubehöreinträge abzudrehen. :violin:

Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Verfasst: Di 18. Sep 2018, 21:39
von Paddy91
wenns unsere hunderten (hoff ich mal) Emails ignorieren wird der Amon wohl kaum diverse Threads die eh spätestens auf Seite 2 ins Offtopic abgleiten durchackern.

Dann kauft man halt nicht beim Fritsch.